Light&Building 2026

Zukunftsfähiges Bauen braucht eine starke Elektroinfrastruktur

Die beiden Verbände, ZVEH und ZVEI begrüßen die Initiative der Bundesregierung, mit dem Gebäudetyp E das Planen und Bauen in Deutschland zu vereinfachen und zu beschleunigen. Damit diese Ziele jedoch mit Klimaschutz, Sicherheit und Zukunftsfähigkeit vereinbar bleiben, sind einige Forderungen zu erfüllen:

 

 

 

Foto (c) Kulturexpress

Elektroinstallationen sind von Kosteneinsparungen auszunehmen. Denn eine reduzierte Erstausstattung führt langfristig zu höheren Nachrüstkosten und behindert die Elektrifizierung. Kosteneinsparungen müssen auf Lebenszykluskosten beruhen, weshalb nicht kurzfristige Baukosten, sondern Energieverbrauch, Wartung und Nachrüstung bei der Umsetzung zählen.

Planungsnormen für Elektroinstallationen sind beizubehalten und konsequent anzuwenden. Sie sichern Qualität, Vergleichbarkeit, Effizienz und das Erreichen der Klimaziele. Eine Differenzierung zwischen sicherheitsrelevanten und nicht sicherheitsrelevanten Normen für Elektroinstallationssysteme ist anzustreben.

 

Elektrifizierung durch Strom aus erneuerbaren Energien ist die effektivste Strategie zur Senkung der weltweiten CO2-Emissionen und damit zum Erreichen der Klimaziele. Das gilt vor allem im Gebäude- und Verkehrssektor, die zusammen rund 50 Prozent unseres Energieverbrauchs ausmachen. Die innovative und intelligente elektrotechnische Ausstattung von neuen Wohngebäuden ist für eine umfassende Elektrifizierung und damit für die Dekarbonisierung von Gebäuden und Verkehr erforderlich.
 

 

   

Es gilt Heizungs- und Warmwasserbereitung mit effizienten elektrischen Technologien, wie z. B. Wärmepumpen, als Alternativen zu fossilen Systemen auszustatten. Weiter zählen, eine dezentrale und lokale Erzeugung sowie Nutzung von Solarenergie durch den Einbau von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) und Batteriespeichern zu ermöglichen. Die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge bereitzustellen und damit zur Elektrifizierung des Verkehrs beizutragen, die Optimierung des Energieverbrauchs und der Emissionen zu bewerkstelligen.

Die Bundesregierung ist dabei, eine Vielzahl von Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um Bauen in Deutschland einfacher, schneller und günstiger zu gestalten. Eine dieser Maßnahmen ist die Umsetzung eines Gebäudetyps E, indem den Vertragspartnern neue Spielräume für innovatives und gleichzeitig kostensparendes Planen und Bauen eröffnet werden sollen. Im Hinblick auf die Kosteneinsparungen wird in diesem Zusammenhang häufig der Verzicht auf Komfort- und Ausstattungsmerkmale diskutiert. Am Beispiel des seriellen/ modularen Bauens zeigt sich eindrücklich, dass auch für Elektroinstallationen – durch Anwendung von Normen – einfaches, günstiges, flexibles und sicheres Bauen möglich ist.

Die Verbände unterstützen grundsätzlich eine Vereinfachung des Gebäudebaus und teilen die Ziele, die damit erreicht werden sollen. Gleichzeitig fordern sie eine differenzierte Herangehensweise bei der Ausgestaltung im Hinblick auf zwei Punkte: Die Definition von Kosteneinsparungen und die Vereinfachung des Planungsprozesses und Bauens.
 

 

 

 

Wenn es um die Definition kostensparenden Planens und Wohnens geht, dürfen nicht nur kurzfristige Kosteneinsparungen als Zielgröße berücksichtigt werden. Vielmehr sind vor dem Hintergrund, der in der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) bereits postulierten Anforderungen an eine Berücksichtigung und Begrenzung des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials von Gebäuden auch die Lebenszykluskosten des Gebäudes (z. B. erhöhte Betriebskosten für Energie) als relevante Größe in den Mittelpunkt der Diskussion zu stellen.

So führt eine im ersten Schritt reduzierte Ausführung der Elektroinstallation, vor dem Hintergrund der fortschreitenden Elektrifizierung und Flexibilisierung, zu einem späteren Zeitpunkt zu erheblichen Nachrüstkosten, die letztlich dem sozialen und wirtschaftlichen Nutzen der reduzierten Erstinstallation entgegenstehen.

Weiterhin führen fehlende Voraussetzungen in der Elektroinstallation häufig dazu, dass Investitionen in die Elektrifizierung ausbleiben. Mit Blick auf steigende Effizienzanforderungen und Nachhaltigkeitsbestrebungen nimmt die technische Ausstattung und Infrastruktur von Gebäuden auch eine immer wichtigere Rolle bei der Ermittlung des Gebäudewerts im Rahmen von Due-Diligence-Verfahren ein.

