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Fördermittel im Programm
„Energetische
Stadtsanierung" für Neuanträge
ausgeschöpft |
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Im Förderprogramm
"Energetische Stadtsanierung" (KfW 432) des
Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen (BMWSB) können ab sofort keine neuen Anträge
mehr gestellt werden. Grund hierfür ist die Ausschöpfung
der für Neuzusagen zur Verfügung stehenden Bundesmittel
infolge der anhaltend hohen Nachfrage seitens der
Kommunen.
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Foto © GettyImages / koiguo
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Bereits bei
der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingegangene
Anträge werden weiterhin geprüft. Förderzusagen können
im Falle der Förderfähigkeit und soweit entsprechende
Bundesmittel noch zur Verfügung stehen, weiterhin
erteilt werden. Bereits bewilligte Zuschüsse sind von
dem Antragsstopp nicht betroffen.
Das Förderprogramm "Energetische Stadtsanierung" (KfW
432) unterstützt Kommunen und ihre Partner beim
klimagerechten Umbau von Stadtquartieren und trägt damit
zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 bei. Im
Vordergrund steht die Minderung des CO2-Ausstoßes. Das
Programm fördert Konzepte für energetische Sanierungen
und für die Dekarbonisierung der Energieversorgung im
Quartier sowie Sanierungsmanagement, das die Umsetzung
dieser Konzepte begleitet. Die Konzepte können neben
energetischen Aspekten auch städtebauliche,
denkmalpflegerische, wohnungswirtschaftliche und soziale
Fragestellungen berücksichtigen. Neben der CO2-Reduktion
können auch Maßnahmen zur Klimaanpassung, der Ausbau von
Stadtgrün oder der Einsatz digitaler Technologien
berücksichtigt werden. Somit bietet das Förderprogramm
„Energetische Stadtsanierung“ die Chance, den für den
Klimaschutz notwendigen Umbau der Stadtquartiere
gleichzeitig für die Entwicklung nachhaltiger Quartiere
mit hoher Lebensqualität zu nutzen. Zudem ist das
Programm ein wichtiger Baustein, um in den kommenden
Jahren die Umsetzung der Wärmeplanung voranzubringen.
Meldung: Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen, Berlin
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