Musterkläger Kanzlei
TILP hatte zusammen mit Doerr Kuhn
Plück + Partner bereits am 23.
November 2021 einen Vergleich
zugunsten von tausenden Anlegern im
KapMuG-Musterverfahren DT 3
erreicht. Erste Vergleichszahlungen
sollen noch in diesem Jahr erfolgen,
wie es hieß.
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Zur mündlichen Verhandlung vor dem
OLG Frankfurt im
Kapitalanleger-Musterverfahren gegen
die Deutsche Telekom AG (Az. 23 Kap
1/06) hat der Senat den zwischen der
Musterbeklagten Deutsche Telekom AG
und den durch die TILP
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP)
und der größten Klägergruppe,
vertreten durch Doerr Kühn Plück +
Partner (Plück), ausgehandelten
Vergleich gebilligt und empfiehlt
allen Klägern die Beendigung der
Klagevorwürfe. Damit endet der
Mammut-Prozess nach dem
Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
(KapMuG) um den dritten Börsengang
(DT 3) der Deutschen Telekom AG nach
insgesamt 20 Jahren Verfahrensdauer
mit einem rechtshistorischen Erfolg
für die Kläger.
Nachdem der Bundesgerichtshof mit
Beschluss vom 15.12.2020 (Az. XI ZB
24/16) das DT 3-Musterverfahren über
zentrale verallgemeinerungsfähige
Voraussetzungen zu Gunsten der
Kläger abschließend entschieden
hatte, traten ab Mai 2021 die
Musterbeklagte Deutsche Telekom AG,
unterstützt durch die Beigeladene
Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch das
Bundesministerium der Finanzen und
der Kreditanstalt für Wiederaufbau,
sowie der Musterkläger, vertreten
durch TILP (federführend
Rechtsanwalt Peter Gundermann), und
die größte Klägergruppe, vertreten
durch Rechtsanwalt Ralf Plück, in
intensive Vergleichsverhandlungen
ein: Die erzielten
Vergleichsergebnisse wurden sodann
mit weiteren wesentlichen
Anlegervertretern, wie etwa dem DSW,
erörtert und durch diese gebilligt.
„Heute ist ein sehr guter Tag für
alle Telekom-Kläger. Der lange Kampf
ums Recht hat sich am Ende gelohnt.
Vor allem zeigt das
DT3-Musterverfahren, dass
Musterverfahren nach dem KapMuG die
oft geforderte Nagelprobe bestanden
haben. Ohne das
KapMuG-Musterverfahren hätten die
Kläger diesen Erfolg nicht erringen
können, sondern sehr wahrscheinlich
alle Verfahren verloren. Das KapMuG
bündelt die Kräfte aller Anleger,
damit entsteht ein wirksames Gewicht
gegen die Marktmacht des Gegners“,
sagt der Tübinger Rechtsanwalt Peter
Gundermann, Geschäftsführer von TILP,
welcher die Vergleichsverhandlungen
für den Musterkläger federführend
zum Abschluss gebracht hat.
„Der lange Marsch durch die
Instanzen ist endlich entschieden.
Ohne den tatkräftigen Einsatz der
Prozessvertreter der Kläger und der
Beklagten hätte ein Ergebnis
allerdings noch Jahre, wenn nicht
Jahrzehnte auf sich warten lassen“,
ergänzt Rechtsanwalt Ralf Plück, als
Vertreter der größten Klägergruppe.
Die ersten Kläger sollen noch im
Jahr 2021 Vergleichszahlungen
erhalten. Das zwischen den
Musterparteien ausgehandelte
Vergleichsergebnis wird allen
vergleichsberechtigten Klägern
angeboten. Erklärtes Ziel ist es,
den ersten Klägern noch in diesem
Jahr die Vergleichszahlungen
zukommen zu lassen. Alle weiteren
vergleichsberechtigten Kläger sollen
bis Ende Juni 2022 ein konkretes
Angebot zum Abschluss eines
Vergleichs auf Basis des
Vergleichsergebnisses vorgelegt
werden. Das Vergleichsergebnis nimmt
auch Rücksicht auf die lange
Verfahrensdauer. Im Rahmen der
Vergleichsabwicklung soll vor allem
die Beibringung erforderlicher
Nachweise nicht vor allzu großen
Hürden stehen. Dadurch wurde
zugunsten der Kläger insbesondere
die Tatsache berücksichtigt, dass
etwaige Aufbewahrungsfristen der
Banken bereits verstrichen sind und
unter Umständen keine Nachweise mehr
zu erbringen wären.
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Kulturexpress, Meldung:
TILP
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht,
Kirchentellinsfurt