Den Kommunen sollen
Investitionsmittel zur Verfügung
gestellt werden, damit in
Solardächer, energieeffiziente
Gebäude und bezahlbares Wohnen, in
bezahlbare Mobilität, Kultur, Sport
und in attraktive Innenstädte
investiert wird. So kann ein
Kahlschlag als Folge des Lockdowns
verhindert werden – und zugleich die
Weichen für die Zukunft gestellt
werden.
Gefordert ist ein eigenständiges
Teilhabegesetz für Senior*innen, das
den Rechtsanspruch auf volle soziale
Teilhabe festschreibt, zum Beispiel
den Anspruch auf barrierefreies
Wohnen und wohnortnahe
Gesundheitsversorgung im Alter,
wofür die Kommunen in die Pflicht
genommen werden. Die bisherigen
Leistungen und Angebote sollen aus
Paragraf 71 SGB XII aufgenommen
werden und unter den Aspekten der
Selbstbestimmung und
Selbstermächtigung weiterentwickelt
werden.
DIE LINKE kämpft in breiten
Bündnissen für eine Neuausrichtung
der Mieten- und
Stadtentwicklungspolitik an der
Seite der Mieter*innen sowie der
vielen Initiativen, die sich gegen
Verdrängung und für ein Recht auf
Wohnen einsetzen. Gefordert sind
lebenswerte Städte und Dörfer für
alle. Das Ziel ist klar:
Mietenexplosion und Verdrängung
stoppen, die Mieten wieder senken
und langfristig eine gemeinnützige
Wohnungswirtschaft aufbauen.
Die Linke will einen Mietendeckel
im
gesamten Bundesgebiet möglich
machen. Ziel: die Explosion der
Mieten nicht nur bremsen, sondern
beenden und rückgängig machen.
Besonders hohe Mieten müssen
abgesenkt werden.
Die Mietpreisbremse der Regierung
funktioniert nicht. Kampagne
"Mietenstopp" und bundesweit
überall dort, wo es einen
angespannten Wohnungsmarkt gibt,
einen Mietenstopp für bestehende
Mietverträge gefordert. Dort müssen die Mieten
eingefroren werden. Kommunen sollen
ermächtigt werden, einen
angespannten Wohnungsmarkt
festzustellen.
Auch für Kleingewerbe sollen die
Voraussetzungen vereinfacht werden: Der
Bund muss dafür sorgen, dass Länder
und Kommunen rechtssicher
Mietendeckel für Kleingewerbe,
Handwerk, kulturelle Einrichtungen
sowie für soziale und gemeinnützige
Träger einführen können.
Derzeit fehlen mehr als fünf
Millionen Wohnungen für Menschen mit
geringem Einkommen, von denen viele
in Einpersonenhaushalten leben. In
den vergangenen 15 Jahren hat sich
die Zahl von Sozialwohnungen fast
halbiert. Denn geförderte
Sozialwohnungen dürfen teilweise
schon nach 15 Jahren wieder teuer
vermietet werden.
Mit 15 Milliarden Euro im Jahr soll
dagegengehalten werden – um den
sozialen Wohnungsbau zu retten, den
kommunalen und genossenschaftlichen
Wohnungsbau ankurbeln, den
vorhandenen Wohnungsbestand
energetisch und demografiefest
umbauen, über Förderung und
Belegungsrechte die soziale
Wohnraumversorgung stärker nutzbar
machen und einen nicht
profitorientierten Wohnungssektor
aufbauen. Die öffentliche Hand wird
mit einer Reform des Baugesetzbuches
dazu befähigt, den Bau von
Sozialwohnungen gegenüber Investoren
auch tatsächlich durchzusetzen.
Ehemalige Kasernen umwandeln in
Sozialwohnungen: Da sich diese
Gebäude in öffentlicher Hand
befinden, sollen sie nicht der
Privatwirtschaft überlassen bleiben,
sondern zu günstigem Wohn- und
Gewerberaum umgestalten.
