„Nach monatelangem Stillstand
liegt endlich ein konkreter Vorschlag für das
Gebäudemodernisierungsgesetz auf dem Tisch. Die
Immobilienwirtschaft hat lange darauf gewartet, dass
die Fehler der GEG-Novellierung von Anfang 2024
korrigiert werden“, betont BVI-Präsident Thomas
Meier. Doch dafür müsse am vorliegenden
Gesetzesentwurf noch intensiv gearbeitet werden.
Positiv
bewertet der BVI vor allem die stärkere
Technologieoffenheit bei Heizungsmodernisierungen. Der
Entwurf sieht kein Betriebsverbot mehr für Gas- und
Ölheizungen ab 2045 vor. „Es ist gut, dass die
bürokratischen und kleinteiligen Regelungen des § 71 und
der §§ 71b–71p sowie § 72 ersatzlos gestrichen werden.
Beim Austausch der Heizung liegt die Entscheidungshoheit
über die künftige Heizungsart endlich wieder bei den
Eigentümern“, kommentiert Meier. Gekippt werden soll
auch die Vorgabe, dass bei neuen Heizungen in der Regel
mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien eingesetzt
werden müssen.
„Damit erkennt die Bundesregierung an, dass
Heizungsmodernisierung im Bestand unterschiedliche Wege
braucht und nicht nach Schema F funktioniert“, so Meier.
„Nicht jedes Mehrfamilienhaus eignet sich für
Wärmepumpen oder Biomasse. Wer Millionen bestehender
Gebäude modernisieren will, braucht flexible Lösungen
statt starre Vorgaben nach dem Gießkannenprinzip.“ Dass
moderne Gas- und Ölheizungen weiterhin möglich bleiben,
eröffne im Gebäudebestand realistische, bezahlbare und
sozialverträgliche Wege zur Modernisierung.
Praxistauglichkeit
entscheidet sich in den Details
Zwar ist aus Sicht des BVI das Gesetz damit im ersten
Entwurf wie angekündigt „technologieoffener und
flexibler“. Jedoch besteht bei dessen Ausgestaltung noch
Handlungsbedarf, vor allem mit Blick auf
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs).
„Eigentumswohnungen machen rund 25 Prozent des deutschen
Wohnungsbestands aus, der Sanierungsbedarf ist enorm.
Dennoch wird im Entwurf die Komplexität der
Beschlussfassung und Prozesssteuerung von
Modernisierungsmaßnahmen im Wohnungseigentum nicht
ausreichend berücksichtigt“, kritisiert Meier.
Der BVI weist darauf hin, dass Maßnahmen am
Gemeinschaftseigentum – anders als in Einfamilienhäusern
– nicht kurzfristig oder per Einzelentscheidung
umgesetzt werden können. Heizungsmodernisierungen
erfordern Eigentümerversammlungen, formale Beschlüsse,
belastbare Kostenschätzungen, Finanzierungskonzepte,
Förderzusagen sowie Vergabe- und Umsetzungsverfahren.
Der Verband fordert deshalb, die nun anstehende
Ausarbeitung der gesetzlichen Details konsequent an der
WEG-Praxis auszurichten. Dazu gehören unter anderem:
-
Praxistaugliche Fristen:
Wohnungseigentümergemeinschaften brauchen klare
Termine und realistische Zeitfenster für Beschluss,
Planung, Finanzierung und Umsetzung – auch mit Blick
auf die im Gesetz vorgesehene sogenannte Bio-Treppe.
-
Verlässliche und langfristig planbare
Förderbedingungen: Längst überfällig ist ein
maßgeschneidertes Programm für
Wohnungseigentümergemeinschaften, das die hohe
Kostenlast sowie die komplexen Abstimmungsprozesse
berücksichtigt.
-
Praktikable Kostenbremse für Mieter: Die
Einigung zur Kostenteilung bewertet der BVI positiv.
Für WEGs braucht es jedoch eine rechtssichere
Regelung, zum Beispiel dazu, wie die Kosten
innerhalb der Gemeinschaft verteilt werden und
Beschlüsse trotz noch unklarer finanzieller
Auswirkungen rechtssicher gefasst werden können.
-
Klare
Regeln für Bio-Treppe und Grünquoten: Es braucht
es standardisierte, digitale, rechtssichere
Nachweisverfahren sowie klare Zuständigkeiten
innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaften und
entlang der Lieferkette.
-
Planungssicherheit bei Biomethan: Zur
Verfügbarkeit und Preisentwicklung klimafreundlicher
Brennstoffe fehlen aktuell noch belastbare Daten.
Preis- und Lieferrisiken dürfen nicht zulasten von
Wohnungseigentümern gehen.
BVI mahnt sorgfältiges
Verfahren an
Zugleich
mahnt der BVI ein sorgfältiges Gesetzgebungsverfahren
an. Dass die Frist der beteiligten Fachministerien für
Stellungnahmen zum Referentenentwurf bereits am 11. Mai
2026 endet, bewertet der Verband kritisch: „Nach Monaten
des Stillstands darf die Verabschiedung des neuen
Gesetzes jetzt nicht im Schweinsgalopp geschehen. Dieser
Fehler wurde schon bei der letzten Novellierung
gemacht“, mahnt BVI-Präsident Thomas Meier. Im
parlamentarischen Verfahren müssten das Praxiswissen und
der Erfahrungsschatz der Branche intensiv genutzt
werden, denn genau jetzt würden die Weichen für die
dringend notwendige Modernisierung des Gebäudebestands
und das Erreichen der Klimaziele gestellt. Der BVI
stellt dafür seine Expertise gern zur Verfügung.
Meldung: BVI Bundesfachverband der
Immobilienverwalter, Berlin