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Rat gibt grünes
Licht für Schutzmaßnahmen für
landwirtschaftliche Erzeugnisse |
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Der Rat hat am 05. März 2026 förmlich die Verordnung
über die Durchführung der bilateralen Schutzklauseln in
Bezug auf landwirtschaftliche Erzeugnisse im Rahmen des
EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommens und des
EU-Mercosur-Interimsabkommens über den
Handel angenommen. Die Verordnung zielt darauf ab,
den Schutz der Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu
stärken, indem die rasche Anwendung von Schutzmaßnahmen
in Fällen ermöglicht wird, in denen Einfuhren aus
Mercosur-Partnerländern den Herstellerinnen und
Herstellern in der EU einen ernsthaften Schaden zufügen
könnten.
Wir haben uns dazu
verpflichtet, unsere Landwirtinnen und Landwirte zu
schützen und genau das haben wir heute getan. Die
Landwirtinnen und Landwirte in der EU werden besser
vor plötzlichen Marktschocks und einem massiven
Anstieg der Einfuhren geschützt. Mit dieser
Verordnung werden wir in der Lage sein, rasch und
wirksam zu reagieren, um unsere landwirtschaftlichen
Interessen zu schützen und gleichzeitig unsere
Handelsbeziehungen mit dem Mercosur zu vertiefen.
Michael Damianos
Minister der Republik Zypern für Energie, Handel und
Industrie
Die Verordnung baut auf
bestehenden EU-Schutzmechanismen auf; mit ihr werden
aber zudem schnellere Verfahren und vereinfachte
Auslöser für das Ergreifen von Maßnahmen eingeführt.
Insbesondere wird darin eine Schwelle von 5 Prozent im
Vergleich zum Dreijahresdurchschnitt für die Einleitung
einer Untersuchung betreffend sensible Erzeugnisse
festgelegt. Diese Untersuchungen werden innerhalb von
vier Monaten abgeschlossen, vorläufige Maßnahmen können
in dringenden Fällen innerhalb von 21 Tagen umgesetzt
werden.
Die Kommission wird auch die Einfuhren sensibler
landwirtschaftlicher Erzeugnisse proaktiv überwachen und
regelmäßig Berichte über Marktentwicklungen
veröffentlichen.
Nächste Schritte
Die angenommene Verordnung
wird nun im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlicht und tritt am 20. Tag nach ihrer
Veröffentlichung in Kraft. Die Verordnung gilt für das
Interimshandelsabkommens und wird auch weiterhin gelten,
wenn das EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommens vollständig
ratifiziert ist.
Hintergrund
Die bilateralen Schutzklauseln sind sowohl Teil des
EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommens als auch des
EU-Mercosur-Interimsabkommens für Handel.
Die Verordnung über Schutzklauseln ergänzt die
umfassenderen Abkommen, die darauf abzielen, die
Handelsbeziehungen und die politischen Beziehungen
zwischen der EU und den Mercosur-Ländern (Argentinien,
Brasilien, Paraguay und Uruguay) zu vertiefen und
gleichzeitig einen soliden Schutz der EU-Agrarsektoren,
die dem Einfuhrwettbewerb besonders ausgesetzt sein
könnten, zu gewährleisten.
Das
EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommen und das
Interimshandelsabkommen wurden von beiden Seiten am
17. Januar 2026 in Asunción (Paraguay) unterzeichnet.
Bevor die Abkommen förmlich geschlossen werden und in
Kraft treten können, muss das Europäische Parlament
seine Zustimmung erteilen.
Meldung: General
Secretariat of the Council of the EU, Brussels, Belgium
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