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Am 3. Juli
2021 trat
ein Verbot
bestimmter
Einwegkunststoffprodukte
in Kraft.
Die
Verordnung
soll die
entsprechende
EU-Einwegkunststoffrichtlinie
in
nationales
Recht
umsetzen.
Das Verbot
betrifft
etwa
Einmalbesteck
und -teller,
Trinkhalme,
Rührstäbchen,
Wattestäbchen,
Luftballonstäbe
und
bestimmte
To-Go-Lebensmittelbehälter.
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Ingemar
Bühler,
Hauptgeschäftsführer
des Verbands
der
Kunststofferzeuger
PlasticsEurope
Deutschland,
kommentiert:
„Der
Wegwerfkonsum
ist
verantwortungslos
und hat
keine
Zukunft. Wir
brauchen
nachhaltige
Lösungen für
den Konsum.
Ganz konkret
heißt das:
Wir müssen
solche
Einwegprodukte
reduzieren,
ganz gleich,
woraus sie
hergestellt
sind. Da, wo
Mehrweglösungen
schon
möglich
sind, gilt
es, auf
diese zu
setzen. Aber
es kommt
auch darauf
an, noch
viel mehr
Mehrweg
möglich zu
machen. Hier
spielen
Kunststoffe
eine
wichtige
Rolle. Denn
aus
ökologischer
Sicht sind
sie im
Vergleich
mit anderen
Materialien
oftmals
klima- und
umweltschonender.“
Auch deshalb
sei künftig
noch genauer
darauf zu
achten, dass
es „nicht zu
einer
Verdrängung
effizienter
Kunststoffe
durch
weniger
nachhaltige
Alternativen
kommt und
wir
Kunststoffe
konsequent
durch
innovatives
Design,
innovative
Herstellungs-,
Verarbeitungs-
und
Recyclingprozesse
im Kreislauf
führen“, so
Bühler.
Der
Hauptgeschäftsführer
des Verbands
der
Chemischen
Industrie
(VCI),
Wolfgang
Große Entrup,
fügt hinzu:
„Es gibt
Bereiche wie
die Medizin,
in der
Einweglösungen
aus
Kunststoffen
wegen
Hygiene- und
Sicherheitsanforderungen
nicht zu
ersetzen
sind. Um
trotzdem
Ressourcen
zu schonen,
brauchen wir
hier neue
Technologien.
Mit dem
chemischen
Recycling
besteht die
Chance, in
verschiedenen
Anwendungsbereichen
anstelle
einer
bisherigen
Verbrennung
künftig eine
Kreislaufführung
von
Kunststoffabfällen
zu
unterstützen.“
Foto (c)
Kulturexpress
Meldung:
Verband der
Chemischen
Industrie,
VCI ,
Frankfurt am
Main
Siehe
auch:
Mehrweglösungen
für
Kunststoffverpackungen
Siehe
auch:
Plastiksparen
beim
Bio-Waschtiere-Badespaß
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