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Gesetz zum Spritpreis-Paket der Koalition beschlossen

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat am 25. März den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD für ein Kraftstoffpreisanpassungsgesetz (21/4744) in leicht geänderter Fassung beschlossen. Die Maßnahme gilt als eine Reaktion auf die deutlichen Preissteigerungen an den Tankstellen seit Ausbruch des Iran-Kriegs Ende Februar. Der Plan sieht zum einen vor, das Kartellrecht zu verschärfen. Zum anderen soll eine neue Regel auf den Weg gebracht werden, nach der Tankstellen nur noch einmal am Tag die Preise erhöhen dürfen. Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktionen der AfD und der Linken votierten dagegen.

 

 

 

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In Zukunft sollen Tankstellen, nach österreichischem Vorbild, künftig die Preise nur einmal pro Tag, um 12 Uhr erhöhen dürfen. Die neue Preisgestaltung soll für „sämtliche Otto- und Dieselkraftstoffe“ gelten, wie es in einem Änderungsantrag (21(9)215) der Fraktionen von Union und SPD vorgesehen war. Preissenkungen sollen hingegen jederzeit möglich sein. Verstöße sollen mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Die neue Regel solle für mehr Transparenz und weniger kurzfristige Preissprünge an der Zapfsäule sorgen. Das Vorhaben soll zunächst zeitlich befristet gelten und nach „einem Jahr evaluiert“ werden. Verstöße sollen durch die Landesbehörde, die für die Verfolgung und Ahndung einer Ordnungswidrigkeit nach Paragraf 3 Absatz 1 des Kraftstoffpreisanpassungsgesetzes zuständig ist, geahndet werden.

Außerdem soll das Kartellrecht verschärft werden. Dem Bundeskartellamt soll ermöglicht werden, einfacher gegen marktbeherrschende Unternehmen aus dem Kraftstoffbereich vorzugehen, wenn Hinweise auf unangemessen hohe Preise vorliegen. Bei stark steigenden Preisen soll künftig die Beweislast umgekehrt werden, was bedeutet, dass Unternehmen darlegen müssen, dass ihre Preissteigerungen sachlich gerechtfertigt seien. Bei auffällig starken Preisanstiegen sollen die Unternehmen darlegen, dass diese tatsächlich durch höhere Kosten entstanden sind. Dadurch soll es für Kartellbehörden deutlich leichter werden, gegen überhöhte Preise vorzugehen.

Die Vertreter der CDU/CSU-Fraktion merkten an, dass sich die aktuelle Krise am Golf möglicherweise länger hinziehen könnte, deshalb sei das Vorgehen des Bundeswirtschaftsministeriums richtig, die Lage zu beobachten und weitere Maßnahmen gründlich zu überdenken. Derzeit gebe es eine Art Überbietungswettbewerb für steuerliche oder andere finanzielle Entlastungen bei Tankstellenpreisen. Die Union halte es jedoch für angebracht, keine Maßnahmen auf den Weg zu bringen, bei denen die Gefahr bestehe, dass das Geld mit der Gießkanne verteilt werde.

Vonseiten der SPD-Fraktion wurde das Tempo gelobt, mit dem das zur Abstimmung stehende Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht worden sei. Dennoch gelte es, die Preise an den Tankstellen weiter zu beobachten und weitere Maßnahmen zu erwägen. So sei das Beispiel Luxemburg interessant, dort habe die Regierung Höchstpreise an Tankstellen festgelegt. Eine solche Maßnahme wolle die SPD-Fraktion ergebnisoffen diskutieren.

Die AfD-Fraktion hält das Kraftstoffpreisanpassungsgesetz für nicht geeignet, um Preise an der Tankstelle tatsächlich zu senken, das Gegenteil werde eintreten. Es brauche steuerliche und finanzielle Erleichterungen wie in Italien und in Österreich, dort sei die Mineralölsteuer gesenkt worden. Diese Forderung gebe es bereits auch in Deutschland, wo einige Ministerpräsidenten Erleichterungen für Verbraucher beim Tanken forderten.

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen sieht das Gesetz als ersten Schritt in einer Reihe mehrerer Maßnahmen, die nun auch folgen müssten. Die Preissteigerungen an Tankstellen machten einmal mehr deutlich, wie abhängig Deutschland nach wie vor von fossilen Brennstoffen sei. Der einzige Weg, das zu beenden, sei es, die Elektrifizierung voranzutreiben und die erneuerbaren Energien auszubauen.

Aus der Fraktion der Linken kommt Kritik zu den Maßnahmen, weil damit die Bürger nicht entlastet würden. Es brauche nun eine klare finanzielle Entlastung der Verbraucher gegen immer weiter steigende Energiepreise. Die Linksfraktion fordere deshalb die Einführung einer Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne.

 

Meldung: Wirtschaft und Energie — Ausschuss — hib 241/2026, Deutscher Bundestag, Berlin

 

 

   

 

 

   

Kulturexpress ISSN 1862-1996

 vom 26. März 2026