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OLG Frankfurt billigt Vergleich in der Klage gegen Deutsche Telekom

Musterkläger Kanzlei TILP hatte zusammen mit Doerr Kuhn Plück + Partner bereits am 23. November 2021 einen Vergleich zugunsten von tausenden Anlegern im KapMuG-Musterverfahren DT 3 erreicht. Erste Vergleichszahlungen sollen noch in diesem Jahr erfolgen, wie es hieß.

 

 

Zur mündlichen Verhandlung vor dem OLG Frankfurt im Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Deutsche Telekom AG (Az. 23 Kap 1/06) hat der Senat den zwischen der Musterbeklagten Deutsche Telekom AG und den durch die TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP) und der größten Klägergruppe, vertreten durch Doerr Kühn Plück + Partner (Plück), ausgehandelten Vergleich gebilligt und empfiehlt allen Klägern die Beendigung der Klagevorwürfe. Damit endet der Mammut-Prozess nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) um den dritten Börsengang (DT 3) der Deutschen Telekom AG nach insgesamt 20 Jahren Verfahrensdauer mit einem rechtshistorischen Erfolg für die Kläger.

Nachdem der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 15.12.2020 (Az. XI ZB 24/16) das DT 3-Musterverfahren über zentrale verallgemeinerungsfähige Voraussetzungen zu Gunsten der Kläger abschließend entschieden hatte, traten ab Mai 2021 die Musterbeklagte Deutsche Telekom AG, unterstützt durch die Beigeladene Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen und der Kreditanstalt für Wiederaufbau, sowie der Musterkläger, vertreten durch TILP (federführend Rechtsanwalt Peter Gundermann), und die größte Klägergruppe, vertreten durch Rechtsanwalt Ralf Plück, in intensive Vergleichsverhandlungen ein: Die erzielten Vergleichsergebnisse wurden sodann mit weiteren wesentlichen Anlegervertretern, wie etwa dem DSW, erörtert und durch diese gebilligt.

„Heute ist ein sehr guter Tag für alle Telekom-Kläger. Der lange Kampf ums Recht hat sich am Ende gelohnt. Vor allem zeigt das DT3-Musterverfahren, dass Musterverfahren nach dem KapMuG die oft geforderte Nagelprobe bestanden haben. Ohne das KapMuG-Musterverfahren hätten die Kläger diesen Erfolg nicht erringen können, sondern sehr wahrscheinlich alle Verfahren verloren. Das KapMuG bündelt die Kräfte aller Anleger, damit entsteht ein wirksames Gewicht gegen die Marktmacht des Gegners“, sagt der Tübinger Rechtsanwalt Peter Gundermann, Geschäftsführer von TILP, welcher die Vergleichsverhandlungen für den Musterkläger federführend zum Abschluss gebracht hat.

„Der lange Marsch durch die Instanzen ist endlich entschieden. Ohne den tatkräftigen Einsatz der Prozessvertreter der Kläger und der Beklagten hätte ein Ergebnis allerdings noch Jahre, wenn nicht Jahrzehnte auf sich warten lassen“, ergänzt Rechtsanwalt Ralf Plück, als Vertreter der größten Klägergruppe.

Die ersten Kläger sollen noch im Jahr 2021 Vergleichszahlungen erhalten. Das zwischen den Musterparteien ausgehandelte Vergleichsergebnis wird allen vergleichsberechtigten Klägern angeboten. Erklärtes Ziel ist es, den ersten Klägern noch in diesem Jahr die Vergleichszahlungen zukommen zu lassen. Alle weiteren vergleichsberechtigten Kläger sollen bis Ende Juni 2022 ein konkretes Angebot zum Abschluss eines Vergleichs auf Basis des Vergleichsergebnisses vorgelegt werden. Das Vergleichsergebnis nimmt auch Rücksicht auf die lange Verfahrensdauer. Im Rahmen der Vergleichsabwicklung soll vor allem die Beibringung erforderlicher Nachweise nicht vor allzu großen Hürden stehen. Dadurch wurde zugunsten der Kläger insbesondere die Tatsache berücksichtigt, dass etwaige Aufbewahrungsfristen der Banken bereits verstrichen sind und unter Umständen keine Nachweise mehr zu erbringen wären.

Foto (c) Kulturexpress, Meldung: TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, Kirchentellinsfurt

 

 

   

Kulturexpress ISSN 1862-1996

 vom 02. Dezember 2021