Welche Alternativen es zu
Steueroasen gibt |
Meldung: Dr. Johannes Fiala,
München |
Bis zu mehr als € 360 Mrd. haben Deutsche in
Steueroasen bis heute angelegt, wie Professor Gabriel Zucman
jüngst ermittelte. Der allseits gepriesene Weg des Ankaufs von
Steuer-CDs mit angeblich massenhaften Selbstanzeigen stellt
indes auch nur eine Spitze des Eisbergs dar. Der von
Finanzministern gepriesene Weg „automatischer Meldungen aus dem
Ausland“ betrifft bisher mindestens Zinserträge und bestenfalls
alle Kapitalerträge – nur der natürlichen Personen. Neben den
sogenannten Tarnkonstrukten, hinter denen sich natürliche
Personen verbergen können, gibt es weitere seit Jahrzehnten
erprobte und bewährte Ausweichstrategien.
Gemeinnützigkeit in Europa
hilft Steuern zu senken oder zu hinterziehen
Insbesondere religiöse und mildtätige Organisationen im
EU-Ausland und in der Schweiz arbeiten gerne mit Großspendern
zusammen. Dies läßt sich durchaus legal darstellen, als
ernsthaft gemeinte Spende – etwa an eine Stiftung mit
Sonderausgabenabzug bis zu € 1 Mio. je Ehegatten innerhalb von
10 Jahren. Mancher Mittelständler schafft sich durch eine eigene
Stiftung eine Aufgabe für den Lebensabend, um mittelbar sein
Unternehmen zu promoten oder um der Gesellschaft etwas zurück zu
geben. Vielfach wird darin ein Stück bürgerliches Engagement für
die Gemeinschaft gesehen.
Gute Geschäfte mit dem Kloster
Dort wo es keine Kirchensteuer gibt, sind beispielsweise Klöster
auf Zuwendungen von Geschäftspartnern dringender angewiesen. Das
Geschäftsmodell ist bestechend und beginnt mit einer ersten
Zahlung von sagen wir mal € 20.000 gegen eine entsprechend hohe
Spendenquittung, etwa für einen sogenannten Sonderausgabenabzug.
Dies führt bei 50 Prozent Steuerbelastung zu einer
Steuergutschrift von € 10.000. Der Effektive Aufwand für den
Stifter oder Spender liegt damit nach Steuern bei ebenfalls €
10.000.
Von den € 20.000 darf das Kloster im Ausland jedoch nur 10
Prozent behalten, trotz 10-fach höherer Spendenquittung, einer
schriftliche Lüge - aber keiner im Strafrecht falschen Urkunde.
Weitere 10 Prozent müssen vielfach an den Vermittler derartige
Geschäfte üblicherweise bezahlt werden.
Der Rest, also 80 Prozent, sprich € 16.000 werden refundiert,
also über ein steuerneutrales Konto oder einen Treuhänder wieder
an den Spender erstattet. Damit hat der Spender die € 10.000 an
Aufwand nach Steuern, also Verzicht auf verfügbares
Nettoeinkommen, am Ende erst mal € 16.000 steuerneutrales Geld
generiert.
Optimierung mit Dreistigkeit
Üblicherweise stellten ausgewählte mildtätige oder religiöse
Einrichtungen dafür € 2.000 am Ende behalten zu dürfen, durchaus
auch Spendenquittungen über € 100.000 aus. So werden dann €
46.000 steuerneutrales Geld generiert. Dies folgt bei 50 Prozent
Steuerlast aus der Spendenquittung, also einer Steuergutschrift
von € 50.000 zuzüglich der Rückzahlung von € 16.000 und
abzüglich der Ausgabe von € 20.000 als tatsächlich geleistet
Überweisung an die religiöse oder mildtätige Organisation.
Diese modellhafte Gestaltung hatte sich bei Konzernen bereits in
den 70er-Jahren etabliert und wurde durch einen
Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages öffentlich
bekannt. Das steuerneutrale Geld kam verschiedenen Parteien als
Spenden zugute. Teilweise ohne abermaligen Spendenabzug,
insbesondere weil diese nachfolgenden Zuwendungen steuerlich der
Höhe nach nicht mehr eingebracht werden konnten.
Mildtätigkeit im Inland?
Tarnkonstrukte, vermittelt über Finanzhäuser im In- und Ausland,
bergen die Gefahr in sich, daß sie eines Tages auf gekauften
CD-ROMs oder in „Offshore-Leaks“ auftauchen. Derartige Risiken
lassen sich auch im Inland vermeiden, indem eine religiöse oder
mildtätige Körperschaft, ein entsprechender Verein bzw. Stiftung
einbezogen wird. Dies hat für den Spender den Vorteil, daß es
üblicherweise aus Respekt vor Mildtätigkeit und Religion
keinerlei Verdacht gibt. Zudem sind derartige Organisationen
hinsichtlich ihrer Finanzen vielfach intransparent, ohne
öffentliche Kontrolle, nachgerade speziellen Bereichen nicht
öffentlich, also geheim. Kommt es dort oder bei angeschlossenen
Einrichtungen zu Hinterziehungen, kann staatliches Wohlwollen
als sicher gelten.
Fundraising per Leibrente
Eine in Deutschland vorkommende,
aber insbesondere auch im Ausland übliche Methode des
Fundraising für wohltätige Stiftungen, z. B. auch dem Bereich
des Tierschutzes, ist die Entgegennahme von Stiftungsgeldern
gegen Spendenquittung und zusätzlicher Zusage einer Leibrente.
Für den Spender bedeutet dies Gutes Tun, für das Alter vorsorgen
und Steuern sparen in einem. Die Höhe der Leibrente kann bezogen
auf die Stiftungseinlage jederzeit mit der für den gleichen
Beitrag gebotenen gewöhnlichen privaten Rentenversicherung bei
Pfefferminzia Lebensversicherung und Co mithalten. Beide sind
nur mit dem niedrigen Ertragsanteil zu versteuern.
Doch während der
Lebensversicherungsbeitrag dann nicht steuerabzugsfähig ist,
stellt die Stiftung oder der Tierschutzverein eine
Spendenquittung über teils mehr als die Hälfte der
Stiftungseinlage aus. Dies ist völlig legal, denn die
Gegenleistung der Stiftung in Form der zugesagten Leibrente wird
steuerlich sehr niedrig bewertet. Das gleiche funktioniert auch
bei der Stiftung eines Hauses gegen Zusage eines lebenslangen
Wohnrechts und wenn es geht sogar noch zusätzlich einer
Leibrente. Freilich wird man gut daran tun, dies zunächst einmal
versicherungsmathematisch sachverständig durchkalkulieren zu
lassen, damit niemand drauf zahlt. Für gemeinnützige Vereine und
Stiftungen stellt dies eine interessante Möglichkeit dar, um
Spendengelder zu akquirieren.
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