|
|
 |
|
|
Foto (c) Kulturexpress |
Elektroinstallationen sind von
Kosteneinsparungen auszunehmen. Denn eine reduzierte
Erstausstattung führt langfristig zu höheren
Nachrüstkosten und behindert die Elektrifizierung.
Kosteneinsparungen müssen auf Lebenszykluskosten
beruhen, weshalb nicht kurzfristige Baukosten, sondern
Energieverbrauch, Wartung und Nachrüstung bei der
Umsetzung zählen.
Planungsnormen für Elektroinstallationen sind
beizubehalten und konsequent anzuwenden. Sie sichern
Qualität, Vergleichbarkeit, Effizienz und das Erreichen
der Klimaziele. Eine Differenzierung zwischen
sicherheitsrelevanten und nicht sicherheitsrelevanten
Normen für Elektroinstallationssysteme ist anzustreben.
Elektrifizierung durch Strom aus erneuerbaren Energien
ist die effektivste Strategie zur Senkung der weltweiten
CO2-Emissionen und damit zum
Erreichen der Klimaziele. Das gilt vor allem im Gebäude-
und Verkehrssektor, die zusammen rund 50 Prozent unseres
Energieverbrauchs ausmachen. Die innovative und
intelligente elektrotechnische Ausstattung von neuen
Wohngebäuden ist für eine umfassende Elektrifizierung
und damit für die Dekarbonisierung von Gebäuden und
Verkehr erforderlich.
Es gilt
Heizungs- und Warmwasserbereitung mit effizienten
elektrischen Technologien, wie z. B. Wärmepumpen, als
Alternativen zu fossilen Systemen auszustatten. Weiter
zählen, eine dezentrale und lokale Erzeugung sowie
Nutzung von Solarenergie durch den Einbau von
Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) und Batteriespeichern
zu ermöglichen. Die Ladeinfrastruktur für
Elektrofahrzeuge bereitzustellen und damit zur
Elektrifizierung des Verkehrs beizutragen, die
Optimierung des Energieverbrauchs und der Emissionen zu
bewerkstelligen.
Die Bundesregierung ist dabei, eine Vielzahl von
Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um Bauen in
Deutschland einfacher, schneller und günstiger zu
gestalten. Eine dieser Maßnahmen ist die Umsetzung eines
Gebäudetyps E, indem den Vertragspartnern neue
Spielräume für innovatives und gleichzeitig
kostensparendes Planen und Bauen eröffnet werden sollen.
Im Hinblick auf die Kosteneinsparungen wird in diesem
Zusammenhang häufig der Verzicht auf Komfort- und
Ausstattungsmerkmale diskutiert. Am Beispiel des
seriellen/ modularen Bauens zeigt sich eindrücklich,
dass auch für Elektroinstallationen – durch Anwendung
von Normen – einfaches, günstiges, flexibles und
sicheres Bauen möglich ist.
Die Verbände unterstützen grundsätzlich eine
Vereinfachung des Gebäudebaus und teilen die Ziele, die
damit erreicht werden sollen. Gleichzeitig fordern sie
eine differenzierte Herangehensweise bei der
Ausgestaltung im Hinblick auf zwei Punkte: Die
Definition von Kosteneinsparungen und die Vereinfachung
des Planungsprozesses und Bauens.
Wenn es um
die Definition kostensparenden Planens und Wohnens geht,
dürfen nicht nur kurzfristige Kosteneinsparungen als
Zielgröße berücksichtigt werden. Vielmehr sind vor dem
Hintergrund, der in der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD)
bereits postulierten Anforderungen an eine
Berücksichtigung und Begrenzung des
Lebenszyklus-Treibhauspotenzials von Gebäuden auch die
Lebenszykluskosten des Gebäudes (z. B. erhöhte
Betriebskosten für Energie) als relevante Größe in den
Mittelpunkt der Diskussion zu stellen.
So führt eine im ersten Schritt reduzierte Ausführung
der Elektroinstallation, vor dem Hintergrund der
fortschreitenden Elektrifizierung und Flexibilisierung,
zu einem späteren Zeitpunkt zu erheblichen
Nachrüstkosten, die letztlich dem sozialen und
wirtschaftlichen Nutzen der reduzierten Erstinstallation
entgegenstehen.
Weiterhin führen fehlende Voraussetzungen in der
Elektroinstallation häufig dazu, dass Investitionen in
die Elektrifizierung ausbleiben. Mit Blick auf steigende
Effizienzanforderungen und Nachhaltigkeitsbestrebungen
nimmt die technische Ausstattung und Infrastruktur von
Gebäuden auch eine immer wichtigere Rolle bei der
Ermittlung des Gebäudewerts im Rahmen von
Due-Diligence-Verfahren ein.
