EU - Mercosur

Rat gibt grünes Licht für Schutzmaßnahmen für landwirtschaftliche Erzeugnisse

Der Rat hat am 05. März 2026 förmlich die Verordnung über die Durchführung der bilateralen Schutzklauseln in Bezug auf landwirtschaftliche Erzeugnisse im Rahmen des EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommens und des EU-Mercosur-Interimsabkommens über den Handel angenommen. Die Verordnung zielt darauf ab, den Schutz der Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu stärken, indem die rasche Anwendung von Schutzmaßnahmen in Fällen ermöglicht wird, in denen Einfuhren aus Mercosur-Partnerländern den Herstellerinnen und Herstellern in der EU einen ernsthaften Schaden zufügen könnten.

 

Wir haben uns dazu verpflichtet, unsere Landwirtinnen und Landwirte zu schützen und genau das haben wir heute getan. Die Landwirtinnen und Landwirte in der EU werden besser vor plötzlichen Marktschocks und einem massiven Anstieg der Einfuhren geschützt. Mit dieser Verordnung werden wir in der Lage sein, rasch und wirksam zu reagieren, um unsere landwirtschaftlichen Interessen zu schützen und gleichzeitig unsere Handelsbeziehungen mit dem Mercosur zu vertiefen.

 

Michael Damianos
Minister der Republik Zypern für Energie, Handel und Industrie

 

Die Verordnung baut auf bestehenden EU-Schutzmechanismen auf; mit ihr werden aber zudem schnellere Verfahren und vereinfachte Auslöser für das Ergreifen von Maßnahmen eingeführt. Insbesondere wird darin eine Schwelle von 5 Prozent im Vergleich zum Dreijahresdurchschnitt für die Einleitung einer Untersuchung betreffend sensible Erzeugnisse festgelegt. Diese Untersuchungen werden innerhalb von vier Monaten abgeschlossen, vorläufige Maßnahmen können in dringenden Fällen innerhalb von 21 Tagen umgesetzt werden.

Die Kommission wird auch die Einfuhren sensibler landwirtschaftlicher Erzeugnisse proaktiv überwachen und regelmäßig Berichte über Marktentwicklungen veröffentlichen.
 

Nächste Schritte

Die angenommene Verordnung wird nun im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Verordnung gilt für das Interimshandelsabkommens und wird auch weiterhin gelten, wenn das EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommens vollständig ratifiziert ist.
 

Hintergrund
Die bilateralen Schutzklauseln sind sowohl Teil des EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommens als auch des EU-Mercosur-Interimsabkommens für Handel.

Die Verordnung über Schutzklauseln ergänzt die umfassenderen Abkommen, die darauf abzielen, die Handelsbeziehungen und die politischen Beziehungen zwischen der EU und den Mercosur-Ländern (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) zu vertiefen und gleichzeitig einen soliden Schutz der EU-Agrarsektoren, die dem Einfuhrwettbewerb besonders ausgesetzt sein könnten, zu gewährleisten.

 

Das EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommen und das Interimshandelsabkommen wurden von beiden Seiten am 17. Januar 2026 in Asunción (Paraguay) unterzeichnet. Bevor die Abkommen förmlich geschlossen werden und in Kraft treten können, muss das Europäische Parlament seine Zustimmung erteilen.


Meldung: General Secretariat of the Council of the EU, Brussels, Belgium

 

 

 

   

 

 

   

Kulturexpress ISSN 1862-1996

 vom 06. März 2026