Arbeitsweise der Architektenkammern ändert sich

Kontinuierliche Digitalisierung bauaufsichtlicher Verfahren

Architekten- und Ingenieurkammern haben sich bundesweit auf einen gemeinsamen BIM-Fortbildungsstandard verständigt. Seit 2017 hat der Bund mit dem Onlinezugangsgesetz beschlossen, dass ab 2022 zahlreiche Verwaltungsleistungen - auch Bauantrags-, Baugenehmigungs- und bauaufsichtliche Verfahren - digital angeboten werden.

 

 

 

AKH Pressegespräch am 15. Mai 2023, Brigitte Holz, Vorsitzende der Architektenkammer Hessen und Dr. Martin Kraushaar, AKH-Geschäftsführung

Ein Schritt in die richtige Richtung, noch viele Hindernisse lassen auf sich warten und Überlegungen dazu, die bei der Umsetzung zu einer umfassenden Digitalisierung hilfreich Stellungen definieren. Natürlich gibt es gedankliche Überlegungen, wie dieses Thema angegangen werden soll. Grundsätzlich mangelt es den Initiatoren jedoch bei der Plausibilisierung ihrer Argumente, um das Thema einer breitgefächerten Allgemeinheit zugänglich zu machen. Schließlich sollen die Möglichkeiten, die durch eine umfassende Digitalisierung bei Baugenehmigungsverfahren geboten werden, nicht nur der Bürokratie und dem Verwaltungsapparat dienlich sein, sondern die Vereinfachung bei den Anträgen und die Vielfalt im Bauwesen fördern.

 

Die angestoßene digitale Transformation in den Landes- und Kommunalverwaltungen ist nicht nur für die Bauverwaltungen, sondern für einen ganzen Berufsstand mit großen Herausforderungen verbunden, da mit der technischen Beschreibung der Prozesse, der Definition der Rollen und Rechte und der Programmierung der Anwendungen für diese Verfahren weitreichende Festlegungen für die Zukunft getroffen werden.

 

Die Auswirkungen der digitalen Transformation der Bauverwaltungen auf die berufliche Tätigkeit berühren nicht nur die Bauantragsstellung. Bereits zu Beginn eines Bauprojekts kommt es darauf an, eine sinnvolle und einfach handhabbare Datenbankstruktur für ein Projekt anzulegen. Sinnvoll ist, das digitale Gebäudemodell so zu generieren, dass aus diesem per Schnittstelle alle notwendigen Angaben in eine vollständig digital geführte Bauakte übernommen werden können. Die Datenmengen, die zukünftig beim klimaschutzgerechten Bau, Betrieb und Um- oder Rückbau von Gebäuden entstehen, müssen so aufbereitet werden, dass Bauverwaltungen sie verwerten können. Was eine der Voraussetzungen ist, um mit der Arbeit an der Entwurfsplanung beginnen zu können.

 

Diese Arbeit vollzieht sich nicht von alleine, ohne qualifizierte Architektinnen und Architekten, Nachweisberechtigte und Prüfsachverständige bliebe nur wenig auszurichten. Insgesamt 29 Architekten- und Ingenieurkammern der Länder haben die Schnittstelle di.BAStAI als digitale bundesweite Auskunftsstelle der Architekten- und Ingenieurkammern eingerichtet, über die die unteren Bauaufsichtsbehörden kostenfrei, schnell und unkompliziert prüfen können, dass der jeweilige Entwurfsverfasser in ein entsprechendes Berufsverzeichnis eingetragen ist.

 

Dennoch wird Kritik geübt. Gemeinden und  Kommunen zögern zu lange beim digitalen Bauantrag. Das bedeutet, Länder müssen bei der Digitalisierung mehr fördern, damit mehr Gemeinden bereit sind, mitzumachen mit der neuen Online-Arbeitsweise. Das bringt nicht nur zeitliche Vorteile während der Bearbeitung, sondern bedeutet letztlich wesentlich weniger Kopien, die bei einem bauantraglichen Verfahren zu erstellen sind. Im Moment werden drei Online-Verfahren favorisiert, die im wesentlichen auf unterschiedlichen Anwendungen der Fachsoftware beruhen. Welche sich durchsetzen wird, ist noch nicht entschieden.

 

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Kulturexpress ISSN 1862-1996

 vom 01. Juni 2023