Eine zukunftsfähige Elektroinstallation beträgt
lediglich vier bis fünf Prozent der Gesamtkosten für ein
neues Wohngebäude – Kostenersparnis und nachgelagerter
Aufwand mit fortschreitender Elektrifizierung stehen aus
Sicht des ZVEH und ZVEI daher in keinem Verhältnis.
Elektroinstallationen sind aus deren Sicht bei
gesetzlichen Vorhaben zum Gebäudetyp E auszuklammern,
wenn es um die Ermittlung von Kosteneinsparungen
basierend auf Lebenszykluskosten des Gebäudes geht.
Gefordert ist eine differenzierte Betrachtung von
elektrotechnischer Ausstattung als Basis für
zukunftsfähige Gebäude.
Vereinfachung des Planungsprozesses und Bauens
Normen
gewährleisten durch bundeseinheitliche, standardisierte
Regelungen einen effizienten Planungs- und Bauprozess.
Sie fördern die Interoperabilität, ermöglichen den
Einsatz technologieoffener Lösungen verschiedener
Hersteller und unterstützen so die freie
Marktwirtschaft. Serielles oder modulares Bauen und
damit einhergehende Kosteneinsparungen lassen sich vor
allem durch Normen realisieren.
Normen beschreiben erprobte und bewährte Vorgehensweisen
und helfen bestenfalls Fehler zu vermeiden. Dadurch
sinken die Kosten und das Bauen wird beschleunigt.
Planungsnormen für Elektroinstallationen bilden die
Basis für eine sichere, zukunftsfähige und
funktionierende Elektroinstallation. Sie beschreiben das
elektrotechnische Sicherheitsniveau in Deutschland und
tragen nachweislich zur Verringerung von Unfall- und
Brandrisiken bei. Sie werden regelmäßig aktualisiert, da
sich z. B. Kundenbedürfnisse, gesetzliche Vorgaben und
die Bautechnik weiterentwickeln. Durch diesen
kontinuierlichen Prozess behalten diese Normen den
Status einer allgemeinen Regel der Technik. Diese
Planungsnormen beschreiben dabei eine Basisausstattung,
die das Wohngebäude gebrauchstauglich und sicher machen.
Ebenfalls wird in den Planungsnormen das Erreichen der
Klimaziele und die Voraussetzung der Elektrifizierung
bereits berücksichtigt. Daher ist es sinnvoll, dass
diese Planungsnormen grundsätzlich gelten.
Ohne Normen und Standards müssten für jedes Projekt
Einzelvereinbarungen zum Planungsumfang und
Ausstattungsniveau getroffen werden. Planungsnormen
sorgen insofern für Planungssicherheit, Transparenz,
Vergleichbarkeit und tragen damit maßgeblich zur
Prozesskostenoptimierung bei. Der Wegfall von ihnen
würde zur Folge haben, dass Angebote für Auftraggeber
und Verbraucher nicht mehr oder nur sehr schwer
vergleichbar wären und damit die Planungskosten steigen.
Bei einer Vereinbarung zur Abweichung von Planungsnormen
müssen deren Auswirkungen mit den Projektbeteiligten
erläutert, aufgeklärt und dokumentiert werden.
Normen entstehen in einem bewährten öffentlichen,
konsensbasierten und transparenten Prozess. Wichtig ist,
dass alle betroffenen Kreise (z. B. Planer, Architekten,
Installateure, Hersteller, Errichter, Betreiber, Nutzer
und Verbraucherschutz) eingeladen sind, sich am
Normungsprozess beteiligen.
Planungsnormen tragen zur Prozesskostenoptimierung bei
und ermöglichen erst eine Vergleichbarkeit von
Angeboten. Sie schaffen die Voraussetzung der
Elektrifizierung und damit zum Erreichen der Klimaziele.
Fazit
Der Gebäudetyp E bietet eine vielversprechende
Möglichkeit, den Wohnungsbau zu beschleunigen und
kosteneffizient zu gestalten. Dabei dürfen jedoch
essenzielle Aspekte wie Qualität, Sicherheit und
Zukunftsfähigkeit nicht vernachlässigt werden.
Normung stellt für alle am Wohnungsbau beteiligten
Fachkreise die zentrale Plattform. Für
Elektroinstallationssysteme bilden Normen die Basis für
eine sichere, zukunftsfähige, energieeffiziente,
kostengünstige und funktionierende Elektroinstallation
von Wohngebäuden.
Elektrotechnische Normen sind das Rückgrat für die
Energiewende und Sektorenkopplung sowie die
Voraussetzung, um CO2-Emissionen
zu reduzieren. Sie dürfen daher nicht zur Disposition
gestellt werden.