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BRD erlaubt unterirdische
Kohlendioxid-Speicherung sowie Aufbau
eines CO2-Pipelinenetzes |
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Künftig
sollen in
Deutschland
der
Transport,
die
unterirdische
Speicherung
sowie die
Nutzung von
Kohlendioxid
(CO2)
möglich
sein. Der
Ausschuss
für
Wirtschaft
und Energie
stimmte am
05. November
2025 für die
Änderung des
Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
(21/1494,
21/2077).
Die
Fraktionen
von CDU/CSU
und SPD
votierten
für den
Vorschlag,
gegen den
Entwurf
stimmten AfD,
Bündnis
90/Die
Grünen und
Die Linke.
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Außenansicht
des
Reichstagsgebäudes
bei Nacht
mit
ausgeschalteter
Kuppelbeleuchtung
Foto (c)
Thomas Imo /
photothek |
Die
Abstimmung
verdeutlichte,
wie
umstritten
das
Gesetzvorhaben
ist. Die
Bundesregierung
will den
Aufbau eines
CO2-Pipelinenetzes
vorantreiben
und CO2-Emissionen,
die sich
bisher nicht
vermeiden
lassen -
beispielsweise
aus der
Zement-,
Kalk- und
Aluminiumindustrie
-, in
Speichern
unter der
Erde
einlagern
(CCS). Das
klimaschädliche
Kohlendioxid
(CO2)
entsteht
etwa in
Industrieanlagen
und bei der
Verbrennung
von Öl, Gas
und Kohle.
Die
Abgeordneten
von CDU/CSU
und SPD
halten den
Gesetzwurf
für klima-
und
industriepolitisch
notwendig,
um bei
schwer
vermeidbaren
Emissionen
jenen
betroffenen
Industrien
Wege
aufzuzeigen,
Emissionen
zu
reduzieren
und
wettbewerbsfähig
zu bleiben.
Außerdem sei
es gelungen,
einige
Änderungen
ins Gesetz
aufzunehmen.
Hervorgehoben
werden vor
allem
Meeresschutzgebiete,
dort bestehe
eine
acht-Kilometer-Schutzzone,
dazu gebe es
im Gesetz
eine
Rechtsverordnung,
bei der ein
Parlamentsvorbehalt
eingefügt
worden sei.
Außerdem sei
die
Öffentlichkeitsbeteiligung
gestärkt
worden. Die
Bürger in
der
Öffentlichkeit
müssen
spätestens
mit
Antragstellung
auf
CCS-Projekte
informiert
werden.
Die
AfD-Fraktion
kritisierte
die
CCS-Technologie
als vom
Markt nicht
akzeptiert
und deshalb
von der
öffentlichen
Hand
subventioniert.
Das Gesetz
sehe vor,
dass eine CO2-Abscheidung
im
überragenden
öffentlichen
Interesse
sei, was
dazu führen
werde, dass
weder
Belange der
Öffentlichkeit
noch
Umweltaspekte
genügend
Beachtung
fänden.
Die Seite
der Grünen
beklagte
sich, dass
auf die
Einwände der
Sachverständigen
bei den
Beratungen
mehrheitlich
nicht
eingegangen
worden sei.
Beispielsweise
sei
gefordert
worden,
Gaskraftwerke
aus dem
Anwendungsbereich
des Gesetzes
herauszunehmen.
Allerdings
betonte der
Vertreter
der Grünen,
dass CCS ein
unvermeidbares
Instrument
für den
Bereich
Zement- und
Kalk-Produktion
darstelle,
jedoch müsse
sichergestellt
werden, dass
nicht der
Hochlauf von
grünem
Wasserstoff
verzögert
oder gar
verhindert
werde.
Die Fraktion
Die Linke
lehnte die
Technik zwar
nicht
komplett ab,
sprach sich
aber gegen
die Pläne
der
Bundesregierung
aus. Die
Speicherung
von CO2
unter der
Nordsee und
der Aufbau
eines
bundesweiten
Leitungsnetzes
stieß bei
den Linken
auf
Ablehnung.
Diese Pläne
würden weder
den
Klimaschutz
weiterbringen
noch seien
sie
wirtschaftlich.
Die
unterirdische Speicherung von Kohlendioxid (CO2)
sowie der Aufbau eines CO2-Pipelinenetzes
in Deutschland sollen erlaubt werden, auch um
internationale Klimaziele wie im Paris-Übereinkommen von
2015 erreichen zu können. Bereits die Vorgängerregierung
unter Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte Pläne zur CO2-Speicherung
vorgelegt, die Umsetzung wurde jedoch durch das
Scheitern der Ampel-Regierung verhindert.
Nun sollen die Abscheidung, der Transport und die
Speicherung von CO2 in Deutschland
bundeseinheitlich geregelt werden. Bisher war es
hierzulande nicht möglich, entsprechende Technologien
einzusetzen. Es gebe aber industrielle Prozesse, in
denen sich CO2-Emissionen nicht
vermeiden ließen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Als
Beispiele gelten die Zement-, Kalk- und
Aluminiumindustrie. Dort könnten CO2-Emissionen
noch nicht durch Elektrifizierung oder durch den Einsatz
anderer Stoffe vermieden werden, dennoch müssten diese
Prozesse schrittweise dekarbonisiert werden. Nur für
Emissionen aus der Kohleverstromung seien die
Technologien faktisch ausgeschlossen.
Mit dem vorliegenden Gesetz solle deshalb “die
Errichtung von Kohlendioxidspeichern zum kommerziellen
Einsatz im industriellen Maßstab und unter
Berücksichtigung bestehender Nutzungen sowie
verbindlicher ökologischer Kriterien ermöglicht werden„,
so der Gesetzentwurf. Mit dem Gesetz würden künftige
Vorhaben grundsätzlich auf das Gebiet des
Festlandsockels und der ausschließlichen Wirtschaftszone
beschränkt, wobei zu beachten sei, dass das Gebiet des
Festlandsockels und der ausschließlichen Wirtschaftszone
nicht den Bereich des Küstenmeers umfasst. Bei einer
geologischen Speicherung würden “weitreichende
Vorkehrungen zugunsten des Meeresumweltschutzes
vorgesehen„; beispielsweise sei eine Speicherung in
Meeresschutzgebieten grundsätzlich nicht zugelassen.
Eine Speicherung von Kohlendioxid an Land werde
weiterhin bundesweit nicht ermöglicht, mit Ausnahme von
Forschungsspeichern. Allerdings schafft das Gesetz die
Möglichkeit, dass einzelne Länder die dauerhafte
Speicherung von Kohlendioxid auf ihrem Landesgebiet
zulassen können. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften
und Rohstoffe habe auf Grundlage vorläufiger
Untersuchungen die Speicherpotenziale in Deutschland
sowohl “offshore„ als auch “onshore„ als “erheblich„
eingeschätzt, heißt es.
Die Technik der Abscheidung und der dauerhaften
Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen
Lagerstätten wird Carbon Capture and Storage (CCS)
genannt. Carbon Capture and Utilization (CCD) bezeichnet
die Abscheidung und Nutzung von Kohlendioxid für
industrielle Prozesse als Rohstoff für die Herstellung
neuer Produkte wie E-Fuels, aber auch blauen
Wasserstoff, der aus Erdgas gewonnen wird.
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