Mit der Einführung einer neuen
Wohnungsgemeinnützigkeit verbindet
sich die Förderung und steuerliche
Vergünstigungen dauerhaft an
Mietobergrenzen, eine Pflicht zur Reinvestition von Gewinnen sowie
demokratische Mitbestimmungsrechte
für Mieter*innen. So können bis zu
250.000 Sozialwohnungen und weitere
kommunale und genossenschaftliche
Wohnungen pro Jahr entstehen. Für
sie gilt: Einmal gefördert, immer
gebunden. Genossenschaften sollen so stärker
gefördert und demokratisiert werden.
Neue Wohnformen wie
Mietshäusersyndikate und Mieter*innengemeinschaften
fördern. Der Bund soll neue
Mietshäusersyndikate mit Zuschüssen
und zinslosen Darlehen fördern.
Fördermittel sollen gezielt zum Bau
von Wohnungen eingesetzt werden, die
für Menschen mit geringem Einkommen
erschwinglich sind.
Für alleinstehende Frauen, die in (Alters-)Armut
leben, für alleinerziehende Frauen
und für Frauen, die häuslicher
Gewalt ausgesetzt sind, muss
preiswerter und sicherer Wohnraum
geschaffen werden.
Überall einen prozentualen
Mindestanteil von Sozialwohnungen,
um eine Mischung der Viertel
sicherzustellen und den Trend zur
Bildung von Parallelgesellschaften
der Reichen in Innenstädten und
Villenvierteln zu stoppen. 50
Prozent des Wohnungsbestands in
öffentlicher und gemeinnütziger
Hand. Das Modell Wien zeigt:
Günstiger Wohnraum in gutem Zustand
und mit hoher Wohnqualität für die
Mehrheit der Menschen ist möglich.
Perspektivisch soll der
Wohnungsbestand komplett dem Markt
entzogen werden.
Der Kündigungsschutz für
Gewerbemietverträge muss grundlegend
geändert werden. Es braucht
öffentliche Gewerberaumanbieter zur
Sicherung gemeinnütziger
Mieter*innen. Die generelle
Befristung von Gewerbemietverträgen
abschaffen. Die Kündigung durch die
Vermieterseite soll rechtlich
eingeschränkt werden.
Bezahlbaren
Wohnraum vorrangig im Bestand
schaffen. Bauordnungen müssen
hierfür neu ausgerichtet werden,
sodass Bauen im vorhandenen Bestand
erleichtert wird.
Bei Entscheidungen über die
Zulässigkeit von Abriss- und
Neubaumaßnahmen müssen soziale Ziele
und Ziele der energetischen
Nachhaltigkeit mehr Gewicht
bekommen.
Ein weitgehendes
Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen. Der
Wunsch nach Wohneigentum darf nicht
auf Kosten derjenigen gehen, die
schon in den Wohnungen wohnen.
Mietwohnungen in Kommunen mit
angespanntem Wohnungsmarkt dürfen
nicht als Ferienwohnung angeboten
werden. Für nichtkommerziellen
Wohnungstausch von privat zu privat
eine Fairbnb-Alternative
zu Anbietern wie Airbnb schaffen,
die Wohnraum zweckentfremden, nur
auf Profite zielen und an den Börsen
notiert sind.
Die Mieten von Mikroapartments und
möblierten Wohnungen, mit denen die
Mietpreisbremse umgangen und noch
mehr Profit aus den Immobilien
gepresst wird, sollen gedeckelt
werden.
Das Recht auf Kündigung wegen
Eigenbedarf darf nur noch für die
engste Familie gelten.
Vorgetäuschter Eigenbedarf wird
bestraft. Menschen, die seit langer
Zeit in ihrer Wohnung leben oder
über 70 Jahre alt sind oder an einer
schweren Erkrankung leiden sowie
Alleinerziehenden soll gar nicht
mehr wegen Eigenbedarf gekündigt
werden dürfen.
Den Kündigungsschutz verbessern:
Wenn Rückstände bei der Miete
beglichen sind, darf nicht gekündigt
werden.
Der Milieuschutz muss ausgeweitet
werden.
Gegen Mietwucher, Entmietung und
andere Formen des Missbrauchs sind
wirksame Kontrollen, eine
öffentliche Beschwerdestelle und
deutlich mehr Personal nötig, um die
Rechte der Mieter*innen effektiv
durchzusetzen. Vermieter*innen, die
gegen den Mietendeckel verstoßen,
müssen bestraft werden. Die
strafrechtliche Verfolgung von
Mietwucher erleichtern.
