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In einer
gemeinsamen
Stellungnahme
fordern der
Bundesverband
der
Deutschen
Heizungsindustrie
(BDH), der
Deutsche
Energieholz-
und
Pellet-Verband
(DEPV), die
Initiative
Holzwärme (IH)
sowie der
Zentralverband
Sanitär
Heizung
Klima (ZVSHK)
die Politik
auf,
möglichst
schnell
verlässliche
Rahmenbedingungen
für
holzbasierte
Heizsysteme
zu schaffen.
Die durch
die Debatte
um das
Gebäudeenergiegesetz
verursachte
und seit
Monaten
anhaltende
Hängepartie
und die
damit
einhergehende
Verunsicherung
der
Verbraucher
sowie der
gesamten
Wertschöpfungskette
trägt zur
weiteren
Schwächung
der
deutschen
Wirtschaft
bei. Diese
Entwicklung
gelte es so
schnell wie
möglich zu
beenden.
Förderung an
Marktrealitäten
ausrichten
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Lhasa iQ
Schwarz
Kreide
Lamelle
Foto (c)
HASE
Kaminofenbau
GmbH, Trier |
Konkret
fordern die
Verbände die
Politik auf,
der
bestehenden
Verunsicherung
im Markt
durch eine
attraktive
und
verlässliche
Förderkulisse
entgegenzuwirken.
Insbesondere
fordern sie
die Anhebung
der maximal
förderfähigen
Kosten auf
mindestens
45.000 Euro.
Der
GEG-Entwurf
sieht eine
Halbierung
der
förderfähigen
Investitionskosten
von 60.000
Euro auf
30.000 Euro
vor. Dies
führt bei
Investitionen
ab ca.
40.000 Euro
für den Kauf
und Einbau
einer neuen
Heizung auch
bei einem
Fördersatz
von 50
Prozent zu
einer
Reduzierung
der
absoluten
Förderbeträge
gegenüber
der heutigen
Regelung. De
facto liegt
die
Investition
in eine
Holz- und
Pellet-Zentralheizung
im Schnitt
bei
mindestens
bei 40.000
Euro, je
nach
technischer
Ausstattung
und
erforderlichen
Umfeldmaßnahmen
können auch
Investitionskosten
bis zu
60.000 Euro
entstehen.
Darüber
hinaus
setzen sich
BDH, DEPV,
Initiative
Holzwärme
und ZVSHK
für ein
möglichst
zeitnahes
Inkrafttreten
des neuen
Förderregimes
ein. Um bis
zum
Starttermin
am
01.01.2024
keinen
Stillstand
im Markt
auszulösen
bzw. den
bestehenden
zu
überwinden,
solle ein
Wahlrecht
für alle
Antragsteller
vom
Zeitpunkt
der
Verabschiedung
des GEG bis
zum
Starttermin
der neuen
Förderbedingungen
eingeführt
werden.
Dieses
Wahlrecht
solle es den
Bürgerinnen
und Bürgern
erlauben,
sich für die
jeweils
besseren
Förderbedingungen
– auch
nachträglich
– zu
entscheiden.
Bezüglich
des
geplanten
Klimageschwindigkeitsbonus
in Höhe von
20%
empfehlen
die vier
Verbände,
diesen
bereits mit
dem
Inkrafttreten
der
Förderkulisse
zu gewähren
und auf 25%
anzuheben.
Gleichzeitig
solle die
Degression
bereits ab
dem Jahr
2025
einsetzen
und nicht
wie derzeit
geplant im
Jahr 2028.
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