Das Bundeskabinett hat am
13. Mai 2026 den Gesetzentwurf zur Gebäudemodernisierung
(GModG) beschlossen. Der vom
Bundeswirtschaftsministerium und Bundesbauministerium
eingebrachte Entwurf sieht eine Neuorientierung bei der
Effizienz und der Modernisierung im Gebäudesektor vor.
Der Entwurf orientiert
sich an den Vorgaben des Koalitionsvertrages und der
Eckpunkte der Verhandlungsgruppe zum GModG.
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina
Reiche:
„Wir ersetzen ein Gesetz, das viele Menschen
verunsichert hat, durch eines, das auf Vertrauen,
Technologieoffenheit und Machbarkeit setzt. Mit dem
Gebäudemodernisierungsgesetz machen wir Klimaschutz
wieder alltagstauglich: weniger Ideologie, mehr
Pragmatismus, mehr Planungssicherheit und mehr
Freiheit für Eigentümer, Mieter und Unternehmen.“
Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen, Verena Hubertz:
„Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz holen wir
zurück, was lange gefehlt hat: Klarheit,
Verlässlichkeit, Vertrauen. Das ist der Startschuss
für Planungssicherheit für die Branche, die
notwendige Entscheidungsfreiheit für Hauseigentümer
und Klimaschutz, der pragmatisch erreicht wird. Das
GModG ist deutlich einfacher, technologieoffener und
flexibler. Es ist gleichzeitig Schutz von
Mieterinnen und Mietern vor zu hohen Energiekosten
aufgrund von Entscheidungen, die sie nicht
kontrollieren. Wir haben einen klaren Pfad
festgelegt, wie Mieterinnen und Mieter vor hohen
Kosten durch den Einbau von Öl- und Gasheizungen
geschützt werden können. Dafür danke ich meiner
Kabinettskollegin Stefanie Hubig ausdrücklich, die
diese Regelungen konstruktiv ausgearbeitet und
eingebracht hat. Das Klimaschutzgesetz und seine
Vorgaben gelten. Zum einen durch die Bio-Treppe, die
nach und nach hoch läuft und zum anderen durch die
Evaluation im Jahr 2030 im Hinblick auf die
Klimaneutralität 2045. Wir werden genau darauf
schauen, wo wir vielleicht nachsteuern müssen.“
Der Gesetzentwurf im Einzelnen:
Die Vorgaben zur Nutzung von mindestens 65 Prozent
Erneuerbaren Energien beim Heizen entfallen, genauso wie
Betriebsverbote bestimmter Heizungen.
Es gilt jetzt eine freie Heizungswahl für alle
Gebäudeeigentümer. Dabei kann aus unterschiedlichen
Optionen gewählt werden: Wärmepumpen, Hybridmodelle und
Biomasse-Pelletheizungen. Auch Gas- und Ölheizungen sind
nun wieder zulässig.
Die dafür eingesetzten Brennstoffe werden sukzessive
klimafreundlicher. Wer weiterhin mit fossilen
Brennstoffen heizen möchte, muss also nach und nach den
Anteil an grünem Öl bzw. Gas erhöhen und so zum
Klimaschutz beitragen. Die vorgesehene Evaluierung des
Gebäudemodernisierungsgesetzes schafft zudem einen
Mechanismus, mit dem nachgesteuert werden kann, falls
die Marktdynamik hinter dem 2045-Ziel zurückbleibt.
Wer unter die Biotreppe fällt, hat ab 2029 einen
zunehmenden Anteil an Biomethan, Bioheizöl, biogenem
Flüssiggas oder aber grünem, blauem, orangenem oder
türkisem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter
Derivate zur Wärmeerzeugung einzusetzen. Dieser biogene
Anteil steigt: von 10 Prozent ab dem Jahr 2029, über 15
Prozent ab dem Jahr 2030, gefolgt von 30 Prozent ab dem
Jahr 2035 und schließlich auf 60 Prozent ab dem Jahr
2040.
Im Jahr 2030 ist eine Evaluation des
Gebäudemodernisierungsgesetzes mit Bezug zum
Klimaschutzgesetz und dem Ziel der Klimaneutralität bis
2045 vorgesehen.
Die Bundesförderung für den Heizungstausch wird bis
mindestens 2029 abgesichert.
Zum Schutz von Mietern regeln wir im
Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz eine hälftige
Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter beim
Einbau einer Heizung, die mit Gas, Heizöl oder
Flüssiggas betrieben wird.
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Ab 1. Januar 2028: Bei neu eingebauten Heizungen
tragen Mieter und Vermieter jeweils zur Hälfte die
anfallenden Kohlendioxidkosten und Gasnetzentgelte.
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Ab 1. Januar 2029: Bei neu eingebauten Heizungen
teilen sich Mieter und Vermieter zudem für die
Stufen 1, 2 und 3 der Biotreppe jeweils hälftig den
für die biogenen Brennstoffe anfallenden
Preisbestandteil.
Wir setzen die Vorgaben der sogenannten
EU-Gebäuderichtlinie 1:1 in nationales Recht um und
gehen damit nicht über das hinaus, was uns die
Richtlinie an Anforderungen an die Energieeffizienz
von Gebäuden stellt.
Den Gesetzentwurf finden Sie hier:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des
Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur
Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich (PDF,
1 MB)
Meldung: Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie, Berlin