Bundestag beschließt EEG-Novelle

Meldung: Deutscher Bundestag, Berlin, den 27. Juni 2014

 

 

Die Regierungskoalition im Deutschen Bundestag will den Ausbau erneuerbarer Energien stärker forcieren. Am 27. Juni 2014, Freitag der Fußball-WM in Brasilien, befasste sich der Bundestag mit der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) einschließlich der besonderen Ausgleichsregelung und den Mindestabständen von Windenergieanlagen, um abschließend darüber abzustimmen.

 

Nach einstündiger Debatte standen mehrere Gesetzentwürfe konkret an, mit denen die Energiewende vorangebracht und zugleich die Kostendynamik bei den Strompreisen gebremst werden soll. Dazu wurden Beschlussempfehlungen durch Wirtschafts- und Umweltausschuss vorgelegt. Insgesamt waren an diesem Tag sechs Abstimmungen vorgesehen.

Energieversorgung ohne Atomstrom
Bedeutendste Neuregelung ist der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts. Damit soll die Entwicklung zu einer Energieversorgung ohne Atomstrom und mit stetig wachsendem Anteil erneuerbarer Energien gestärkt fortgesetzt werden.
 

Ziel ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien an der deutschen Stromversorgung stetig zu erhöhen. Die nächsten Jahrzehnte sollen mindestens 80 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt werden.

 

Ausbaupfad für Energieerzeugungsanlagen erhöht
So soll die installierte Leistung der Windenergieanlagen an Land und der Fotovoltaik jeweils um 2.500 Megawatt pro Jahr erhöht werden. Die installierte Leistung von Windenergieanlagen auf See soll auf insgesamt 6.500 Megawatt im Jahr 2020 und 15.000 Megawatt im Jahr 2030 steigen.

Vergütungen für Neuanlagen sollen reduziert werden
Der Zuwachs an installierter Leistung der Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Biomasse soll begrenzt werden, um die biologische Vielfalt zu erhalten. Um die Höhe der EEG-Umlage, die von den Stromkunden aufgebracht werden muss, stabil zu halten, sollen die Vergütungen für Neuanlagen reduziert und Änderungen für Eigenstromerzeuger vorgenommen werden. Diese Umlage hat den Betreibern von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie im letzten Jahr Vergütungen in Höhe von 22,8 Milliarden Euro eingebracht.

Ebenfalls abgestimmt wird über die wortgleichen, von Bundesregierung sowie den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwürfe eines Gesetzes zur Reform der 'Besonderen Ausgleichsregelung' für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen. Damit sollen stromintensive Unternehmen in diesem Jahr um rund fünf Milliarden Euro entlastet werden.
 

Deutschland soll wettbewerbsfähiger Industriestandort bleiben
Anträge auf Reduzierung der EEG-Umlage können Unternehmen aus den Branchen stellen, die von den Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der EU-Kommission als strom- und handelsintensiv eingestuft worden sind. Die Branchen sind auf zwei Listen zusammengestellt worden. Außerdem soll der Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung der Unternehmen einen Mindestanteil aufweisen. Für die Unternehmen gibt es eine Reihe von Übergangs- und Härtefallregelungen.

Mindestabstände zu Wohngebieten
Als weitere Vorlage stand der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen auf der Tagesordnung. Damit soll das Baugesetzbuch derart geändert werden, dass die Bundesländer Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Wohngebieten festlegen können. Angesichts der zunehmenden Höhe solcher Anlagen soll Bezug genommen werden auf die Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung, die vielfach die Entfernung solcher Windenergieanlagen zu Wohnhäusern der Umgebung als Grenzziehung ansieht, schreibt die Bundesregierung.

Antrag der Linksfraktion
Außerdem ging es um einen Antrag der Fraktion 'Die Linke', die eine Zurücknahme der EEG-Novelle fordert. In einer Neufassung sollen nach dem Willen der Fraktion die „unberechtigten Industrie-Rabatte" zulasten der Privathaushalte abgeschafft werden. Allerdings verlangt die Fraktion, dass der  internationale Wettbewerb berücksichtigt wird und Arbeitsplätze nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. Was wie oft bei Anträgen aus der Opposition abgelehnt wurde.

 

Kulturexpress ISSN 1862-1996

vom 30. Juni 2014