Meldung: Dr. Klein Privatkunden AG, Lübeck |
|
Vor rund einem Jahr wurde die
Wohnimmobilienkreditrichtlinie (kurz WIKR) verabschiedet. Damit
einher ging zunächst eine große Verunsicherung von
Kreditinstituten und zwangsläufig auch Kunden. Vergangene Woche
besprach der Bundestag Anpassungen, die zu Rechtssicherheit
führen sollen. Die Übergangsfrist für Qualifikationsmaßnahmen
von Finanzierungsberatern, die am 21. März 2017 endete, bleibt
davon unberührt.
Hauptziele und Konsequenzen der WIKR
Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie setzt eine zuvor erlassene
EU-Richtlinie von europäischem in deutsches Recht um. Sie hat
als oberstes Ziel, den Verbraucher zu schützen: zum einen vor
Überschuldung, zum anderen vor unprofessioneller Beratung.
Zunächst sorgte das Gesetz jedoch für starke Verunsicherung,
weil die Ausführungen sehr vage blieben und viel Raum für
Interpretationen ließen. Neu war vor allem, dass nun das Alter
der Darlehensnehmer an Einfluss gewann, während der Wert der
Immobilie nicht länger in die Kalkulation einfließen sollte.
Kreditinstitute fanden sich infolgedessen in einem Spannungsfeld
zwischen Risikoabsicherung und Kundenansprüchen wieder. Sie
setzten die WIKR mithilfe individueller Regelungen um. Einige
Banken reagierten mit besonders restriktiven Vergabeverfahren.
Die Konsequenz: Die Zahl der abgeschlossenen Immobilienkredite
sank bei diesen Instituten. Schnell spekulierten Medien und
Verbraucher, dass im Zuge der WIKR besonders zwei Altersgruppen
benachteiligt würden: unter 30-Jährige und über 50-Jährige
Darlehensnehmer.
Konkrete Belege für Auswirkungen der WIKR
Auswertungen der größten deutschen Transaktionsplattform für
Immobilienfinanzierungen, EUROPACE, mit der auch Dr. Klein
arbeitet, zeigen elf Monate nach Einführung der WIKR
Veränderungen für Immobilieninteressenten ab 40 Jahren: Im
Vergleich zu den elf Monaten vor Inkrafttreten der Richtlinie
sanken die Abschlüsse in der Altersgruppe von 40 bis 50 Jahren
um knapp sechs Prozentpunkte, bei den 50- bis 60-Jährigen um
etwas weniger als vier Prozentpunkte. Bei Kreditnehmern, die
zwischen 60 und 70 Jahre alt sind, gingen die Abschlüsse sogar
um fast 13 Prozentpunkte zurück. Demgegenüber lässt sich ein
vermuteter Rückgang bei jungen Kreditnehmern (zwischen 18 und 30
Jahren) nicht bestätigen, hier stieg die Zahl der
Vertragsabschlüsse um mehr als sechs Prozentpunkte.
Neue Gesetzesinitiative soll noch im März 2017
verabschiedet werden
Die kritischen Stimmen fanden Gehör und noch im Dezember 2016
wurde eine Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht, die die
Richtlinie lockern und zugleich klarere Regeln bringen soll.
Derzeit sind verschiedene Instrumente, die mehr Rechtssicherheit
bringen sollen, im Gespräch. So etwa der Einbezug der
„Erwerbsbiographie“, also bei Älteren das angehäufte Vermögen
oder bei Jüngeren das zu erwartende Einkommen.
Darüber hinaus sieht dieser Entwurf der Bundesregierung vor,
Instrumente zu schaffen, mit denen die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz BaFin) bei Bedarf die
Vergabe von Immobiliendarlehen regulieren kann. Damit soll einer
Immobilienblase, also einer systematischen und langfristigen
Diskrepanz zwischen Kaufpreis und tatsächlichem Objektwert von
Immobilien, entgegengewirkt werden. Am 6. März 2017 gab gerade
dieses Thema im Bundestag Grund zur Diskussion. Die große
Mehrheit der Beteiligten des Sachverständigenausschusses stellte
fest, dass in Deutschland keine Gefahr einer Überhitzung der
Immobilienmärkte bestehe. Das sieht auch Michael Neumann,
Vorstand der Dr. Klein & Co. AG, so: „Wir konnten in den
vergangenen Jahren vor allem in begehrten Lagen von Großstädten
große Preissteigerungen sehen. Doch hier gibt es mittlerweile
kaum mehr Spielraum. Die Nachfrage nach Immobilien wird zwar
tendenziell weiter zunehmen, doch Interessenten reagieren
darauf, indem sie auf günstigere Lagen ausweichen. Eventuell
erleben wir infolgedessen hier weitere Preiserhöhungen. Von
amerikanischen oder spanischen Verhältnissen sind wir jedoch
weit entfernt. Der Grund dafür: Die Finanzierungen hierzulande
basieren auf soliden Kalkulationen. Daten von Dr. Klein zeigen
beispielsweise, dass unsere Kunden die derzeit günstigen
Konditionen nutzen, um hoch zu tilgen. Seit mehr als eineinhalb
Jahren liegt die durchschnittliche Tilgung bei rund drei
Prozent.“
Übergangsfrist endet in wenigen Tagen: Vermittler
von Immobiliendarlehen benötigen Erlaubnis nach GewO §34i
Von der Initiative unberührt bleiben die Bestrebungen, die
Branche zu professionalisieren. Die WIKR legt fest, dass nur
Berater mit einer Erlaubnis nach Gewerbeordnung (kurz: GewO)
§34i zum Thema Immobilienfinanzierung beraten und diese
vermitteln dürfen. Es gilt eine Übergangsfrist für Berater, die
seit 21. März 2011 im Besitz des §34c GewO sind und seitdem ohne
Unterbrechung Darlehen vermittelt haben. Sie sind verpflichtet,
bis 21. März 2017 zwei Nachweise zu erbringen: Zum einen über
die ununterbrochene Beratung, zum anderen müssen sie die
Erlaubnis nach §34i GewO bei einer örtlichen Industrie- und
Handelskammer (kurz: IHK) oder dem Gewerbeamt beantragen. Alle
anderen, die nicht unter die sogenannte „Alte-Hasen-Regelung“
fallen, haben mehr Hürden zu überwinden. Zunächst ist es
erforderlich, entweder bei der IHK oder beim Gewerbeamt einen
Sachkundenachweis abzulegen. Danach kann die Erlaubnis nach §34i
GewO beantragt werden. Darüber hinaus gilt es, Zuverlässigkeit
und geordnete Vermögensverhältnisse nachzuweisen. Ebenfalls
notwendig ist eine aktuelle Berufshaftpflichtversicherung.
Eine Alternative: Tippgebermodell
Berater, die sich gegen einen solchen Weg entscheiden oder sich
auf andere Produktsparten fokussieren möchten, können auch nach
dem 21. März 2017 als Tippgeber fungieren. Dementsprechend
dürfen sie dann weder beraten noch Immobiliendarlehen
vermitteln. Es ist ihnen jedoch möglich, Kunden mit Interesse an
einem Immobiliendarlehen an Vermittler oder Inhaber der
Erlaubnis §34i GewO zu verweisen. Diese übernehmen dann die
komplette Abwicklung der Immobilienfinanzierung. Um
sicherzustellen, dass die eigenen Kunden mit einem
Baufinanzierungswunsch in guten Händen
www.drklein.de
Siehe auch:
Nachbesserung an
der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR)
Siehe auch:
Stimmung der
Immobilienfinanzierer bis Ende des Jahres
|