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Auf dem Foto Johannes Fiala |
In den letzten 35
Jahren haben Volksparteien das
gesetzliche Netto-Rentenniveau mehr
als halbiert. Der Aufwand für eine
gleich hohe kapitalgedeckte
Altersversorgung in sicheren
Staatsanleihen hat sich durch
politische Gestaltungen verdreifacht. Beziehern von
Grundsicherung – die vom wachsenden Prekariat überwiegend nicht
beantragt wird – kann diese
Entwicklung wohl gleichgültig sein.
Der Mittelstand ist oft gezwungen,
Vermögenszuwächse zur Optimierung
der eigenen dauerhaften
Altersversorgung einzusetzen.
Massenhafte Haftungsfälle durch
inhaltlich falsche Abfindung – auch
nach Kündigungsschutzklage
Wird ein Arbeitsverhältnis aufgelöst
– mit oder ohne
Kündigungsschutzklage – und eine
Abfindung mit dem (Ex-)Arbeitgeber
vereinbart, so ist diese generell
seit Jahren komplett als normale
Lohnzahlung zu versteuern, also
Lohnsteuer, aber keine
Sozialversicherung vom Arbeitgeber
(AG) abzuführen.
Wird jedoch die Abfindung zur
Aufstockung der gesetzlichen Rente
verwendet - was über das Lohnbüro
des Arbeitgebers erfolgen muss – um
die gesetzliche Rente aufzustocken,
so ist die Hälfte der Abfindung
komplett steuerfrei, § 3 Nr.28 EStG.
Häufiger vergessen
„Gewerkschaftssekretäre“ als
Prozeßvertreter, aber auch
Rechtsbeistände auf beiden Seiten
darüber zu informieren. Dem
Arbeitgeber kann es egal sein – er
hat keinen Schaden, wenn diese
Option nicht gewählt wird. Der
Hinweis des steuerlichen Beraters
auf eine Steuerminderung durch die
sogenannte Fünftel-Regelung ist
demgegenüber so etwas, wie der
Tropfen auf den heißen Stein, §§ 19,
34 EStG.
Gesetzlich aufgezwungene Altersarmut
Wer mehr als die Grundsicherung im
Alter zu erwarten hat, wird ab dem
63. Lebensjahr „zwangsverrentet“
(mit Abschlägen versteht sich). Dies
betrifft alle die (a) entweder
„Arbeitslosengeld 2“ (bzw. Hartz IV)
beziehen, oder (b) Rente bzw.
Grundsicherung wegen verminderter
Erwerbsfähigkeit erhalten.
Betroffene reiben sich die Augen,
warum es im Schulunterricht nicht
vorkam, denn die Rentensicherung muß
für den vorzeitigen Ruhestand
disponiert werden. Damit gehört
jeder Bürger potentiell zur
„Generation Frührente“.
Basis-Rente bzw. Rürup-Rente als
Alternative?
Im Jahre 2020 werden bis zu 25.046 €
als Altersversorgung steuerlich
eingebracht werden können, bei
Ehepaaren das Doppelte. Dann werden
davon 90 Prozent steuerlich
wie Sonderausgaben absetzbar sein.
Dies betrifft die Pflichtbeiträge
von Arbeitnehmern über den
Arbeitgeber an die Deutsche
Rentenversicherung Bund (DRV), aber
etwa auch Pflichtbeiträge an ein
berufsständisches Versorgungswerk.
Ergänzend dazu treten private
Lebensversicherungen welche als
Basis-Rente bzw. Rürup-Rente
ausgestaltet sind in Frage,
ebenfalls freiwillig eine
weitergehende Zahlung an eine
Versorgungskammer, aber auch
freiwillig oder ggf. weiter
pflichtversichert zusätzliche
Beiträge an die DRV. Die
„Rendite-Aussichten“ unterscheiden
sich erheblich, etwa aufgrund von
Verwaltungskosten sowie Provisionen.
Aber auch die Risiken können massiv
auseinanderfallen – etwa durch
Politiker: So wird sich das
Bundesverfassungsgericht (abermals)
damit auseinandersetzen dürfen, ob
die sogenannten nachgelagerte
Besteuerung zu einer unzulässigen
Doppelbelastung der Rentner führt.
Über weniger Steuerbelastung können
sich indes die Rentner der einen
oder anderen Pensionskasse freuen,
die zur Sanierung die Renten um bis
zu mehr als 20 Prozent senkt.
Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF)
wünschen oft vorzeitige
Kapitalabfindung
Der Bundesfinanzhof (BFH Urteil vom
11.9.2013, Az. I R 28/13) hat
klargestellt, daß ein GGF nicht
spontan einfach seine Zusage auf bAV
ändern kann, also um eine
kurzfristige Abfindung als
Kapitalauszahlung ergänzen, um sich
das Vermögen zur Altersversorgung
ausbezahlen zu lassen. Es droht die
sogenannte „verdeckte
Gewinnausschüttung“, was
wirtschaftlich bedeutet, daß
faktisch in etwa das gesamte
angesparte Vermögen beim Fiskus
abzuliefern ist – eine Bestrafung
durch Richterrecht. Dem kann man nur
durch sorgfältige und frühzeitige
Gestaltung entgegen wirken.
