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Deutliche
Entlastung kleiner Kommunen |
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Bundeskabinett beschließt
Upgrade des
Wärmeplanungsgesetzes |
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Das
Bundeskabinett hat am 27. Mai den Gesetzentwurf zur
Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) beschlossen.
Der vom Bundeswirtschaftsministerium und
Bundesbauministerium eingebrachte Entwurf sieht eine
deutliche Entlastung kleiner Kommunen bei der
Wärmeplanung vor. Für Kommunen mit bis zu 15.000
Einwohnern wird ein stark vereinfachtes Verfahren
eingeführt, die sogenannte „kleine Wärmeplanung“.
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Wärmekraftwerk in Frankfurt
am Main
© AdobeStock - Frank Wagner |
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina
Reiche: Die Wärmeplanung ist ein zentrales strategisches
Instrument, das Kommunen, Bürgerinnen und Bürgern sowie
Unternehmen verlässliche Orientierung für die zukünftige
Wärmeversorgung bietet. Gerade kleinere Kommunen standen
bislang jedoch häufig vor erheblichen Herausforderungen,
da die Anforderungen der Wärmeplanung mit großem Aufwand
verbunden waren. Mit den nun vorgenommenen Änderungen
schaffen wir ein schlankes, praxisnahes und
zielgerichtetes Verfahren, das es insbesondere kleinen
Kommunen ermöglicht, innerhalb weniger Monate einen
belastbaren und aussagekräftigen Wärmeplan zu erstellen.
Damit sorgen wir für eine spürbare Entlastung des
ländlichen Raums und stärken zugleich die
Handlungsfähigkeit der Kommunen vor Ort.
Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen Verena Hubertz: Durch den Klimawandel
verändern sich unsere Städte und heizen sich auf.
Deshalb müssen Wärme- und Kälteplanung künftig Hand in
Hand gehen. Eine nachhaltige und energieeffiziente
Quartiersentwicklung gelingt nur, wenn wir die Planung
der Energieinfrastrukturen mit dem Umbau unserer Städte
konsequent zusammendenken. So schaffen wir lebenswerte
und zukunftsfähige Quartiere, die den Anforderungen des
Klimawandels gerecht werden und zugleich eine sichere
und bezahlbare Energieversorgung ermöglichen.
Die "kleine Wärmeplanung" ist eine zusätzliche
Verfahrensoption. Die für die Wärmeplanung
verantwortlichen Stellen können selbst entscheiden, ob
sie dieses Verfahren nutzen möchten. Eine
landesrechtliche Umsetzung ist nicht erforderlich.
Aufwand und Verfahrensdauer sind in diesem Verfahren
deutlich reduziert, da Bestands- und Potenzialanalysen,
die Entwicklung von Zielszenarien sowie eine umfassende
Dokumentation weitgehend entfallen.
Darüber hinaus werden die Vorgaben zur Datenerhebung und
-verarbeitung praxistauglicher gestaltet. Bestehende
rechtliche Unsicherheiten werden beseitigt. Die
Digitalisierung wird mit einer neuen, über die föderalen
Ebenen hinweg nutzbaren IT-Infrastruktur vorangetrieben.
Der hier geschaffene "Datenraum Wärmeplanung"
wird die Nutzung der Ergebnisdaten und die
Bereitstellung von Eingangsdaten erheblich erleichtern,
z. B. im Rahmen der Fortschreibung der Wärmepläne. Die
Ergebnisse der Wärmeplanung sind insbesondere für die
Planung und Entwicklung der vorgelagerten
Energieinfrastrukturen von großer Bedeutung.
Zudem werden mit der vorliegenden Novelle
europarechtliche Vorgaben aus der
EU-Energieeffizienzrichtlinie umgesetzt. Für
Gemeindegebiete mit mehr als 45.000 Einwohnern ist im
Rahmen der Fortschreibung der Wärmepläne eine Planung
der Kälteversorgung durchzuführen. Schließlich wird die
Frist für die Erstellung von Wärmenetzausbau- und
dekarbonisierungsfahrplänen für die Betreiber
industrieller Wärmenetze von Ende 2026 auf Ende 2030
verlängert.
Mit Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes zum 1.
Januar 2024 wurde die Wärmeplanung in Deutschland
flächendeckend eingeführt. In der Wärmeplanung treten
die Akteurinnen und Akteure vor Ort in den Austausch
über die zukünftige Entwicklung der lokalen
Wärmeversorgung hin zur Klimaneutralität. Zentrales
Element der Wärmeplanung ist die Einteilung des
Gemeindegebiets in voraussichtliche
Wärmeversorgungsgebiete (z.B. Wärmenetz, Gebiet für die
dezentrale Versorgung). Die Wärmeplanung hat damit
maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung der
Energieinfrastrukturen und die Erreichung der Klimaziele
im Energie- und Gebäudesektor.
Meldung: Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen, Berlin
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