Die neue HOAI 2021
setzt das Urteil des EuGH vom Juli
2019 um und bringt einige Änderungen
für Architekten und Ingenieure mit
sich, insbesondere zum
Preisrahmenrecht aus Mindest- und
Höchstsatz, zur Fälligkeit und
Vereinbarung des
Architektenhonorars. Die 6.,
aktualisierte Auflage des
Standardwerks