Rechtsprechung

Anwaltverein fordert Ende der Strafbarkeit von Schwarzfahren

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) drängt auf eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens im öffentlichen Nahverkehr. Derzeit gilt das Fahren ohne Fahrschein in Deutschland als Straftat. Ein Zustand, den der Verein für sozialpolitisch verfehlt hält.

"Der soziale Nutzen der Strafbarkeit ist zweifelhaft, der Schaden für die Allgemeinheit dagegen immens", sagte Swen Walentowski, Leiter politische Kommunikation und Medien des DAV, der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (noz). Dem Verein zufolge belaufen sich die Kosten für Verfahren und Haftstrafen auf rund 200 Millionen Euro jährlich, finanziert vom Steuerzahler. Eine Entkriminalisierung sei daher "überfällig".

Aus Sicht des DAV trifft die Strafverfolgung besonders finanziell schwächere Menschen. Schwarzfahren sei ein "Armutsdelikt", so Walentowski. "Verfolgt werden vor allem Menschen, die sich den Fahrschein nicht leisten können." Statt deren Mobilität gezielt zu fördern, würden erhebliche öffentliche Mittel in ihre Bestrafung gesteckt - für Walentowski ein "sozialpolitischer Irrsinn".

Kritisch sieht der Anwaltverein auch, dass die Forderungen der Verkehrsunternehmen strafrechtlich abgesichert werden. Das sei "kaum zu rechtfertigen", mahnte Walentowski bei noz. "Wenn Sie Ihre Stromrechnung nicht bezahlen, käme auch niemand auf die Idee, die Staatsanwaltschaft einzuschalten."

Auch eine bloße Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit greife zu kurz, warnt der DAV. Zwar entfiele damit die Ersatzfreiheitsstrafe, Betroffene könnten jedoch weiterhin durch Erzwingungshaft im Gefängnis landen.

 

Meldung: Neue Osnabrücker Zeitung

 

Maßnahmen zur Vermeidung von Haft erreichen vulnerable Menschen oft nicht

Kölner Wissenschaftlerinnen haben gemeinsam mit dem Kriminologischen Dienst des Landes Berlin untersucht, warum Menschen in schwierigen Lebenssituationen Angebote gemeinnütziger Arbeit nicht annehmen, um Ersatzfreiheitsstrafen zu vermeiden / Projektbericht wurde am 30. März 2026 vorgestellt.
 

 

 

Hauptgebäude der Universität zu Köln, Foto: Ludolf Dahmen
 

Jede dritte Person, die zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, gelangt in Haft. Während zwei Drittel der Menschen ihre Geldstrafe bezahlen, tilgt ein Drittel zumindest teilweise in Ersatzfreiheitsstrafe. Bisher hatte man dagegen angenommen, dass nur etwa eine von zehn Verurteilungen zu einer Geldstrafe in einen Haftaufenthalt mündet. Von den Menschen, die wegen Fahrens ohne gültiges Ticket zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, tilgt sogar die Hälfte der Strafe in Haft. Eine Vermeidung der Haft durch das Ableisten gemeinnütziger Arbeit gelingt nur etwa in zwei von einhundert Fällen, in denen eine Geldstrafe verhängt wurde.

Das zeigt eine Untersuchung, die die beiden Soziologinnen Privatdozentin Dr. Nicole Bögelein und Jana Meier vom Institut für Kriminologie der Universität zu Köln im Zeitraum Dezember 2023 bis März 2026 durchgeführt haben. Ihr Forschungsprojekt „Ersatzfreiheitsstrafen bei schwer erreichbaren Personen vermeiden (EFS-SEP)“ wurde vom Kriminologischen Dienst und den Sozialen Diensten der Justiz des Landes Berlin unterstützt und mit 118.00 Euro gefördert. Die Ergebnisse des Projekts wurden am 9. Februar in Berlin präsentiert; ein Projektbericht ist seit dem 30. März 2026 auf dem Publikationsserver der Universität zu Köln frei verfügbar (http://kups.ub.uni-koeln.de/80169/).

Die Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen ist ein Thema, das die Justiz bundesweit beschäftigt. In den Gefängnissen befinden sich jährlich rund 56.000 Menschen, weil sie eine Geldstrafe nicht bezahlen konnten. Das Land Berlin wollte herausfinden, warum so viele Menschen eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten müssen – obwohl dort viel getan wird, um die Haft durch das Ableisten gemeinnütziger Arbeit zu vermeiden.

