Einigung zwischen Berlin und Brüssel

Erhalt der Entlastungen sind ein industriepolitisches Gebot im EEG. Die Chemie fordert: das soll auch für Eigenstromerzeuger gelten nicht nur für energieintensive Industrien

 Meldung: VCI, Frankfurt a/M, den 10. 07. 2014

 

 

Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) zeigt sich erleichtert über die Einigung zwischen Bundesregierung und EU-Kommission zum deutschen Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). Laut VCI-Hauptgeschäftsführer Utz Tillmann ist damit die Grundlage geschaffen, dass die für die energieintensive Industrie notwendigen Entlastungsregeln erhalten bleiben.

 

Tillmann sagte in einer ersten Stellungnahme: „Wir sind froh über die schnelle Einigung, in der die EEG-Novelle  wie geplant Gesetzeskraft erlangt. Der Erhalt der Entlastungen war ein industriepolitisches Gebot, wie auch die EU eingesehen hat. Unsere Unternehmen haben dadurch ein Stück an Planungssicherheit gewonnen und können ihre Entlastungsanträge stellen. Für etwaige Rückzahlungen gab es aus unserer Sicht nie eine rechtliche Grundlage, dem ist offenbar nun auch die Kommission gefolgt.“

 

Negativ ist aus Sicht des VCI aber zu bewerten, dass die 40-Prozent-Regelung für neue Kraftwerke zur Eigenstromerzeugung jetzt zusätzlich befristet werden soll. Tillmann: „Die Befristung der neu eingeführten Umlage für künftige Eigenstrom­anlagen maximiert die Unsicherheit auf diesem Gebiet.

 

Ab 2017 könnte diese effiziente Form der Energieversorgung endgültig unwirtschaftlich werden. Das wird auch die letzten Unternehmen vor neuen Investitionen abschrecken. Insgesamt führen die Neu-Regelungen im EEG in punkto Eigenstrom das von der Bundesregierung selbst gesteckte Ziel für die KWK ad absurdum. Deshalb muss die Bundesregierung einen Kompensations­mechanismus finden, sonst droht ein wichtiger Eckpfeiler der Energiewende einzuknicken."

 

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Kulturexpress ISSN 1862-1996

vom 11. Juli 2014