Architekten- und
Ingenieurkammern haben sich
bundesweit auf einen gemeinsamen
BIM-Fortbildungsstandard
verständigt. Seit 2017 hat der Bund
mit dem Onlinezugangsgesetz
beschlossen, dass ab 2022 zahlreiche
Verwaltungsleistungen - auch
Bauantrags-, Baugenehmigungs- und
bauaufsichtliche Verfahren - digital
angeboten werden.
|
 |
|
AKH
Pressegespräch am 15. Mai
2023, Brigitte Holz,
Vorsitzende der
Architektenkammer Hessen und Dr.
Martin Kraushaar,
AKH-Geschäftsführung |
Ein Schritt in die richtige Richtung, noch viele Hindernisse
lassen auf sich warten und
Überlegungen dazu, die bei der
Umsetzung zu einer umfassenden
Digitalisierung hilfreich Stellungen
definieren.
Natürlich gibt es gedankliche Überlegungen, wie dieses Thema
angegangen werden soll.
Grundsätzlich mangelt es den Initiatoren jedoch bei der Plausibilisierung ihrer
Argumente, um das Thema einer
breitgefächerten Allgemeinheit
zugänglich zu machen. Schließlich
sollen die Möglichkeiten, die durch eine umfassende Digitalisierung bei
Baugenehmigungsverfahren geboten
werden,
nicht nur der Bürokratie und dem
Verwaltungsapparat dienlich
sein, sondern die Vereinfachung bei
den Anträgen und
die Vielfalt im Bauwesen fördern.
Die angestoßene digitale
Transformation in den Landes- und
Kommunalverwaltungen ist nicht nur
für die Bauverwaltungen, sondern für
einen ganzen Berufsstand mit großen
Herausforderungen verbunden, da mit
der technischen Beschreibung der
Prozesse, der Definition der Rollen
und Rechte und der Programmierung
der Anwendungen für diese Verfahren
weitreichende Festlegungen für die
Zukunft getroffen werden.
Die Auswirkungen der digitalen
Transformation der Bauverwaltungen
auf die berufliche Tätigkeit
berühren nicht nur die
Bauantragsstellung. Bereits zu
Beginn eines Bauprojekts kommt es
darauf an, eine sinnvolle und
einfach handhabbare
Datenbankstruktur für ein Projekt
anzulegen. Sinnvoll ist, das
digitale Gebäudemodell so zu
generieren, dass aus diesem per
Schnittstelle alle notwendigen
Angaben in eine vollständig digital
geführte Bauakte übernommen werden
können. Die Datenmengen, die
zukünftig beim klimaschutzgerechten
Bau, Betrieb und Um- oder Rückbau
von Gebäuden entstehen, müssen so
aufbereitet werden, dass
Bauverwaltungen sie verwerten
können. Was eine der Voraussetzungen
ist, um mit der Arbeit an der
Entwurfsplanung beginnen zu können.
Diese Arbeit vollzieht sich nicht
von alleine, ohne qualifizierte
Architektinnen und Architekten,
Nachweisberechtigte und
Prüfsachverständige bliebe nur wenig
auszurichten. Insgesamt 29
Architekten- und Ingenieurkammern
der Länder haben die Schnittstelle
di.BAStAI als digitale bundesweite
Auskunftsstelle der Architekten- und
Ingenieurkammern eingerichtet, über
die die unteren Bauaufsichtsbehörden
kostenfrei, schnell und
unkompliziert prüfen können, dass
der jeweilige Entwurfsverfasser in
ein entsprechendes Berufsverzeichnis
eingetragen ist.
Dennoch wird Kritik geübt. Gemeinden
und Kommunen zögern zu lange
beim digitalen Bauantrag. Das
bedeutet, Länder müssen bei der
Digitalisierung mehr fördern, damit
mehr Gemeinden bereit sind,
mitzumachen mit der
neuen Online-Arbeitsweise. Das
bringt nicht nur zeitliche Vorteile
während der Bearbeitung,
sondern bedeutet letztlich
wesentlich weniger Kopien, die bei
einem bauantraglichen Verfahren zu
erstellen sind. Im Moment werden
drei Online-Verfahren favorisiert,
die im wesentlichen auf
unterschiedlichen Anwendungen der
Fachsoftware beruhen. Welche sich
durchsetzen wird, ist noch nicht
entschieden.
Foto (c)
Kulturexpress