Der Deutsche Anwaltverein
(DAV) drängt auf eine Entkriminalisierung des
Schwarzfahrens im öffentlichen Nahverkehr. Derzeit gilt
das Fahren ohne Fahrschein in Deutschland als Straftat.
Ein Zustand, den der Verein für sozialpolitisch verfehlt
hält.
"Der soziale Nutzen der Strafbarkeit ist zweifelhaft,
der Schaden für die Allgemeinheit dagegen immens", sagte
Swen Walentowski, Leiter politische Kommunikation und
Medien des DAV, der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (noz).
Dem Verein zufolge belaufen sich die Kosten für
Verfahren und Haftstrafen auf rund 200 Millionen Euro
jährlich, finanziert vom Steuerzahler. Eine
Entkriminalisierung sei daher "überfällig".
Aus Sicht des DAV trifft die Strafverfolgung
besonders finanziell schwächere Menschen. Schwarzfahren
sei ein "Armutsdelikt", so Walentowski. "Verfolgt werden
vor allem Menschen, die sich den Fahrschein nicht
leisten können." Statt deren Mobilität gezielt zu
fördern, würden erhebliche öffentliche Mittel in ihre
Bestrafung gesteckt - für Walentowski ein
"sozialpolitischer Irrsinn".
Kritisch sieht der Anwaltverein auch, dass die
Forderungen der Verkehrsunternehmen strafrechtlich
abgesichert werden. Das sei "kaum zu rechtfertigen",
mahnte Walentowski bei noz. "Wenn Sie Ihre Stromrechnung
nicht bezahlen, käme auch niemand auf die Idee, die
Staatsanwaltschaft einzuschalten."
Auch eine bloße Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit
greife zu kurz, warnt der DAV. Zwar entfiele damit die
Ersatzfreiheitsstrafe, Betroffene könnten jedoch
weiterhin durch Erzwingungshaft im Gefängnis landen.
Meldung: Neue Osnabrücker Zeitung
Maßnahmen zur Vermeidung
von Haft erreichen vulnerable Menschen oft nicht
Kölner
Wissenschaftlerinnen haben gemeinsam mit dem
Kriminologischen Dienst des Landes Berlin untersucht,
warum Menschen in schwierigen Lebenssituationen Angebote
gemeinnütziger Arbeit nicht annehmen, um
Ersatzfreiheitsstrafen zu vermeiden / Projektbericht
wurde am 30. März 2026 vorgestellt.
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Hauptgebäude der Universität
zu Köln, Foto: Ludolf Dahmen
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Jede dritte Person, die zu einer
Geldstrafe verurteilt wurde, gelangt in Haft. Während
zwei Drittel der Menschen ihre Geldstrafe bezahlen,
tilgt ein Drittel zumindest teilweise in
Ersatzfreiheitsstrafe. Bisher hatte man dagegen
angenommen, dass nur etwa eine von zehn Verurteilungen
zu einer Geldstrafe in einen Haftaufenthalt mündet. Von
den Menschen, die wegen Fahrens ohne gültiges Ticket zu
einer Geldstrafe verurteilt wurden, tilgt sogar die
Hälfte der Strafe in Haft. Eine Vermeidung der Haft
durch das Ableisten gemeinnütziger Arbeit gelingt nur
etwa in zwei von einhundert Fällen, in denen eine
Geldstrafe verhängt wurde.
Das zeigt eine Untersuchung, die die beiden
Soziologinnen Privatdozentin Dr. Nicole Bögelein und
Jana Meier vom Institut für Kriminologie der Universität
zu Köln im Zeitraum Dezember 2023 bis März 2026
durchgeführt haben. Ihr Forschungsprojekt
„Ersatzfreiheitsstrafen bei schwer erreichbaren Personen
vermeiden (EFS-SEP)“ wurde vom Kriminologischen Dienst
und den Sozialen Diensten der Justiz des Landes Berlin
unterstützt und mit 118.00 Euro gefördert. Die
Ergebnisse des Projekts wurden am 9. Februar in Berlin
präsentiert; ein Projektbericht ist seit dem 30. März
2026 auf dem Publikationsserver der Universität zu Köln
frei verfügbar (http://kups.ub.uni-koeln.de/80169/).
Die Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen ist ein Thema,
das die Justiz bundesweit beschäftigt. In den
Gefängnissen befinden sich jährlich rund 56.000
Menschen, weil sie eine Geldstrafe nicht bezahlen
konnten. Das Land Berlin wollte herausfinden, warum so
viele Menschen eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten
müssen – obwohl dort viel getan wird, um die Haft durch
das Ableisten gemeinnütziger Arbeit zu vermeiden.
