Die EU-Kommission hat angekündigt, ein Beihilfeverfahren
zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu eröffnen. Nach
Einschätzung des Verbandes der Chemischen Industrie
(VCI) wird der für Mittwoch erwartete
Eröffnungsbeschluss keine sofortigen Auswirkungen für
die 140 energieintensiven Betriebe in der chemischen
Industrie haben, die eine Kostenentlastung bei der
EEG-Umlage durch die Besondere Ausgleichsregelung
erhalten. Darauf weist der VCI nach ihm vorliegenden
Informationen von der Kommission hin. Das von Brüssel
gegen Deutschland angekündigte Verfahren stellt
verschiedene Regelungen des EEG auf den Prüfstand der
Vereinbarkeit mit dem europäischem Recht und den
Vorschriften des Binnenmarktes.
Die EU-Kommission sieht die Besondere Ausgleichsregelung
als Beihilfe an, so der VCI. Sie wolle nun prüfen, ob
die Regeln zur Kostenbegrenzung für die
energieintensiven Betriebe in der jetzigen Form
genehmigungsfähig seien. Die Kommission werde aber wohl
weder ein sofortiges Aussetzen der Entlastung im
Eröffnungsbeschluss für das Verfahren anordnen, noch
werde sie thematisieren, ob Rückforderungen anfallen.
„Die Bundesregierung und die energieintensive Industrie
müssen und werden im Prüfverfahren gegenüber Brüssel
darlegen, dass diese Entlastung existenziell notwendig
und angemessen ist. Sie gleicht lediglich Nachteile der
Unternehmen im internationalen Wettbewerb aus“, betont
Utz Tillmann, Hauptgeschäftsführer des VCI. „Im
Unterschied zur Kommission vertreten wir – wie auch die
Bundesregierung – die Auffassung, dass es sich bei der
besonderen Ausgleichsregelung nicht um eine Beihilfe
handelt.“
In ihrem Eröffnungsbeschluss werde die EU-Kommission
deutlich machen, so der VCI, dass sie das gesamte
deutsche Fördersystem für erneuerbare Energien als
staatliche Beihilfe einstuft. Nach der vorläufigen
Einschätzung der Behörde widerspreche das Fördersystem
des EEG aber trotzdem nicht den EU-Regeln. Die
Verringerung der Kosten für energieintensive Betriebe
durch die Härtefallregelung bewertet die Brüsseler
Behörde anders. „Es kommt jetzt darauf an,
Wettbewerbsnachteile von den energieintensiven
Unternehmen abzuwenden, die durch die Einleitung des
mindestens ein Jahr dauernden Prüfverfahrens entstehen
könnten. Hier muss die Bundesregierung einen Konsens mit
der Kommission erzielen, der Rechtssicherheit schafft
und gleichzeitig unsere internationale
Wettbewerbsfähigkeit erhält“, so Tillmann.
Mit dem Prüfverfahren stehen nach der Einschätzung des
VCI rückwirkend lediglich jene finanzielle Entlastungen
zur Diskussion, die seit der letzten Novelle des EEG
gewährt wurden. Diese trat Anfang 2012 in Kraft. Damit
geht es um Begrenzungsbescheide, die das Bundesamt für
Ausfuhren (BAFA) für 2013 und 2014 bereits erteilt hat.
Zukünftige Bescheide wird die BAFA jetzt nicht mehr
ausstellen können, solange das Verfahren läuft und die
Bedingungen nicht geklärt sind.