Der
Europäische Gerichtshof hält die Mindest- und Höchstsätze der
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für
unvereinbar mit dem EU-Recht - so das Brüsseler Urteil vom 4.
Juli 2019. Die Richter sehen durch diese Regelungen in der HOAI
die Niederlassungsfreiheit in Europa in unzulässiger Weise
einschränkt, weil sie Architekten und Ingenieuren nicht die
Möglichkeit gäben, sich über niedrige Preise im Markt zu
etablieren.
Am 04. Juli 2019 hat der Europäische Gerichtshof
(EuGH) sein Urteil im Vertragsverletzungsverfahren der
EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland zur
Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der Honorar- und
Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
gesprochen.
Bis zu mehr als € 360 Mrd. haben Deutsche in
Steueroasen bis heute angelegt, wie Professor Gabriel Zucman
jüngst ermittelte. Der allseits gepriesene Weg des Ankaufs von
Steuer-CDs mit angeblich massenhaften Selbstanzeigen stellt
indes auch nur eine Spitze des Eisbergs dar.