Der Bundesgerichtshof
in Karlsruhe hat am 16. Dezember
2022 entschieden, dass eine Gemeinde
nicht gegen einen Vertrag verstößt,
wenn sie sich beim Verkauf von
Bauland an einen privaten Käufer im
Rahmen eines städtebaulichen
Vertrages zu einem marktgerechten
Preis ein Wiederkaufsrecht für den
Fall vorbehält, dass der Käufer das
Grundstück nicht innerhalb von acht
Jahren mit einem Wohngebäude