Die 22. Zivilkammer
des Landgerichts Köln hat mit
Beschluss vom 25. Juli 2022 in einem
von der TILP
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP)
geführten Verfahren den
Vorlagebeschluss nach dem
Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
(„KapMuG“) gegen die Bayer AG
erlassen und damit das
Kapitalanleger-Musterverfahren vor
dem Oberlandesgericht Köln eröffnet
(Beschluss vom 25.07.2022, Az. 22 O
251/20). Der Beschluss enthält
sogenannte Feststellungsziele zu
unterlassenen und falschen
Ad-hoc-Mitteilungen der Bayer AG im
Zusammenhang mit der Übernahme des
US-Konzerns Monsanto. Er basiert auf
Musterverfahrensanträgen vom Juli
2020 und August 2021, die TILP beim
Landgericht Köln gestellt hatte, um
das Musterverfahren nach dem KapMuG
einzuleiten.
„Nachdem unsere Anträge im Dezember
2021 und Juni 2022 im Klageregister
des Bundesanzeigers veröffentlicht
wurden, war der Erlass des
Vorlagebeschluss nach dem KapMuG nur
noch eine Frage der Zeit“, erläutert
TILP-Anwalt Axel Wegner. „Der
Vorlagebeschluss enthält das
Arbeitsprogramm für das
Oberlandesgericht Köln, mit dem
nunmehr die Anlegerklagen gegen
Bayer aufgearbeitet werden können.
Anhand des Vorlagebeschlusses wird
das Oberlandesgericht Köln nun
bindend feststellen, ob die Bayer AG
dem Kapitalmarkt wesentliche Risiken
der Übernahme des US-Konzerns
Monsanto seit September 2016
pflichtwidrig verschwiegen und sich
gegenüber Anlegern wegen der
Verletzung von Ad-hoc-Pflichten
schadensersatzpflichtig gemacht
hat.“, ergänzt TILP-Anwalt
Christian Herrmann.
Die Kanzleien TILP und TILP
Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft
mbH vertreten vor dem Landgericht
Köln derzeit eine Vielzahl privater
Anleger und über 280 institutionelle
Investoren gegen die Bayer AG. Das
Gesamtvolumen dieser Klagen beträgt
weit über zwei Milliarden Euro.
Insgesamt dürften sich die
entstandenen Schäden nach Schätzung
von TILP auf einen mittleren
zweistelligen Milliardenbetrag
belaufen.
Die von TILP geführten Klagen
basieren auf Erwerben von
Bayer-Aktien (ISIN DE000BAY0017) im
Zeitraum vom 14. September 2016 bis
19. März 2019 (sogenannte
Desinformationsphase). Die klagenden
Investoren werfen Bayer vor, den
Kapitalmarkt über die tatsächlich
bestehenden wirtschaftlichen Risiken
der Monsanto-Übernahme getäuscht zu
haben. Diese ergaben sich
insbesondere aus den in den USA
anhängigen Verbraucherklagen im
Zusammenhang mit Glyphosat und dem
Unkrautvernichtungsmittel Roundup,
in denen Monsanto in mehreren
Gerichtsverfahren zu hohen
Schadensersatzzahlungen verurteilt
wurde.
„Ein Emittent börsennotierter
Wertpapiere muss den Kapitalmarkt
über Insiderinformationen
unverzüglich und vollumfänglich in
Kenntnis setzen. Dies hat Bayer nach
unserer Überzeugung nicht getan,
weder in seinen Finanzberichten noch
in Ad-hoc-Mitteilungen. Die Kläger
haben deshalb die Bayer-Aktien zu
teuer erworben, weshalb Bayer nach
unserem Dafürhalten auf
Schadensersatz haftet“, erklärt
TILP-Rechtsanwalt Axel Wegner.
TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht
Kirchentellinsfurt, 27.07.2022