Freiwillige Rentenaufstockung bei
der Deutschen Rentenversicherung
Auf freiwillige Einzahlungen
verspricht die DRV im Internet, eine
jährliche Auszahlung von 5,14
Prozent. Nach weniger als 20 Jahren
hat man mehr als seinen
Einzahlungsbetrag zurück erhalten.
Ein im Durchschnitt für den
Mittelstand gutes Geschäft, denn das
Prekariat in Deutschland lebt bis zu
mehr als 11 Jahre kürzer – in
England verstirbt es bis zu mehr als
21 Jahre früher. Und überlebende
Bezieher von Witwenrenten leben
ohnehin noch viele Jahre
durchschnittlich länger.
Für freiwillige Einzahlungen darf
man allerdings nicht (allein)
normaler Angestellter sein, der
Pflichtbeiträge bereits über seinen
Arbeitgeber bezahlt. Erst ab dem 50.
Lebensjahr können die zusätzlichen
Beitragszahlungen geleistet werden,
um die Rentenabschläge bei
vorzeitigem Rentenbezug ganz oder
teilweise auszugleichen – was dann
rentenerhöhend wirkt, wenn man sich
später gegen den früheren
Rentenbezug entscheidet. Dies ist
natürlich ein Unding von Regelung
des Gesetzgebers, denn potentielle
Altersarmut ist beispielsweise
heutzutage bei einem
Rentenversicherungsbeitrag von
weniger als 20 Prozent gleichsam
vorprogrammiert.
Maximierung der Beiträge zur DRV
durch Gestaltung
Auch für Arbeitnehmer, mit Einkommen
unterhalb der
Beitragsbemessungsgrenze gibt es
Lösungsansätze die Einzahlungen bei
der DRV zu optimieren.
Beispielsweise durch bestenfalls
eine kreative Nebenbeschäftigung mit
kleinem Einkommen oder eine andere
Tätigkeit, auch als Nicht-
Arbeitnehmer. Die drohende
Altersarmut als Aussicht, mit
zuletzt einer Steigerung der
„Kunden“ bei den Tafeln binnen
Jahresfrist um 10 Prozent, und bei
den Rentnern um 20 Prozent kann ein
Wink sein, die Weichen früher zu
stellen, als eigentlich bisher
geplant. Auch Erbschaften und
Schenkung lassen sich derart nach
und nach unterbringen – und den
eigenen Nachlaß mindern. Denn
solches Altersversorgungsvermögen
ist meist unvererblich.
Rentenmaximierung durch
Spätverrentung
Wenig bekannt ist auch, daß man nach
Erreichen der Regel-Altersgrenze für
die gesetzliche Rente, diese um 6
Prozent p.a. steigern kann – durch
Zurückstellen des Rentenantrags. Wer
Krankengeld bezieht oder
„Arbeitslosengeld 1“, läßt sich
häufig von der eigenen gesetzlichen
Krankenkasse oder der ARGE bzw. dem
Jobcenter dazu überreden, seine
Rente sofort zu beantragen – ohne
Not, ein Verzicht auf dauerhaft
höhere Altersbezüge. Was im
Einzelfall individuell die besten
Chancen bietet gehört beraten.
Rendite-Aussichten kennt der
Versicherungsmathematiker aus
Statistiken als Erfahrungswerte.
Vergleichsbetrachtungen bei den
diversen Angeboten für Basis-Renten
bzw. Rürup-Renten können wenige
erfahrene Versicherungsberater
liefern. Alles Honorarberater, ohne
Provisionsinteressen.
Was im
Einzelfall individuell die besten
Chancen bietet gehört beraten.
Rendite-Aussichten kennt der
Versicherungsmathematiker aus
Statistiken als Erfahrungswerte.
Vergleichsbetrachtungen bei den
diversen Angeboten für Basis-Renten
bzw. Rürup-Renten können wenige
erfahrene Versicherungsberater
liefern. Alles Honorarberater, ohne
Provisionsinteressen. In Japan hat
das Niedrigzins-Niveau dafür
gesorgt, daß immer mehr Menschen
freiwillig länger arbeiten, womit
statistisch eine „Vollbeschäftigung“
suggeriert wird – und in Amerika ist
der Trend zum dritt- oder viert-Job
ungebrochen.
Meldung: Dr. Johannes
Fiala, RA (München) und Dipl.-Math.
Peter A. Schramm (Diethardt)
Siehe auch:
Verlust der Altersversorgung bei
GmbH Insolvenzen
Siehe auch:
Wie auch bAV-Vermögen geschützt
werden kann
Siehe auch:
Welche Alternativen es zu
Steueroasen gibt
Siehe auch:
Wie der Bundesgerichtshof eine
Gefährdungshaftung schuf
Siehe auch:
Wenn Immobilien zu Schrottimmobilien
werden