Die beiden Kölner Wissenschaftlerinnen haben unter anderem untersucht, welche Hindernisse bestehen, gemeinnützige Arbeit zu leisten. Die Zahl derjenigen, die Haft durch Arbeit vermeiden, sinkt in den letzten Jahren bundesweit. Bögelein und Meier wollten unter anderem herausfinden, ob gemeinnützige Arbeit überhaupt ein wirksames Instrument zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen darstellt.

„Menschen, die eine Geldstrafe bezahlen müssen, sind häufig von multiplen Problemlagen betroffen, wie Armut, Wohnungslosigkeit, psychische und physische Probleme oder Erwerbsunfähigkeit. Ein Haftaufenthalt verschärft diese schwierige Lebenssituation“, sagt Nicole Bögelein. Zugleich führe eine desolate Lebenslage allerdings bei vielen Menschen dazu, dass sie auch für unterstützende Angebote nicht oder nur schwierig zu erreichen sind. Alternativen zu einer Ersatzfreiheitsstrafe, wie gemeinnützige Arbeit oder die Ratenzahlung, sind für diese Menschen nur schwer zu realisieren. Gerade sogenannte Bagatell- und Armutsdelikte, wie das Fahren ohne Fahrschein, münden somit oftmals in eine Ersatzfreiheitsstrafe, obwohl ein Gericht entschieden hatte, dass die Person gerade nicht in Haft soll, sondern eine ambulante Sanktion erhält. Ambulante Sanktionen sind strafrechtliche Maßnahmen, die ohne Freiheitsentzug im sozialen Umfeld der verurteilten Person vollzogen werden.

Bögelein und Meier schlagen als Maßnahme für Berlin vor, dem Beispiel anderer Städte zu folgen und bei den Berliner Verkehrsbetrieben anzuregen, das Erschleichen von Leistungen gemäß §265a StGB, also die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ohne gültigen Fahrschein, nicht mehr anzeigen. Bundesweit sollte man darauf hinwirken, das Delikt aus dem Strafgesetzbuch zu entfernen. „Zudem könnten die zuständigen staatlichen Stellen häufiger von einem Gnadenerlass Gebrauch machen, um die Ersatzfreiheitsstrafe zu vermeiden“, sagt Jana Meier.

Des Weiteren empfehlen die beiden Wissenschaftlerinnen, neben der Möglichkeit zu gemeinnütziger Arbeit nach weiteren Möglichkeiten zu suchen, um eine Ersatzfreiheitsstrafe zu vermeiden. So könnten die Betroffenen ersatzweise bestimmte Therapien und Angebote in Anspruch nehmen, beispielsweise zur Schuldnerberatung oder zur Unterstützung bei der Wohnungssuche. Solche Alternativlösungen würden der schwierigen Lebenssituation der Menschen vielfach besser gerecht.

 

Meldung: Universität zu Köln

 

Bundesjustizministerin Hubig fordert Entkriminalisierung
Stefanie Hubig will Entlastung der Justiz - und kündigt an, Strafwürdigkeit des Schwarzfahrens kritisch zu prüfen.

Angesichts überlasteter Gerichte und Gefängnisse plädiert Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) für ein Ende der strafrechtlichen Verfolgung von Fahrgästen ohne gültiges Ticket. "Aus meiner Sicht sprechen gute Gründe für eine Entkriminalisierung", sagte sie der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (noz). Die bisherige Praxis der Ersatzfreiheitsstrafen stelle die Sinnhaftigkeit der aktuellen Gesetzgebung infrage. "Gehören Menschen, die sich keinen Fahrschein leisten können und schließlich mit einer Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis landen, wirklich dorthin?", zitiert noz die Ministerin weiter.

Hubig verwies auch auf die Belastungen für Behörden durch die Strafverfolgung. "Die Verfahren binden viele Ressourcen in der Justiz, die an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten", sagte sie noz. Die schwarz-rote Koalition habe vereinbart, das Strafrecht zu modernisieren. Dabei müsse dann auch die Strafwürdigkeit des Schwarzfahrens einer kritischen Prüfung unterzogen werden.

Fahren ohne Fahrschein gilt als Erschleichen von Leistungen und ist damit nach Strafgesetzbuch Paragraf 265a eine Straftat. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik gab es zuletzt 2024 mehr als 144.000 Fälle, in denen die Polizei tätig wurde.

 

Meldung: Neue Osnabrücker Zeitung

 

 

   

 

 

   

Kulturexpress ISSN 1862-1996

 vom 16. April 2026