Eine zukunftsfähige Elektroinstallation beträgt lediglich vier bis fünf Prozent der Gesamtkosten für ein neues Wohngebäude – Kostenersparnis und nachgelagerter Aufwand mit fortschreitender Elektrifizierung stehen aus Sicht des ZVEH und ZVEI daher in keinem Verhältnis. Elektroinstallationen sind aus deren Sicht bei gesetzlichen Vorhaben zum Gebäudetyp E auszuklammern, wenn es um die Ermittlung von Kosteneinsparungen basierend auf Lebenszykluskosten des Gebäudes geht. Gefordert ist eine differenzierte Betrachtung von elektrotechnischer Ausstattung als Basis für zukunftsfähige Gebäude.

Vereinfachung des Planungsprozesses und Bauens
 

 

 

 

Normen gewährleisten durch bundeseinheitliche, standardisierte Regelungen einen effizienten Planungs- und Bauprozess. Sie fördern die Interoperabilität, ermöglichen den Einsatz technologieoffener Lösungen verschiedener Hersteller und unterstützen so die freie Marktwirtschaft. Serielles oder modulares Bauen und damit einhergehende Kosteneinsparungen lassen sich vor allem durch Normen realisieren.

Normen beschreiben erprobte und bewährte Vorgehensweisen und helfen bestenfalls Fehler zu vermeiden. Dadurch sinken die Kosten und das Bauen wird beschleunigt.

Planungsnormen für Elektroinstallationen bilden die Basis für eine sichere, zukunftsfähige und funktionierende Elektroinstallation. Sie beschreiben das elektrotechnische Sicherheitsniveau in Deutschland und tragen nachweislich zur Verringerung von Unfall- und Brandrisiken bei. Sie werden regelmäßig aktualisiert, da sich z. B. Kundenbedürfnisse, gesetzliche Vorgaben und die Bautechnik weiterentwickeln. Durch diesen kontinuierlichen Prozess behalten diese Normen den Status einer allgemeinen Regel der Technik. Diese Planungsnormen beschreiben dabei eine Basisausstattung, die das Wohngebäude gebrauchstauglich und sicher machen. Ebenfalls wird in den Planungsnormen das Erreichen der Klimaziele und die Voraussetzung der Elektrifizierung bereits berücksichtigt. Daher ist es sinnvoll, dass diese Planungsnormen grundsätzlich gelten.

Ohne Normen und Standards müssten für jedes Projekt Einzelvereinbarungen zum Planungsumfang und Ausstattungsniveau getroffen werden. Planungsnormen sorgen insofern für Planungssicherheit, Transparenz, Vergleichbarkeit und tragen damit maßgeblich zur Prozesskostenoptimierung bei. Der Wegfall von ihnen würde zur Folge haben, dass Angebote für Auftraggeber und Verbraucher nicht mehr oder nur sehr schwer vergleichbar wären und damit die Planungskosten steigen. Bei einer Vereinbarung zur Abweichung von Planungsnormen müssen deren Auswirkungen mit den Projektbeteiligten erläutert, aufgeklärt und dokumentiert werden.

Normen entstehen in einem bewährten öffentlichen, konsensbasierten und transparenten Prozess. Wichtig ist, dass alle betroffenen Kreise (z. B. Planer, Architekten, Installateure, Hersteller, Errichter, Betreiber, Nutzer und Verbraucherschutz) eingeladen sind, sich am Normungsprozess beteiligen.

Planungsnormen tragen zur Prozesskostenoptimierung bei und ermöglichen erst eine Vergleichbarkeit von Angeboten. Sie schaffen die Voraussetzung der Elektrifizierung und damit zum Erreichen der Klimaziele.

Fazit
Der Gebäudetyp E bietet eine vielversprechende Möglichkeit, den Wohnungsbau zu beschleunigen und kosteneffizient zu gestalten. Dabei dürfen jedoch essenzielle Aspekte wie Qualität, Sicherheit und Zukunftsfähigkeit nicht vernachlässigt werden.

Normung stellt für alle am Wohnungsbau beteiligten Fachkreise die zentrale Plattform. Für Elektroinstallationssysteme bilden Normen die Basis für eine sichere, zukunftsfähige, energieeffiziente, kostengünstige und funktionierende Elektroinstallation von Wohngebäuden.

Elektrotechnische Normen sind das Rückgrat für die Energiewende und Sektorenkopplung sowie die Voraussetzung, um CO2-Emissionen zu reduzieren. Sie dürfen daher nicht zur Disposition gestellt werden.

 

 

   

 

 

   

Kulturexpress ISSN 1862-1996

 vom 10. März 2026