Zum HOAI-Urteil des Europäischen Gerichtshofs EuGH |
Meldung: BIngK Bundesingenieurkammer,
Berlin |
Am 04.
Juli 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil im
Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die
Bundesrepublik Deutschland zur Verbindlichkeit der Mindest- und
Höchstsätze der Honorar- und Gebührenordnung für Architekten und
Ingenieure (HOAI) gesprochen.
Darin kommt der EuGH
zu dem Schluss, dass diese nicht mit EU-Recht vereinbar seien.
Die Bundesregierung ist jetzt verpflichtet, das Urteil
umzusetzen. „Es ist sehr bedauerlich, dass der EuGH den
Preisrahmen, den die HOAI vorgibt, gekippt hat. Denn der Ausgang
des Verfahrens ist weder im Sinne der Planerinnen und Planer
noch im Sinne des Verbraucherschutzes“, kommentierte der
Präsident der Bundesingenieurkammer,
Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer
das Urteil. „Es ist allgemein bekannt, dass für einen
zu niedrigen Preis keine hinreichende Qualität geliefert werden
kann – das gilt auch für Ingenieurleistungen.“ Daher habe die
Bundesingenieurkammer gemeinsam mit der Bundesarchitektenkammer
und dem AHO stellvertretend für die Planerorganisationen in
Deutschland in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung alles
dafür getan, um die HOAI in ihrer bisherigen Form zu erhalten.
Aber alles
Lamentieren helfe nicht. „Jetzt muss es darum gehen, den
Verbrauchern Sicherheit und den planenden Berufen in Deutschland
eine verlässliche und handhabbare Grundlage an die Hand zu
geben. Aus diesem Grund werden wir nun gemeinsam mit den
zuständigen Ressorts der Bundesregierung an einer Lösung
arbeiten“, so Kammeyer weiter. Denkbar wäre ein Ansatz analog
dem der Steuerberater, wonach statt eines Mindestsatzes von
einem Regelsatz auszugehen ist und ein Angemessenheitsvorbehalt
im Hinblick auf die zu erbringende Leistung gilt. „Natürlich ist
das Modell kein vollwertiger Ersatz für die Mindestsätze. Aber
es könnte helfen, Preisdumping, das am Ende allen schadet, zu
verhindern. Denn eins ist ganz klar: Qualität hat ihren Preis.
Wer beim Planen spart, zahlt hinterher beim Bauen drauf!“,
erklärte der Präsident der Bundesingenieurkammer abschließend.
Die
Bundesingenieurkammer (BIngK) vertritt die gemeinschaftlichen
Interessen der 16 Länderingenieurkammern. Seit mehr als 30
Jahren setzt sie sich bundesweit und auf europäischer Ebene für
die Belange von rund 45.000 Ingenieurinnen und Ingenieuren ein.
Siehe auch:
Architektenkammer Niedersachsen bedauert HOAI-Entscheidung des
EuGH
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