Der Ausschuss für Wirtschaft und
Energie hat am 25. März den Gesetzentwurf der
Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD für ein
Kraftstoffpreisanpassungsgesetz (21/4744) in leicht
geänderter Fassung beschlossen.
Die Maßnahme gilt als eine Reaktion auf die deutlichen
Preissteigerungen an den Tankstellen seit Ausbruch des
Iran-Kriegs Ende Februar. Der Plan sieht zum einen vor,
das Kartellrecht zu verschärfen. Zum anderen soll eine
neue Regel auf den Weg gebracht werden, nach der
Tankstellen nur noch einmal am Tag die Preise erhöhen
dürfen. Für den Gesetzentwurf stimmten die
Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Fraktion
von Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktionen der AfD und
der Linken votierten dagegen.
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Foto (c) Kulturexpress |
In Zukunft
sollen Tankstellen, nach österreichischem Vorbild,
künftig die Preise nur einmal pro Tag, um 12 Uhr erhöhen
dürfen. Die neue Preisgestaltung soll für „sämtliche
Otto- und Dieselkraftstoffe“ gelten, wie es in einem
Änderungsantrag (21(9)215) der Fraktionen von Union und
SPD vorgesehen war. Preissenkungen sollen hingegen
jederzeit möglich sein. Verstöße sollen mit Bußgeldern
bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Die neue Regel
solle für mehr Transparenz und weniger kurzfristige
Preissprünge an der Zapfsäule sorgen. Das Vorhaben soll
zunächst zeitlich befristet gelten und nach „einem Jahr
evaluiert“ werden. Verstöße sollen durch die
Landesbehörde, die für die Verfolgung und Ahndung einer
Ordnungswidrigkeit nach Paragraf 3 Absatz 1 des
Kraftstoffpreisanpassungsgesetzes zuständig ist,
geahndet werden.
Außerdem soll das Kartellrecht verschärft werden. Dem
Bundeskartellamt soll ermöglicht werden, einfacher gegen
marktbeherrschende Unternehmen aus dem Kraftstoffbereich
vorzugehen, wenn Hinweise auf unangemessen hohe Preise
vorliegen. Bei stark steigenden Preisen soll künftig die
Beweislast umgekehrt werden, was bedeutet, dass
Unternehmen darlegen müssen, dass ihre Preissteigerungen
sachlich gerechtfertigt seien. Bei auffällig starken
Preisanstiegen sollen die Unternehmen darlegen, dass
diese tatsächlich durch höhere Kosten entstanden sind.
Dadurch soll es für Kartellbehörden deutlich leichter
werden, gegen überhöhte Preise vorzugehen.
Die Vertreter der CDU/CSU-Fraktion merkten an, dass sich
die aktuelle Krise am Golf möglicherweise länger
hinziehen könnte, deshalb sei das Vorgehen des
Bundeswirtschaftsministeriums richtig, die Lage zu
beobachten und weitere Maßnahmen gründlich zu
überdenken. Derzeit gebe es eine Art
Überbietungswettbewerb für steuerliche oder andere
finanzielle Entlastungen bei Tankstellenpreisen. Die
Union halte es jedoch für angebracht, keine Maßnahmen
auf den Weg zu bringen, bei denen die Gefahr bestehe,
dass das Geld mit der Gießkanne verteilt werde.
Vonseiten der SPD-Fraktion wurde das Tempo gelobt, mit
dem das zur Abstimmung stehende Gesetzesvorhaben auf den
Weg gebracht worden sei. Dennoch gelte es, die Preise an
den Tankstellen weiter zu beobachten und weitere
Maßnahmen zu erwägen. So sei das Beispiel Luxemburg
interessant, dort habe die Regierung Höchstpreise an
Tankstellen festgelegt. Eine solche Maßnahme wolle die
SPD-Fraktion ergebnisoffen diskutieren.
Die AfD-Fraktion hält das
Kraftstoffpreisanpassungsgesetz für nicht geeignet, um
Preise an der Tankstelle tatsächlich zu senken, das
Gegenteil werde eintreten. Es brauche steuerliche und
finanzielle Erleichterungen wie in Italien und in
Österreich, dort sei die Mineralölsteuer gesenkt worden.
Diese Forderung gebe es bereits auch in Deutschland, wo
einige Ministerpräsidenten Erleichterungen für
Verbraucher beim Tanken forderten.
Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen sieht das Gesetz
als ersten Schritt in einer Reihe mehrerer Maßnahmen,
die nun auch folgen müssten. Die Preissteigerungen an
Tankstellen machten einmal mehr deutlich, wie abhängig
Deutschland nach wie vor von fossilen Brennstoffen sei.
Der einzige Weg, das zu beenden, sei es, die
Elektrifizierung voranzutreiben und die erneuerbaren
Energien auszubauen.
Aus der Fraktion der Linken kommt Kritik zu den
Maßnahmen, weil damit die Bürger nicht entlastet würden.
Es brauche nun eine klare finanzielle Entlastung der
Verbraucher gegen immer weiter steigende Energiepreise.
Die Linksfraktion fordere deshalb die Einführung einer
Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne.
Meldung: Wirtschaft und Energie —
Ausschuss — hib 241/2026, Deutscher Bundestag, Berlin