BRD erlaubt unterirdische Kohlendioxid-Speicherung sowie Aufbau eines CO2-Pipelinenetzes

Künftig sollen in Deutschland der Transport, die unterirdische Speicherung sowie die Nutzung von Kohlendioxid (CO2) möglich sein. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie stimmte am 05. November 2025 für die Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (21/1494, 21/2077). Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD votierten für den Vorschlag, gegen den Entwurf stimmten AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke.
 

 

 

Außenansicht des Reichstagsgebäudes bei Nacht mit ausgeschalteter Kuppelbeleuchtung
Foto (c) Thomas Imo / photothek

Die Abstimmung verdeutlichte, wie umstritten das Gesetzvorhaben ist. Die Bundesregierung will den Aufbau eines CO2-Pipelinenetzes vorantreiben und CO2-Emissionen, die sich bisher nicht vermeiden lassen - beispielsweise aus der Zement-, Kalk- und Aluminiumindustrie -, in Speichern unter der Erde einlagern (CCS). Das klimaschädliche Kohlendioxid (CO2) entsteht etwa in Industrieanlagen und bei der Verbrennung von Öl, Gas und Kohle.

Die Abgeordneten von CDU/CSU und SPD halten den Gesetzwurf für klima- und industriepolitisch notwendig, um bei schwer vermeidbaren Emissionen jenen betroffenen Industrien Wege aufzuzeigen, Emissionen zu reduzieren und wettbewerbsfähig zu bleiben. Außerdem sei es gelungen, einige Änderungen ins Gesetz aufzunehmen. Hervorgehoben werden vor allem Meeresschutzgebiete, dort bestehe eine acht-Kilometer-Schutzzone, dazu gebe es im Gesetz eine Rechtsverordnung, bei der ein Parlamentsvorbehalt eingefügt worden sei. Außerdem sei die Öffentlichkeitsbeteiligung gestärkt worden. Die Bürger in der Öffentlichkeit müssen spätestens mit Antragstellung auf CCS-Projekte informiert werden.

Die AfD-Fraktion kritisierte die CCS-Technologie als vom Markt nicht akzeptiert und deshalb von der öffentlichen Hand subventioniert. Das Gesetz sehe vor, dass eine CO2-Abscheidung im überragenden öffentlichen Interesse sei, was dazu führen werde, dass weder Belange der Öffentlichkeit noch Umweltaspekte genügend Beachtung fänden.

Die Seite der Grünen beklagte sich, dass auf die Einwände der Sachverständigen bei den Beratungen mehrheitlich nicht eingegangen worden sei. Beispielsweise sei gefordert worden, Gaskraftwerke aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes herauszunehmen. Allerdings betonte der Vertreter der Grünen, dass CCS ein unvermeidbares Instrument für den Bereich Zement- und Kalk-Produktion darstelle, jedoch müsse sichergestellt werden, dass nicht der Hochlauf von grünem Wasserstoff verzögert oder gar verhindert werde.

Die Fraktion Die Linke lehnte die Technik zwar nicht komplett ab, sprach sich aber gegen die Pläne der Bundesregierung aus. Die Speicherung von CO2 unter der Nordsee und der Aufbau eines bundesweiten Leitungsnetzes stieß bei den Linken auf Ablehnung. Diese Pläne würden weder den Klimaschutz weiterbringen noch seien sie wirtschaftlich.

 

Die unterirdische Speicherung von Kohlendioxid (CO2) sowie der Aufbau eines CO2-Pipelinenetzes in Deutschland sollen erlaubt werden, auch um internationale Klimaziele wie im Paris-Übereinkommen von 2015 erreichen zu können. Bereits die Vorgängerregierung unter Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte Pläne zur CO2-Speicherung vorgelegt, die Umsetzung wurde jedoch durch das Scheitern der Ampel-Regierung verhindert.

Nun sollen die Abscheidung, der Transport und die Speicherung von CO2 in Deutschland bundeseinheitlich geregelt werden. Bisher war es hierzulande nicht möglich, entsprechende Technologien einzusetzen. Es gebe aber industrielle Prozesse, in denen sich CO2-Emissionen nicht vermeiden ließen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Als Beispiele gelten die Zement-, Kalk- und Aluminiumindustrie. Dort könnten CO2-Emissionen noch nicht durch Elektrifizierung oder durch den Einsatz anderer Stoffe vermieden werden, dennoch müssten diese Prozesse schrittweise dekarbonisiert werden. Nur für Emissionen aus der Kohleverstromung seien die Technologien faktisch ausgeschlossen.

Mit dem vorliegenden Gesetz solle deshalb “die Errichtung von Kohlendioxidspeichern zum kommerziellen Einsatz im industriellen Maßstab und unter Berücksichtigung bestehender Nutzungen sowie verbindlicher ökologischer Kriterien ermöglicht werden„, so der Gesetzentwurf. Mit dem Gesetz würden künftige Vorhaben grundsätzlich auf das Gebiet des Festlandsockels und der ausschließlichen Wirtschaftszone beschränkt, wobei zu beachten sei, dass das Gebiet des Festlandsockels und der ausschließlichen Wirtschaftszone nicht den Bereich des Küstenmeers umfasst. Bei einer geologischen Speicherung würden “weitreichende Vorkehrungen zugunsten des Meeresumweltschutzes vorgesehen„; beispielsweise sei eine Speicherung in Meeresschutzgebieten grundsätzlich nicht zugelassen. Eine Speicherung von Kohlendioxid an Land werde weiterhin bundesweit nicht ermöglicht, mit Ausnahme von Forschungsspeichern. Allerdings schafft das Gesetz die Möglichkeit, dass einzelne Länder die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid auf ihrem Landesgebiet zulassen können. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe habe auf Grundlage vorläufiger Untersuchungen die Speicherpotenziale in Deutschland sowohl “offshore„ als auch “onshore„ als “erheblich„ eingeschätzt, heißt es.

Die Technik der Abscheidung und der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Lagerstätten wird Carbon Capture and Storage (CCS) genannt. Carbon Capture and Utilization (CCD) bezeichnet die Abscheidung und Nutzung von Kohlendioxid für industrielle Prozesse als Rohstoff für die Herstellung neuer Produkte wie E-Fuels, aber auch blauen Wasserstoff, der aus Erdgas gewonnen wird.
 

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Kulturexpress ISSN 1862-1996

 vom 22. November 2025