Mieter*innen sollen auch als
Gemeinschaft und im Gewerberecht ein
Vorkaufsrecht auf ihre Häuser
erhalten.
In allen öffentlichen Unternehmen
braucht es demokratische Mieterräte.
Bundesweit deshalb ein neues Mieter*innen-Mitbestimmungsrecht
gefordert.
Es braucht kollektive
Mieter*innenrechte und ein Recht auf
Mietstreik.
Der Klimaschutz bei Gebäuden ist
entscheidend: Hier wird ein großer
Teil der Treibhausgase verursacht.
Doch bisher wird energetische
Sanierung allzu oft für eine
Mietsteigerung benutzt und führt
dann auch zu Verdrängung. Das
schadet der Akzeptanz des
Klimaschutzes.
Klimaschutz ohne Mieterhöhung! Die
Modernisierungsumlage soll
abgeschafft werden, sie dient der
Mietsteigerung – nicht dem
Klimaschutz. Aufschläge auf die
Miete sollen nur noch in Höhe der
erreichten Einsparung bei Heizung
und Warmwasser zulässig sein.
Auch arme Menschen haben ein Recht
auf energetisch sanierten Wohnraum.
Kurzfristig soll eine
Klimakomponente bei den Kosten der
Unterkunft und Heizung eingeführt
werden und das Wohngeld angemessen
erhöht werden.
Gefordert ist ein bundesweiter
Klimacheck aller Gebäude bis 2025.
Mit verbindlichen gebäudescharfen
Stufenplänen, die bis zu einem
bestimmten Zeitpunkt flexibel zu
erreichende Energieeffizienzniveaus
zum Inhalt haben, soll bis 2035 ein
klimaneutraler Gebäudebestand
garantiert werden. Die CO2-Steuer
darf nicht auf die Miete umgelegt
werden.
Die Sanierungsquote muss mindestens
verdreifacht werden und zwar
sozialverträglich, also nahezu
warmmietenneutral und mietrechtlich
abgesichert.
Vermieter*innen, die die Kosten
einer energetischen Sanierung nicht
tragen können, können sich unter den
Schirm der Wohnungsgemeinnützigkeit
begeben. Dadurch erhalten sie Zugang
zur vollen öffentlichen Förderung
der Sanierungskosten und
verpflichten sich im Gegenzug zur
gemeinnützigen Bewirtschaftung ihrer
Wohnungen.
Die Förderkulisse auf ein
Sofortprogramm klimagerechte und
sozialverträgliche Erneuerung von
Siedlungsbauten der Nachkriegszeit
(erbaut zwischen 1949 und 1978)
ausrichten. Dafür sollen –
zusätzlich zur Aufstockung der
laufenden Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
auf dauerhaft mindestens 10
Milliarden Euro jährlich – noch
einmal 5 Milliarden Euro pro Jahr
bereitgestellt werden.
Sanierungsberater*innen sollen
innerhalb eines Sozialplanverfahrens
gemäß Paragraf 180 BauGB an
Klimastützpunkten beratend (für die
Mieter*innen schützend) tätig sein
und sozialverträgliche
Quartierssanierungskonzepte
koordinieren.
Weiterbildungs- und
Zertifizierungsprogramme für
Handwerker und Baubetriebe auflegen,
um zu qualitativ guten und
preiswerten energetischen
Sanierungen zu kommen. Die
Neubaustandards sollen gesetzlich
auf den Effizienzstandard KfW 40
angehoben werden. Fördermittel, die
gegenwärtig noch in die
Neubaueffizienzförderung fließen,
müssen vollständig umgeleitet werden
in die sozialverträgliche
energetische Sanierung. Neben der
Steigerung der Gebäudeeffizienz ist
der Restenergiebedarf schrittweise –
aber mit deutlich höherem Tempo –
durch regenerative Energie zu
decken. Die zentrale Rolle spielt
dabei die Wärmepumpe. Der
Einbau fossiler Heizungen muss dabei
schnellstmöglich gestoppt werden.
