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UBA-Studie
befürwortet
Abgabe von
bis 8,95
Euro pro
Kilo
Einwegplastik.
Egal ob
Kaffee-To-Go-Becher
oder
Zigarettenkippe
– immer noch
landet zu
viel
Einwegplastik
in Straßen
oder Parks.
Vor allem
Städte und
Gemeinden
kostet die
Sammlung und
Reinigung
jährlich bis
zu 434
Millionen
Euro. Das
ergab eine
Studie des
Umweltbundesamtes
(UBA).
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Nach
den
umzusetzenden
EU-Vorschriften
müssen
künftig die
Hersteller
der
Einwegprodukte
diese Kosten
tragen. Das
sieht auch
der Entwurf
des
deutschen
Einwegkunststofffondsgesetzes
(EWKFondsG)
vor, den das
Bundeskabinett
im November
2022
beschlossen
hat und der
nun ins
parlamentarische
Verfahren
geht. Das
UBA schlägt
nun auf
Basis seiner
Studie vor,
für jede
Plastikproduktgruppe
eigene
Kostensätze
einzuführen:
Für
Einwegbecher
aus Plastik
wäre eine
Abgabe von
1,23 Euro/kg
sinnvoll,
für
kunststoffhaltige
Filter von
Zigaretten
müssten die
Hersteller
laut UBA
sogar 8,95
Euro/kg in
den
Einwegkunststofffonds
zahlen. Die
Gelder
würden dann
etwa an
Städte und
Gemeinden
ausgezahlt,
die bislang
für die
Reinigungskosten
aufkommen.
UBA-Präsident
Dirk
Messner:
„Wir
erwarten,
dass die
neue Abgabe
auf
Einwegplastik
der
Vermüllung
der Umwelt
endlich
einen Riegel
vorschiebt
und dass
Hersteller
und Handel
gerade bei
den
beliebten
To-Go-Verpackungen
in der Folge
deutlich
mehr Mehrweg
anbieten.
Wir
Verbraucher
können
natürlich
auch helfen:
beim Einkauf
auf Mehrweg
pochen und
Zigarettenkippen
und anderen
Plastikmüll
nicht
einfach in
die
Landschaft
werfen“.
30.11.2022
183Nr.
48/2022
Die vom
UBA
beauftragte
Studie hat
auf
wissenschaftlicher
Basis ein
Kostenmodell
für die
Umsetzung
von Artikel
8 Absatz 2
und 3 der
EU-Einwegkunststoffrichtlinie
entwickelt.
Die EU
verpflichtet
darin alle
Mitgliedstaaten
den
Herstellerinnen
und
Hersteller
bestimmter
Einwegkunststoffprodukte
u.a. die
Kosten der
Entfernung
solcher
Produkte aus
der Umwelt
aufzuerlegen.
Einwegkunststoffprodukte
wie
To-Go-Lebensmittelbehältnisse,
Tüten und
Folienverpackungen,
Getränkebecher
und
-behälter,
leichte
Tragetaschen,
Feuchttücher,
Luftballons
sowie
Tabakprodukte
mit
kunststoffhaltigen
Filtern
verursachen
laut der
UBA-Studie
jährlich
rund 434
Millionen
Euro an
Kosten: für
die
Erfassung,
Reinigung
und
Entsorgung
von Abfällen
im
öffentlichen
Bereich
sowie für
die
Verbrauchersensibilisierung.
Pro
Einwohnerin
und
Einwohner
sind das
5,22 Euro
pro Jahr in
Deutschland.
Für die
Studie
wurden die
Kosten und
die
Abfallzusammensetzung
der
Papierkorbabfälle
und der
Streumüllsammlung
im
öffentlichen
Raum
detailliert
analysiert.
Im
bundesweiten
Durchschnitt
haben
Einwegkunststoffprodukte
daran einen
Gewichtsanteil
von rund
sechs
Prozent,
wobei auf
Getränkebecher,
gefolgt von
Tabakprodukten
mit
kunststoffhaltigen
Filtern
sowie Tüten
und
Folienverpackungen
die größten
Anteile
entfallen.
Für eine
faire und
den
EU-Vorgaben
entsprechende
Verteilung
der
Reinigungs-
und
Sammelkosten
ist es
wichtig,
dass neben
den
Gewichtsanteilen
auch die
Abfallstückzahl
und das
Volumen
berücksichtigt
werden.
Sonst lässt
sich
beispielsweise
der
kostentreibende
Aufwand für
die
händische
Parkreinigung
von achtlos
weggeworfenen
Zigarettenkippen
oder der
häufige
Leerungsbedarf
von mit
leeren
Bechern und
Boxen
überfüllten
Papierkörben
nicht
abbilden.
Auf dieser
Basis macht
die Studie
Vorschläge
für die
Abgabesätze
pro
Einwegkunststoffproduktgruppe.
Sie dienen
der noch
einzurichtenden
Einwegkunststoffkommission
sowie dem
Verordnungsgeber
als
wissenschaftliche
Grundlage
für die
Festsetzung
der
Abgabesätze
und des
Punktesystems
für die
Auszahlungen.
Die Höhe der
von den
Herstellern
in den
Einwegkunststofffonds
einzuzahlenden
Abgaben
richtet sich
nach der
Menge der in
Verkehr
gebrachten
Einwegkunststoffprodukte.
Die
eingezahlten
Abgaben
werden zur
Erstattung
der
Erfassungs-,
Entsorgungs-
und
Sensibilisierungskosten
der
öffentlichen
Hand
genutzt.
Städte,
Gemeinden,
öffentliche
Entsorgungsträger
oder
Autobahnmeistereien
sollen dazu
erbrachte
Leistungen
anhand von
elf
Leistungskategorien
an den
Einwegkunststofffonds
melden.
Hiernach
wird
beispielsweise
nach den
gefahrenen
Reinigungskilometern
oder dem
geleerten
Papierkorbvolumen
abgerechnet.
Bei den
Daten zur
Abfallzusammensetzung
innerorts
konnten die
Forschungsnehmer
erstens auf
einer Studie
des
Verbandes
kommunaler
Unternehmen
(VKU) von
2020
aufsetzen.
Zweitens hat
das UBA in
seiner neuen
Studie
weitere
Daten im
Wege einer
Umfrage zu
Mengen und
Kosten bei
ca. 300
Städten und
Gemeinden
erhoben.
Drittens
wurden in
der
UBA-Studie
eigene
Sortieranalysen
für den
Außerorts-Bereich
durchgeführt
sowie bspw.
Straßenmeistereien
und
Forstverwaltungen
zu Kosten
und Mengen
befragt.Meldung:
02.11.2022 |
Pressemitteilung
Nr. 146/22 |
Kreislaufwirtschaft,
Bundesministerium
für Umwelt,
Naturschutz,
nukleare
Sicherheit
und
Verbraucherschutz
(BMUV),
Berlin
Foto (c)
Kulturexpress,
Meldung:
Umweltbundesamt
UBA,
Dessau-Roßlau
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