Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz entscheiden
Eigentümerinnen und Eigentümer selbst, welche Heizung
sie einbauen. Die Bundesregierung erleichtert den Weg
zum klimafreundlichen Heizen und fördert
klimafreundliche Heizungen.
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Auf einer Baustelle wird eine neue
Heizung eingebaut.
Eigentümer sollen wieder selbst entscheiden können,
welche Heizungsart sie einbauen. Foto: Lars Fröhlich /
FUNKE Foto Services / imago
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Nach dem Bundestagsbeschluss hat das neue
Gebäudemodernisierungsgesetz auch den Bundesrat
passiert. Das Gesetz dient dazu, Gebäude
klimafreundlicher zu heizen und Hauseigentümern die
Entscheidungsfreiheit für ihre Heiztechnik zu lassen.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz
ersetzt das alte Gebäudeenergiegesetz. Damit setzt die
Bundesregierung ein zentrales Vorhaben aus dem
Koalitionsvertrag um. Das Bundeskabinett hatte den
Gesetzentwurf am 13. Mai auf den Weg gebracht. Die
wesentlichen Änderungen können damit nach Verkündung in
Kraft treten.
„Wir ersetzen ein Gesetz, das viele Menschen
verunsichert hat, durch eines, das auf Vertrauen,
Technologieoffenheit und Machbarkeit setzt. Mit dem
Gebäudemodernisierungsgesetz machen wir Klimaschutz
wieder alltagstauglich: weniger Ideologie, mehr
Pragmatismus, mehr Planungssicherheit und mehr Freiheit
für Eigentümer, Mieter und Unternehmen“, sagte
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche nach dem
Kabinettbeschluss.
Anforderung von 65 Prozent erneuerbare Energien entfällt
Die
Bundesregierung gestaltet die Gebäudemodernisierung mit
dem Gesetz technologieoffener, flexibler,
praxistauglicher und einfacher.
Die gesetzliche Vorgabe eines einheitlichen Anteils von
mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der
Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandsbauten
entfällt. Eigentümerinnen und Eigentümer können selbst
entscheiden, welche Heizungsart sie einbauen: So können
neben Wärmepumpen, einem Fernwärmeanschluss, hybriden
Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin
auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden.
Grüngasquote und Biotreppe für klimaneutrale
Brennstoffe: Brennstoffe für Heizungen müssen ab 2045
komplett klimaneutral sein. Die moderate Grüngas- oder
Grünölquote und die Biotreppe sollen zu einer
Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich
beitragen. Mit der Biotreppe soll Gas oder Öl ab 2029
schrittweise ein verbindlicher Bioanteil beigemischt
werden. Die Details der Grüngasquote (ab 2028) soll die
Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 in einem
gesonderten Gesetz festgelegen.
Mieterinnen und Mieter werden vor überhöhten Nebenkosten
infolge des Einbaus einer unwirtschaftlichen Heizung
geschützt. Die Regierungsfraktionen im Bundestag haben
zusätzlich eine Härtefallregelung für Vermietende bei
der CO2-Kostenaufteilung aufgenommen.
Die neue
Förderung – sozialer, effizienter und fokussierter
Die
Bundesregierung setzt die Heizungs- und Gebäudeförderung
(BEG) fort. Sie unterstützt Gebäudesanierungen weiter
umfassend. Die Förderung wird jetzt noch sozial
ausgewogener, effizienter und fokussierter ausgestaltet.
Gebäudesanierungen und Heizungstausch senken den
Energieverbrauch. Sie sind gut für Konjunktur und
Klimaschutz. Die Förderung wird mit notwendigen
Anpassungen ab dem 21.07.2026 fortgeführt. Darauf können
sich Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen verlassen.
Die
wichtigsten Punkte der neuen Förderung
Der
Einkommensbonus wird gestaffelt: Der Einkommensbonus
steigt für Haushalte mit einen Einkommen unter 30.000
Euro von bisher 30 auf 40 Prozent. Für Haushalte mit
Einkommen bis 40.000 bleibt der Bonus bei 30 Prozent.
Haushalte mit einem Einkommen bis 50.000 Euro können
noch zehn Prozent-Bonus erhalten.
Familien profitieren vom Kinderzuschlag: Zusätzlich
profitieren Familien profitieren zusätzlich von einen
neuen Kinderzuschlag. Dieser reduziert das für den Bonus
zugrunde gelegte Einkommen um einmalig 10.000 Euro.
Förderdeckel sinkt: Es werden maximal Kosten von 28.000
Euro gefördert (bisher 30.000 Euro). Die Deckelung sinkt
halbjährlich um 750 Euro weiter.
Klimageschwindigkeitsbonus angepasst: Der
Klimageschwindigkeitsbonus für den frühzeitigen
Heizungsaustausch wird zeitlich gestreckt und
schrittweise gesenkt.