Auch in dicht besiedelten Räumen
soll die Nutzung der Erdwärme möglich gemacht werden: durch vom
Staat und den Kommunen betriebene
Erdwärmeanlagen, die jeweils mehrere
Wohnblocks versorgen.
Hindernisse für ökologische
Baumaterialien im Baurecht werden
beseitigt. Zugleich braucht es eine
Ökobilanz für Neubauprojekte, um
stärker im Bestand zu bauen und
Ressourcen zu sparen. Schluss mit
dem Abriss von preisgünstigen
Wohnungen mit erhaltenswerter
Bausubstanz zugunsten von teuren
Neubauten! Ökologische
Baumaterialien (z.B. Holzbauweise)
wo es sinnvoll und möglich ist,
sollen im Baurecht verbindlich sein.
Bei der Vergabe von Fördermitteln
zur energetischen Sanierung ist
nicht nur die Reduzierung des
Energieverlusts pro Quadratmeter,
sondern auch die Reduzierung des
Energieverbrauchs bei der Produktion
und Verarbeitung von Baustoffen über
ihren gesamten Lebenszyklus hinweg
zu berücksichtigen.
Eine der zentralen Ursachen für
steigende Mieten ist die Explosion
der Bodenpreise. Seit 1964 sind die
Bodenpreise durchschnittlich um mehr
als 1.800 Prozent gestiegen. Allein
in den vergangenen Jahren haben sich
die Preise in den großen Städten
fast verdreifacht. Dagegen braucht
es dringend Maßnahmen, um das sich
immer schneller drehende
Spekulationskarussell mit
Grund und Boden anzuhalten und
endlich wieder bezahlbaren
Wohnungsbau zu ermöglichen.
Die Privatisierung öffentlicher
Grundstücke sollen mit einem
Bodensicherungsgesetz ausgeschlossen
werden. Öffentlichen Boden soll nur
noch in Erbbaurecht vergeben werden.
Um den Anteil öffentlichen Eigentums
am Boden zu erhöhen, ist ein
Ankaufprogramm in Höhe von zwei
Milliarden Euro jährlich gefordert,
aus dem Bund, Länder und Kommunen
Mittel für den Erwerb von Boden
erhalten. Die Liegenschaftspolitik
muss von der Finanzpolitik
entkoppelt werden, damit die
öffentliche Hand auch
Bodenbevorratung betreiben kann. Die
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(BImA) und das
Bundeseisenbahnvermögen (BEV), die
bisher der finanziellen Verwertung
öffentlicher Liegenschaften
verpflichtet sind, sollen auf
soziale, ökologische und
gemeinnützige Zwecke festgelegt
werden.
Das Vorkaufsrecht der Kommunen
stärken: Es soll überall ohne
Ausnahme und innerhalb von bis zu
sechs Monaten ausgeübt werden
können. Ein preislimitiertes
Vorkaufsrecht, das sich nicht am
spekulativen "Marktpreis"
orientiert, sondern an bezahlbaren
Mieten (sozialer Ertragswert) für
die Bewohner*innen. Spätestens seit
der Finanzkrise sind die Städte und
Gemeinden massiv ins Visier von
Spekulanten geraten.
Den
Spekulationskreislauf, an dem sich
wenige auf Kosten der Vielen
bereichern, soll mit einem
Anti-Spekulations-Gesetz
durchbrochen werden: Wohnraum darf kein
Spekulationsobjekt an der Börse mehr
sein, Immobilien- und Hedgefonds
soll die Zulassung entzogen werden.
Spekulationen mit Bauland stoppen.
Deshalb sollen leistungslose Gewinne
durch den Wertzuwachs an
Grundstücken über eine
Bodenwertzuwachssteuer abgeschöpft
werden.
Steuertricks beim massenhaften Kauf
und Verkauf von Wohnungen, wie
sogenannte Share Deals, sollen
unterbunden werden. Gewinne durch
Spekulation,
Unternehmensbeteiligungen und
Immobilienverkäufe werden
stärker besteuert.
Bilanztricks werden in Zukunft unter
anderem durch Angleichung der
Bilanzierungen verhindert. Private
Immobilienverkäufe dürfen auch nach
zehn Jahren bis auf einen
individuellen Freibetrag nicht mehr
steuerfrei sein.