Die beiden Kölner Wissenschaftlerinnen haben unter
anderem untersucht, welche Hindernisse bestehen,
gemeinnützige Arbeit zu leisten. Die Zahl derjenigen,
die Haft durch Arbeit vermeiden, sinkt in den letzten
Jahren bundesweit. Bögelein und Meier wollten unter
anderem herausfinden, ob gemeinnützige Arbeit überhaupt
ein wirksames Instrument zur Vermeidung von
Ersatzfreiheitsstrafen darstellt.
„Menschen, die eine Geldstrafe bezahlen müssen, sind
häufig von multiplen Problemlagen betroffen, wie Armut,
Wohnungslosigkeit, psychische und physische Probleme
oder Erwerbsunfähigkeit. Ein Haftaufenthalt verschärft
diese schwierige Lebenssituation“, sagt Nicole Bögelein.
Zugleich führe eine desolate Lebenslage allerdings bei
vielen Menschen dazu, dass sie auch für unterstützende
Angebote nicht oder nur schwierig zu erreichen sind.
Alternativen zu einer Ersatzfreiheitsstrafe, wie
gemeinnützige Arbeit oder die Ratenzahlung, sind für
diese Menschen nur schwer zu realisieren. Gerade
sogenannte Bagatell- und Armutsdelikte, wie das Fahren
ohne Fahrschein, münden somit oftmals in eine
Ersatzfreiheitsstrafe, obwohl ein Gericht entschieden
hatte, dass die Person gerade nicht in Haft soll,
sondern eine ambulante Sanktion erhält. Ambulante
Sanktionen sind strafrechtliche Maßnahmen, die ohne
Freiheitsentzug im sozialen Umfeld der verurteilten
Person vollzogen werden.
Bögelein und Meier schlagen als Maßnahme für Berlin vor,
dem Beispiel anderer Städte zu folgen und bei den
Berliner Verkehrsbetrieben anzuregen, das Erschleichen
von Leistungen gemäß §265a StGB, also die Nutzung des
öffentlichen Personennahverkehrs ohne gültigen
Fahrschein, nicht mehr anzeigen. Bundesweit sollte man
darauf hinwirken, das Delikt aus dem Strafgesetzbuch zu
entfernen. „Zudem könnten die zuständigen staatlichen
Stellen häufiger von einem Gnadenerlass Gebrauch machen,
um die Ersatzfreiheitsstrafe zu vermeiden“, sagt Jana
Meier.
Des Weiteren empfehlen die beiden Wissenschaftlerinnen,
neben der Möglichkeit zu gemeinnütziger Arbeit nach
weiteren Möglichkeiten zu suchen, um eine
Ersatzfreiheitsstrafe zu vermeiden. So könnten die
Betroffenen ersatzweise bestimmte Therapien und Angebote
in Anspruch nehmen, beispielsweise zur Schuldnerberatung
oder zur Unterstützung bei der Wohnungssuche. Solche
Alternativlösungen würden der schwierigen
Lebenssituation der Menschen vielfach besser gerecht.
Meldung: Universität zu Köln
Bundesjustizministerin
Hubig fordert Entkriminalisierung
Stefanie Hubig will Entlastung der Justiz - und kündigt
an, Strafwürdigkeit des Schwarzfahrens kritisch zu
prüfen.
Angesichts überlasteter
Gerichte und Gefängnisse plädiert Bundesjustizministerin
Stefanie Hubig (SPD) für ein Ende der strafrechtlichen
Verfolgung von Fahrgästen ohne gültiges Ticket. "Aus
meiner Sicht sprechen gute Gründe für eine
Entkriminalisierung", sagte sie der "Neuen Osnabrücker
Zeitung" (noz). Die bisherige Praxis der
Ersatzfreiheitsstrafen stelle die Sinnhaftigkeit der
aktuellen Gesetzgebung infrage. "Gehören Menschen, die
sich keinen Fahrschein leisten können und schließlich
mit einer Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis landen,
wirklich dorthin?", zitiert noz die Ministerin weiter.
Hubig verwies auch auf die
Belastungen für Behörden durch die Strafverfolgung. "Die
Verfahren binden viele Ressourcen in der Justiz, die an
anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten",
sagte sie noz. Die schwarz-rote Koalition habe
vereinbart, das Strafrecht zu modernisieren. Dabei müsse
dann auch die Strafwürdigkeit des Schwarzfahrens einer
kritischen Prüfung unterzogen werden.
Fahren ohne Fahrschein gilt als Erschleichen von
Leistungen und ist damit nach Strafgesetzbuch Paragraf
265a eine Straftat. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik
gab es zuletzt 2024 mehr als 144.000 Fälle, in denen die
Polizei tätig wurde.
Meldung: Neue Osnabrücker Zeitung