Frist für Ende der Besetzung von Kunstbibliothek durch die Universität verlängert

Die ehemalige Kunstbibliothek auf dem Campus Bockenheim der Goethe-Universität wurde am Samstag, 16. November besetzt. Eine sich als „Kollektiv UFo – Utopien Formen“ bezeichnende anonyme Gruppe hat ein Gespräch mit dem Präsidium der Goethe-Universität gefordert, um „über die Zukunft der Kunstbibliothek im Rahmen des Kulturcampus“ zu sprechen. Den Kulturcampus, dessen Teil die ehemaligen Liegenschaften der Goethe-Universität werden sollen, entwickelt die Stadt Frankfurt gemeinsam mit dem Land Hessen; die Universität ist hier der falsche Verhandlungspartner. Die Universitätsleitung hat gleichwohl schriftlich angeboten, zeitnah in einem Gespräch mit dem Kollektiv darüber zu sprechen, wie sie es in seinem Anliegen gegenüber Stadt und Land unterstützen kann.

 

 

Blick auf das leerstehende Juridicum im Stadtteil Bockenheim, Nov. 2024

Die Besetzenden haben in ihrer Antwort angekündigt, ihrerseits auch Vertreter*innen von Stadt und Land zu einem solchen Gespräch einzuladen. Sie möchten nach eigenen Angaben erreichen, dass das Land als bisheriger Eigentümer und die Stadt als künftige Eigentümerin eine schnelle Übergabe der Liegenschaft zusichern, damit der Leerstand beendet werden kann. Eine zeitnahe Übergabe an die Stadt liegt auch im Interesse der Universität: Sie kann die Gebäude mit Blick auf die geplante künftige Verwendung schon seit langem nicht mehr nutzen, muss aber für die Verwaltung und Sicherung Geld ausgeben, das ihr für ihre eigentlichen Aufgaben in Lehre und Forschung fehlt.

Als Zeichen guten Willens hat die Universitätsleitung die Frist für ein freiwilliges Verlassen des Gebäudes letztmalig von 8 Uhr am Sonntagmorgen auf 21 Uhr am Sonntagabend verlängert. Aus Sicht der Universitätsleitung sind Gespräche allerdings erst möglich, wenn die Besetzenden das Gebäude freiwillig verlassen haben. Eine Erpressungssituation ist keine geeignete Grundlage für vertrauensvolle Gespräche.

Die Goethe-Universität ist durch den Eigentümer, das Land Hessen, mit der Verwaltung der Liegenschaft beauftragt, auch über den Zeitraum der eigenen Nutzung hinaus. In dieser Rolle ist die Universität rechtlich verpflichtet, Strafantrag zu stellen und das Gebäude räumen zu lassen, wenn die Besetzenden es nicht friedlich verlassen, es sei denn, das Land als Eigentümer weist die Universität explizit an, dies nicht zu tun. Das Land hat darauf bisher, auch auf Nachfrage, verzichtet.
 

Einige der Besetzenden haben die Bibliothek bis Sonntagmorgen verlassen. Ihre Personalien wurden entgegen anderslautender Behauptungen nicht festgestellt, da die Universität bisher auf einen Strafantrag verzichtet hat. Sollte die neuerliche Frist verstreichen, wird die Universität, um ihre eigene Rechtsstellung gegenüber dem Eigentümer nicht zu gefährden, am Sonntagabend nach 21 Uhr Strafantrag stellen.

 

Die ehemalige Kunstbibliothek gegenüber Haus der Offenen Kulturen auf dem Campus Bockenheim anlässlich Symposium: „Kulturcampus gemeinsam gestalten. Ein Jahr New European Bauhaus in Frankfurt" im „Pupille" Vorführraum, oben 1. Stock, Freitag, 15. November 2024

 

Die ehemalige Kunstbibliothek ist als Teil des Kulturcampus vorgesehen, den die Stadt Frankfurt gemeinsam mit dem Land Hessen entwickelt. Wie die Goethe-Universität bereits mehrfach mitgeteilt hat, kann die Kunstbibliothek jederzeit an die Stadt für die von der Stadt vorgesehene künftige Nutzung übergeben werden. Wie der Universität am Samstag erneut vom Land bestätigt wurde, ist dieses als Eigentümer zu einer schnellen Lösung für die Übergabe bereit. Die Goethe-Universität ist daher der falsche Verhandlungspartner für die Zukunft der Kunstbibliothek.

 

Die Goethe-Universität ist bereit, die der Stadt bereits bekannten Bedarfe und Nöte, die die Besetzenden vortragen, erneut gegenüber der Stadt mit Nachdruck zu unterstützen. Unter der Bedingung, dass diese bis Sonntagmorgen, 8 Uhr, das Gebäude friedlich verlassen haben, hat die Universitätsleitung angeboten, zeitnah in einem Gespräch mit dem Kollektiv darüber zu sprechen, wie die Universität dieses dabei unterstützen kann, sein Anliegen dem Magistrat der Stadt Frankfurt vorzutragen.

 

Das Land ist Eigentümer der Liegenschaft, die Goethe-Universität ist mit der Verwaltung beauftragt, auch über den Zeitraum der eigenen Nutzung hinaus. In dieser Rolle ist die Universitätsleitung verpflichtet, die Gebäude jederzeit übergeben zu können. Auch ist sie für etwaige Schäden an den Gebäuden sowie an Leib und Leben der Besetzenden haftbar. Eine widerrechtliche Besetzung kann daher nicht geduldet werden. Wenn die Besetzenden das Gebäude nicht friedlich verlassen, ist die Universität rechtlich verpflichtet, es räumen zu lassen.

 

Foto (c) Kulturexpress. Meldung: Goethe-Universität Frankfurt am Main

 

Siehe auch: Goethe-Universität vereinbart Gesprächstermin zwischen Kollektiv, der Stadt Frankfurt und dem Land Hessen

 

 

   

 

 

   

Kulturexpress ISSN 1862-1996

 vom 17. November 2024