Am 3. Juli 2021 triat ein Verbot
bestimmter Einwegkunststoffprodukte
in Kraft. Die Verordnung soll die
entsprechende
EU-Einwegkunststoffrichtlinie in
nationales Recht umsetzen. Das
Verbot betrifft etwa Einmalbesteck
und -teller, Trinkhalme,
Rührstäbchen, Wattestäbchen,
Luftballonstäbe und bestimmte
To-Go-Lebensmittelbehälter. Ingemar
Bühler, damaliger
Hauptgeschäftsführer des Verbands
der Kunststofferzeuger
PlasticsEurope Deutschland,
kommentierte: „Der Wegwerfkonsum ist
verantwortungslos und hat keine
Zukunft. Wir brauchen |