Meldung: Dr. Klein & Co.
AG |
Auf dem Foto Michael Neumann |
Die
Bundesregierung bessert am 21. Dezember 2016 bei den neuen
Vorgaben für die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten nach.
Zugleich beschließt sie Instrumente zu schaffen, mit denen die
deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
regulierend auf die Vergabe von Immobilienkrediten eingreifen
kann. In seiner gestrigen Sitzung hat das
Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der die
bestehenden Regelungen der WIKR präzisieren und die
Rechtssicherheit bei der Kreditvergabe erhöhen soll. Strengere
Haftungsregeln, aber ungenau definierte Leitlinien und
Voraussetzungen hatten seit Inkrafttreten der WIKR im März 2016
dazu geführt, dass Banken höhere Anforderungen bei der
Kreditvergabe stellten. Der Entwurf beinhaltet
folgende Klarstellungen:
Wertsteigerungen von Immobilien – z. B. durch
Baumaßnahmen oder Sanierungen – dürfen künftig bei der
Kreditwürdigkeitsprüfung berücksichtigt werden. Die
Regelungen für Verbraucher-Darlehensverträge sind
grundsätzlich nicht auf die sogenannten
„Immobilienverzehrkredite“ anwendbar. Sie betreffen also
nicht Kreditverträge, die durch monatliche
Rentenzahlungen aus der Hypothek finanziert werden und
oftmals der Alterssicherung dienen. Außerdem sollen
das Bundesfinanz- und das Bundesjustizministerium im
ersten Quartal 2017 klare Leitlinien zur
Kreditwürdigkeitsprüfung erarbeiten.
Dr. Klein begrüßt diese Nachbesserungen: „Die WIKR war bisher
an einigen Stellen sehr unkonkret formuliert“, so Michael
Neumann, Vorstand der Dr. Klein & Co. AG. „Das hat viele
Kreditgeber verunsichert und zu einer vorsichtigen Umsetzung
geführt. Die Folge ist, dass bestimmte Kundengruppen erschwert
Kredite erhalten. Die Präzisierung schafft größere
Rechtssicherheit und setzt die von der europäischen Richtlinie
vorgesehene Regelung bei Wertsteigerungen in nationales Recht
um“, so Neumann weiter. Der Finanzdienstleister stellt laut
eigenen Angaben keine signifikante Veränderung des Gesamtmarktes
in Bezug auf die Vergabe von Baudarlehen fest, da Dr. Klein als
Vermittler auf verschiedene Anbieter zurückgreifen und
Einschränkungen einzelner Kreditinstitute sehr gut kompensieren
könne. Zugleich sieht der Entwurf der Bundesregierung vor,
Instrumente zu schaffen, mit denen die BaFin bei Bedarf die
Vergabe von Wohnimmobiliendarlehen regulieren kann – zum
Beispiel indem sie eine Obergrenze für das Verhältnis zwischen
Darlehenshöhe und Immobilienwert festlegt. Ziel der präventiven
Vorgaben ist, bei spekulativen Überhitzungen an den
Immobilienmärkten einzugreifen und zu risikoreiche
Finanzierungen zu vermeiden. „Es ist richtig und wichtig, den
Markt zu beobachten und dafür zu sorgen, dass die
Finanzstabilität gewährleistet bleibt“, kommentiert Michael
Neumann. „Meiner Einschätzung nach wird der Einsatz dieser
Instrumente hierzulande bis auf Weiteres nicht nötig sein. Die
Deutschen finanzieren sehr konservativ – mit hohen
Tilgungsraten, langen Zinsfestschreibungen und einem konstant
hohen Eigenkapitaleinsatz. Der Markt ist stabil“, so Neumann
weiter. www.drklein.de |