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Foto (c) Czybik-Schmid-Media
- Sera Kurc
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Dazu Verena Hubertz, Bundesministerium
für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Das
Baugesetzbuch-Upgrade ist ein umfassendes
Modernisierungspaket, das nahezu alle Bereiche der
kommunalen Planung adressiert. Wohnen hat ab jetzt
Vorfahrt, endlich auch im Gesetz. Wer bauen will, soll
sein Verfahren online verfolgen können, nicht im
Rathausflur warten. Wir geben Kommunen neue Instrumente,
um bei Schrottimmobilien besser durchgreifen zu können.
Und wir holen mehr Grün in unsere Städte. Aber wir geben
auch mehr Zug und Druck in den Prozess. Das
Baugesetzbuch-Upgrade ist der nächste Modernisierungs-
und Beschleunigungsschritt nach dem Bau-Turbo.
Die
Regelungen im Einzelnen:
Mehr
Wohnraum ermöglichen
In Gebieten
mit einem angespannten Wohnungsmarkt gilt bei
Bebauungsplänen, die Wohnbauland ausweisen, ein
überragendes öffentliches Interesse für den Wohnungsbau.
Dadurch genießt der Wohnungsbau rechtlich Priorität.
Außerdem wird in das Raumordnungsordnungsrecht erstmals
ein Instrument zur Bekämpfung des Wohnraummangels für
Gebiete mit angespannter Wohnraumsituation aufgenommen:
Dort soll künftig die übergeordnete Raumordnung darauf
hinwirken, dass ein Ausgleich zwischen Gebieten mit
Engpässen und Gebieten mit geeigneten Flächenpotenzialen
geschaffen wird.
Transparenz und Beschleunigung durch Digitalisierung
Um Planungsverfahren zu verkürzen und für Bürgerinnen
und Bürger nachvollziehbarer zu gestalten, müssen die
Kommunen künftig digitale Instrumente einsetzen. Dafür
muss der einheitliche Standard XPlanung für den
medienbruchfreien Datenaustausch in der öffentlichen
Verwaltung angewendet werden. Auch die
Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Zukunft digital
statt und kann einstufig durchgeführt werden. Über eine
Verfahrensampel können Bürgerinnen und Bürger sich
laufend über den Stand des Verfahrens informieren.
Verbunden mit verkürzten Fristen schafft das Transparenz
und ist ein Ansporn für die Kommunen, bei der Planung
schneller zu werden.
Schnelle
und einfache Umweltprüfung
Aktuell dauern Umweltprüfungen häufig sehr lange. Um sie
zu beschleunigen, sollen vertiefte Umweltprüfungen
künftig nur noch dort durchgeführt werden, wo sie auch
tatsächlich erforderlich sind. Und: Auch wenn eine
vertiefte Umweltprüfung nötig ist, soll sie nicht
bereits auf Ebene des Bebauungsplans durchgeführt
werden, wenn sie stattdessen später im
Zulassungsverfahren erfolgen kann. Das sorgt für eine
klare, praxistaugliche und rechtssichere Umweltprüfung.
Damit entlasten wir die Kommunen, beschleunigen
Verfahren und schaffen Planungssicherheit – ohne
Abstriche beim Umweltschutz.
Mehr Grün
in der Stadt
Damit Kommunen sich besser gegen Starkregen oder
Hitzewellen wappnen können, ermöglichen wir ihnen, im
gesamten Stadtgebiet mehr Grün zu schaffen. Denn
Durchgrünung mit Bäumen und Sträuchern kühlt die Luft,
schützt vor Hitze und sorgt damit für mehr
Lebensqualität. Darüber hinaus machen wir mehr
natürliche Auffangflächen möglich und verhindern damit
Schäden durch Überflutungen.
Schrottimmobilien bekämpfen
Schrottimmobilien haben negative Auswirkungen auf die
gesamte Umgebung und bedeuten für Anwohnerinnen und
Anwohner weniger Wohnqualität. Außerdem können sie zu
einem Wertverlust für benachbarte Gebäude führen.
Deshalb geben wir den Kommunen mehr Möglichkeiten, um
dagegen vorzugehen. Das Vorkaufsrecht der Gemeinde an
Schrottimmobilien wird erleichtert. Die Kommunen können
außerdem künftig einfacher ein Instandsetzungsgebot
aussprechen, das heißt den Eigentümer zur Beseitigung
der baulichen Mängel verpflichten. Bei extremem
Missbrauch gibt es künftig die Möglichkeit zur
Enteignung.
Zukunft mitdenken
Neue Vorgaben
für die Raumplanung tragen den gestiegenen Anforderungen
an Landesverteidigung und Bevölkerungsschutz Rechnung.
Sie fordern die Raumplanung auf, künftig auch für
Risiken und Krisensituationen vorausschauend zu planen –
vom Klimawandel bis hin zu bewaffneten Konflikten.
Blaulichtfamilie stärken
Feuerwehren
und Rettungsdienste sind von elementarer Bedeutung für
unser Gemeinwesen. Aktuell ist es schwierig,
Einrichtungen der Feuerwehren und Rettungsdienste in
bestehenden Siedlungsbereichen auszubauen, weil die
Grundstücke oft zu klein sind. Im Außenbereich sind sie
derzeit nur ausnahmsweise zulässig. Das ändern wir nun
und erleichtern damit den Kommunen die Wahl des
optimalen Standortes für Feuer- und Rettungswachen
zu treffen, um alle Einsatzorte schnell zu erreichen und
neuen Anforderungen gerecht zu werden.
Siehe
auch:
Baugesetzbuch-Upgrade - BMWSB
Meldung: Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen, Berlin