„Virus, Virus, gib
mir meine Millionen wieder!“ (frei
nach Sueton). Kurzarbeitergeld (KUG)
gibt es als Sozialleistung gemäß dem
dritten Sozialgesetzbuch nur
subsidiär. Nach gesetzlicher
Regelung werden Leistungen bzw.
versicherungsvertragliche
Rechtsansprüche aus einer
Betriebsschließungsversicherung
(BSV) angerechnet, also abgezogen.
Dies soll sich durch eine Anordnung
der Bundesanstalt für Angestellte
(BA) vorübergehend geändert haben.
Wirklich?