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Novelle der HBO soll bessere rechtliche Rahmenbedingungen schaffen Weiter...

Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH) begrüßt den von Hessens Wohnungsbauminister Kaweh Mansoori vorgelegten Gesetzentwurf für eine Novelle der Hessischen Bauordnung (HBO), mit der die Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau in Hessen vereinfacht und mehr Innovationsoffenheit für Planung und Bau geschaffen werden sollen. Basierend auf den Vorschlägen der Expertenkommission Innovation im Bau, in der auch die AKH vertreten ist, wurde ein Gesetzesentwurf

 

 

 

Im Fall Wirecard Teil-Musterentscheid erlassen – Ernst & Young bleibt Einzelbeklagte  Weiter...

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat heute im Wege einer Teil-Musterentscheidung bezüglich des Vorlageschlusses des LG München I vom 14.03.2022, Az. 3 OH 2767/22 entschieden, dass die Fragen zur Haftung der EY GmbH & Co. KG (vormals Ernst & Young GmbH, „EY“) gegenüber geschädigten Anlegern nicht in den Anwendungsbereich des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) fielen und deshalb in Einzelverfahren geklärt werden müssten.Über die wichtige Frage, ob EY gegenüber Investoren der Wirecard AG Pflichten verletzt hat, wurde hingegen noch nicht

 

 

 

Die Evolution der Massenklagen: Wie Anwälte und Technologie den Rechtsmarkt transformieren  Weiter...

In der Welt des Rechts hat sich eine bemerkenswerte Entwicklung vollzogen: Massenklagen werden zunehmend industriell bearbeitet, was eine effizientere und standardisierte Abwicklung auch kleinerer Streitwerte ermöglicht. Diese Transformation wird durch die fortschreitende Spezialisierung von Anwaltskanzleien und die Unterstützung durch IT-Anbieter vorangetrieben, die die notwendige Technologie zur Verfügung stellen. Die industrielle Bearbeitung von Massenklagen ist ein Phänomen, das sich in den letzten Jahren entwickelt hat und nun eine starke Beschleunigung

 

 

 

Nach Insolvenz des Bauträgers die Anlage weiterhin errichten zu müssen  Weiter...

Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt über ein Verfahren, in dem ein Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die (erstmalige) Errichtung der Wohnungseigentumsanlage verlangt. Verhandlungstermin am 20. September 2024 um 9.00 Uhr in Sachen V ZR 243/23 (Pflicht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zur Errichtung der Anlage nach Insolvenz des Bauträgers?).

 

 

 

Ausnahme bei Eigenbedarfskündigung unter Verwendung des Begriffs der Familienangehörigen Weiter...

Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. Juli 2024 entschieden, dass als Familienangehörige im Sinne des § 577a BGB ebenso wie im Falle der Eigenbedarfskündigung § 573 ausschließlich diejenigen Personen anzusehen sind, denen ein Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen zusteht. Cousins zählen nicht dazu.

 

 

 

Kanzlei TILP zum Regierungsentwurf KapMuG  Weiter...

Am 31. August 2024 tritt das KapMuG in seiner derzeit geltenden Fassung außer Kraft. In der Vergangenheit wurde das Gesetz bereits mehrfach verlängert. Bekanntlich hatte das Bundesministerium der Justiz vor dem Jahreswechsel 2023/2024 einen Referentenentwurf für eine Novellierung des KapMuG veröffentlicht. Zu diesem Entwurf nahm TILP am 30. Januar 2024 ausführlich Stellung. Der Anspruch an eine Reform des KapMuG sollte versuchen ein Rechtsschutzinstrument zu entwickeln, das Rechtssuchende in die Lage versetzt, auch (inhaltlich)

 

 

 

Sanierungskosten auf beteiligte Eigentümer übertragen bei gemeinschaftlicher Nutzung  Weiter...

Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. März 2024 auf der Grundlage des im Jahr 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts in zwei Verfahren über die Voraussetzungen entschieden, unter denen die Wohnungseigentümer für Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum eine von der bisherigen Kostenverteilung abweichende Kostentragung zulasten einzelner Wohnungseigentümer beschließen können. Der Kläger ist Mitglied der beklagten Gemeinschaft der

 

 

 

Schenkungsvertrag zwischen Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigten  Weiter...

Das Bezugsrecht ohne Schenkungsvertrag ist wirtschaftlich meist wertlos. Das regelmäßig widerrufliche Bezugsrecht einer Lebensversicherung ist für sich nicht ausreichend dafür, dass der Begünstigte die spätere Leistung des Versicherungsunternehmens (VU) behalten darf: Der Begünstigte wäre aus der Sicht der Erben rechtsgrundlos bereichert – sie müssen nur die Begünstigung vor Vollzug widerrufen. Es bedarf daher zusätzlich eines Schenkungsvertrags zwischen Versicherungsnehmer (VN) und Begünstigtem. Häufig kennt der Begünstigte sein Glück gar

 

 

 

Betriebsschließungs-Versicherung in der COVID-19-Pandemie Weiter...

Der unter anderem für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hat entschieden, dass einer Versicherungsnehmerin auf der Grundlage der hier vereinbarten Versicherungsbedingungen Ansprüche aus einer Betriebsschließungs-Versicherung wegen der teilweisen Einstellung ihres Hotelbetriebs in Niedersachsen im Zusammenhang mit der COVID-19-

 

 

 

30-jähriges Wiederkaufsrechts der Gemeinde in einem städtebaulichen Vertrag Weiter...

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am 16. Dezember 2022 entschieden, dass eine Gemeinde nicht gegen einen Vertrag verstößt, wenn sie sich beim Verkauf von Bauland an einen privaten Käufer im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zu einem marktgerechten Preis ein Wiederkaufsrecht für den Fall vorbehält, dass der Käufer das Grundstück nicht innerhalb von acht Jahren mit einem Wohngebäude

 

 

 

Rechtsstreit zur Unabhängigkeit Schottlands sorgt für Spannungen  Weiter...

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs sorgt weiter für Spannungen. Recht und Politik sind stets eng miteinander verbunden. Gelegentlich sind die Gerichte des Vereinigten Königreichs aufgerufen, sich mit verfassungsrechtlichen Fragen zu befassen, die von diesen Gerichten zwar streng juristisch formuliert und verstanden werden, dennoch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  

 

 

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