Zudem wird ein öffentlich
einsehbares Immobilienregister
gefordert. Zweckentfremdung von Wohn- und
Gewerberaum muss verboten werden,
leerstehenden Wohn- und Gewerberaum
wird beschlagnahmt und der
Zwischennutzung zugeführt. Die
zivilgesellschaftliche
Wiederaneignung von
zweckentfremdeten Räumen "Besetzungen" wird legalisiert.
Grundsätzlich soll die Besetzung von
seit mindestens einem Jahr
leerstehendem Wohnraum zu einem
dauerhaften Wohnrecht führen, es sei
denn, die Eigentümer*innen
verpflichten sich, den Wohnraum zu
sozialverträglichen Mieten zur
Verfügung zu stellen.
Die Immobilienkonzerne gehören zu
den Krisengewinnern. Sie müssen
daher überdurchschnittlich an den
Kosten beteiligt werden. Deshalb
ist eine einmalige
Sonderabgabe auf Immobilienerträge
gefordert, die vor allem große
Konzerne mit mehr als 3.000
Wohnungen treffen sollGroßen Wohnungskonzernen wie Vonovia
und Deutsche Wohnen, die
systematisch Mietwucher betreiben,
soll das Handwerk gelegt werden als Teil der Kampagne
"Deutsche Wohnen & Co enteignen".
Niemand soll ohne Obdach sein. Als
kurzfristige Nothilfe bis zur
Durchsetzung bezahlbarer Mieten soll
das Wohngeld erhöht werden.
Die Coronakrise ist nicht vorbei:
Das Moratorium für Kündigungen und
Räumungen muss verlängert werden.
Mietrückstände müssen erlassen
werden.
Räumung in die Wohnungslosigkeit
soll grundsätzlich verboten
werden,
das Recht auf Wohnen ins
Grundgesetz aufgenommen werden.
Die unwürdige Unterbringung von
Geflüchteten, Wohnungslosen oder
Saison- und Wanderarbeiter*innen in
Massenunterkünften werden beendet. Ansatz
Housing First in der
Bekämpfung von Obdachlosigkeit
verankern.
Während vielerorts die Mieten
explodieren, stehen in einigen
ländlichen Regionen Wohnungen und
Häuser leer. Es wird zu wenig
investiert, der Mietwohnraum in
strukturschwachen Regionen ist immer
weniger bedarfsgerecht. Nicht erst
seit Corona gibt es auf dem Land wie
in den Städten Ladensterben und
kulturelle Verödung.
Für den sozialökologischen Umbau und
die Belebung von Innenstädten und
Dorfkernen ist eine neue
Ausrichtung von Regionalpolitik und
Städtebauförderung des Bundes
notwendig. Ausbau einer
frauengerechten und familienentlastenden Infrastruktur
in zentraler und ortsnaher Lage mit
guter Erreichbarkeit.
Zukunftsfeste Städte heißt auch
schönere Städte ohne Werbung. Für
ein Verbot gewerblicher Außenwerbung
in Innenstädten.
Landkreise, Städte und Gemeinden
müssen beim Aufbau digitaler
Infrastrukturen unterstützt werden.
Smart City darf kein Geschäftsmodell
großer Konzerne bleiben. Neue
Technologien gehören in
Bürger*innenhand, um ihre Teilhabe
bei der Entwicklung des Wohnumfelds
zu verbessern.
Der Verdrängung von Kleingärten
mit einem
Kleingartensicherungsprogramm entgegenstellen.
Flächensparend
und ökologisch bauen. Stadtgrün wie
Parks, Kleingärten und
Gemeinschaftsgärten (Urban Gardening) durch
Investitionen fördern. Ungerechtfertigte
Altschulden aus dem
DDR-Wohnungsbau endlich
streichen.
Es braucht ein Investitionsprogramm
für den Stadtumbau, um die
einseitige Fokussierung auf
Automobilität zu überwinden und die
Lebensqualität zum Beispiel durch
Spielstraßen zu steigern.
Foto (c) Kulturexpress,
Angaben aus dem aktuellen
Parteiprogramm DIE LINKE
Siehe auch: Teil 6: DIE LINKE will
bezahlbaren Wohnraum vorrangig im
Bestand