Erste Runde zur befestigten
Fehmarnbeltquerung beendet
Meldung: Scandline, Hamburg |
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Am
Donnerstag, den 19. November 2015 fand in Kiel der vorerst
letzte Termin der ersten Anhörungsrunde zur festen
Fehmarnbeltquerung statt.
Die zwei Wochen dauernden Anhörungen umfassten zahlreiche, aber
längst nicht alle der durch Umweltverbände sowie Privatpersonen
und betroffene Unternehmen in das Verfahren eingebrachten
Einwendungen. Diese wurden auf dem Stand der bislang durch die
Vorhabenträger Femern A/S und LBV Kiel vorgelegten Unterlagen
erörtert. Hierbei stellte sich allerdings schnell heraus, dass
viele der zu erörternden Dokumente zum Zeitpunkt der Anhörungen
bereits veraltet waren, hierunter z.B. die Verkehrsprognose
sowie mehrere umweltrelevante Fachbeiträge. Darüber hinaus
befanden sich eine Vielzahl der zu erörternden Unterlagen,
parallel zu den Erörterungsterminen, entweder schon in der
Überarbeitung oder sollen gar erst in Zukunft durch Femern A/S
erstellt werden. So auch das für Scandlines besonders
entscheidende seeseitige Sicherheitskonzept während der
Tunnelbauphase, zu dem bisher nur unzureichendes Daten- und
Planungsmaterial vorgelegt wurde.
Die eklatanten Mängel in den Sicherheitskonzepten zeigten sich
auch im Bereich der gesamten Tunnelsicherheit. Hier konnte
Femern A/S weder die Grundlagen des Sicherheitskonzeptes oder
auch nur Risikoanalysen erläutern, noch wenigstens zu den
gefährlichsten Szenarien wie Bränden mit starker Rauchbildung in
den Tunnelröhren und diesbezüglichen Rettungskonzepten konkret
Stellung nehmen. Darüber hinaus konnte Femern A/S keine
schlüssige Auskunft darüber geben, wie sich die Tunnelstruktur
bei schwerwiegenden Ereignissen wie Explosionen (Gefahrgüter)
oder lang anhaltenden Bränden verhält und ob eine Flutung des
Unterwassertunnels sicher ausgeschlossen werden kann.
Der von einem schweizerischen Ingenieurbüro hinzugezogene
Tunnelsicherheits- und Tunnellüftungsexperte Axel Bassler zeigte
während des Erörterungstermins auf, dass das im
deutschsprachigen Raum (Deutschland, Schweiz, Österreich)
gültige Regelwerk in maßgeblichen Punkten nicht eingehalten
wird. Die Vorhabenträger verwiesen diesbezüglich darauf, dass
gemäß Staatsvertrag das deutsche Regelwerk nicht einschlägig und
damit auch nicht zwingend zu erfüllen sei. Es wäre ausreichend,
das dänische Regelwerk zu erfüllen. Weiter vertrat Femern A/S
die Ansicht, dass Abweichungen von geltenden
Sicherheitsstandards durchaus nach unten zulässig seien.
Alleine die Unvollständigkeit und mangelnde Aktualität der
Dokumente wird zwangsweise ein Planänderungsverfahren nach sich
ziehen. Letztlich bestand zu keiner einzigen der in diesen zwei
Wochen erörterten relevanten Einwendungen Einigkeit zwischen dem
Vorhabenträger Femern A/S und den zahlreichen Einwendern. Alle
bereits schriftlich eingereichten circa 3.100 Einwendungen
bleiben daher in vollem Umfang auch nach den Erörterungsterminen
bestehen. Dies gilt im Übrigen auch, wenn einzelne Kritikpunkte
in Kiel erst gar nicht diskutiert wurden. Diese bleiben
selbstverständlich auch für das weitere Verfahren bestehen.
Dazu Søren Poulsgaard Jensen, CEO Scandlines: „Die
Erörterungstermine haben trotz intensiver Vorbereitung der
Einwender und einer Dauer von zwei Wochen weniger zur Klärung
der zahlreichen offenen Streitpunkte und Konsensfindung
beigetragen, als vielmehr offenbart, wie viel Arbeit noch vor
Femern A/S liegt, um eine rechtssichere Grundlage für die
deutsche Planfeststellung zu schaffen. In der derzeitigen Form
sind die Unterlagen nicht einmal ansatzweise
planfeststellungsfähig. Im weiteren Verlauf hoffen wir, dass
Femern A/S die Unterlagen endlich auf einen angemessenen Stand
bringt und anschließend erneut in einem öffentlichen
Beteiligungsverfahren mit persönlicher Anhörung der Einwender
diskutiert. So weit sind wir aber noch lange nicht.“
Wann die Vorhabenträger diese aktualisierten und erweiterten
Unterlagen der Anhörungsbehörde in Kiel vorlegen können, ist
derzeit noch nicht abzusehen.
Es ist zudem zweifelhaft, ob eine weitere Planänderung direkt zu
einem Planfeststellungsbeschluss führen würde. Selbst weniger
umfangreiche Planfeststellungsverfahren resultieren oft erst
nach mindestens zwei Planänderungen in einem
Planfeststellungsbeschluss. So auch das im Zusammenhang mit der
festen Fehmarnbeltquerung stehende Verfahren für die
Straßenhinterlandanbindung über die B 207, welches erst nach
drei Planänderungsverfahren zu einem Planfeststellungsbeschluss
führte. Gegen diesen Beschluss wurden im Übrigen mehrere Klagen
erhoben, weshalb er momentan vor dem OVG Schleswig verhandelt
wird. Auch er unterliegt damit erneut einer umfassenden und
zeitintensiven Prüfung.
„Wir warten nun auf alle von Femern A/S noch zu liefernden
Unterlagen, um diese dann genau zu prüfen. Anschließend werden
wir sicher wieder gemeinsam mit zahlreichen privaten Einwendern,
Interessengruppen und Umweltverbänden darauf drängen, dass auch
die geänderten Planfeststellungsunterlagen in einem umfassenden
Erörterungsverfahren diskutiert werden können“, so Poulsgaard
Jensen.
Siehe auch:
Scandlines erhebt Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen die
Entscheidung der Europäischen Kommission hinsichtlich der
Finanzierung des Fehmarnprojekts
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