Bebauungsplan

Bebauungsplan Hamburg Neustadt 51 und St. Pauli 46 „Erweiterung Bucerius Law School“

Der Stadtplanungsausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung hatten am Montag, dem 16. Januar 2023 im Sitzungssaal der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte, 11. OG (Eingang über die Caffamacherreihe 1-3), 20355 Hamburg - eine öffentliche Plandiskussion zum Bebauungsplan-Entwurf Neustadt 51 / St. Pauli 46 mit öffentlicher Unterrichtung und Erörterung gemäß Paragraph 3 Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) durchgeführt.

Visualisierung © Kraus Schönberg Architekten

 

Die Veranstaltung war zudem über eine Übertragung im Livestream zu sehen. Der Veranstaltungsort verfügt aktuell über eine begrenzte Kapazität von insgesamt max. 55 Personen. Anschauungsmaterial konnte am Veranstaltungstag und -ort eingesehen werden.

Anschauungsmaterial ist auch online einsehbar unter hamburg.de/mitte/bplaene-im-verfahren/

Zum Plangebiet

Das Plangebiet liegt überwiegend im Stadtteil Neustadt im Bereich der Wallanlagen. Es befindet sich zwischen Planten un Blomen und dem alten Botanischen Garten und umfasst das Flurstück 1999 der Bucerius Law School sowie einen kleinen Teilbereich des Botanischen Gartens (Flurstücks 2394) der Gemarkung Neustadt Nord. Außerdem sind Teile der neuen Marseiller Promenade (ehem. östlicher Bereich der Marseiller Straße) sowie der Jungiusstraße in den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs Neustadt 51 / St. Pauli 46 aufgenommen worden.

Das Plangebiet hat eine Größe von circa 3,6 ha.

Visualisierung © Kraus Schönberg Architekten

 

Durch den Bebauungsplan-Entwurf Neustadt 51 / St. Pauli 46 des Fachamts Stadt- und Landschaftsplanung wird eine hochbauliche Erweiterung der Bucerius Law School ermöglicht sowie deren in der Vergangenheit im Rahmen einer Befreiung genehmigten Erweiterungsbauten (Auditorium und Deutsche Bank Hall) planungsrechtlich gesichert.

Die ZEIT-Stiftung beabsichtigt aktuell gemeinsam mit der Bucerius Law School, sich auf dem bestehenden Campus-Gelände zur Deckung des gestiegenen Flächenbedarfs und des weiteren Wachstums zu erweitern. Es sollen zwei neue Gebäude verteilt auf zwei Baufelder errichtet werden.

Für die Erweiterung der Rechtshochschule wurde Anfang 2021 ein hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit freiraumplanerischem Anteil durchgeführt, durch den die genaue Lage, die Kubatur und die Gestaltung der neuen Baukörper definiert wurde. Die im April 2021 erzielten Ergebnisse sind in einen Funktionsplan-Entwurf übersetzt worden, der die Grundlage für den Bebauungsplan-Entwurf des Fachamts Stadt- und Landschaftsplanung darstellt.

Ein Neubau wird entlang der Marseiller Promenade nördlich der Schaugewächshäuser und im Anschluss an den Deutsche Bank Hall-Neubau, welcher derzeit die Bibliothek und die Mensa beinhaltet, errichtet. In diesem Bereich befinden sich heute das Gelbklinkergebäude, in welchem derzeit eine KiTa untergebracht ist sowie das Anzuchtgewächshaus. Beide Nutzungen sollen in die Neubebauung eingegliedert werden. Der Neubau wird den Gebäudebestand um flexibel nutzbare Lehr-, Lern- und Arbeitswelten ergänzen.

Der Neubau auf dem zweiten Baufeld entsteht im Süden an den Südflügel der Bucerius Law School angrenzend auf der zurzeit als Parkplatz genutzten Fläche an der Jungiusstraße. Auf diesem Baufeld werden neben flexibel nutzbaren Lehr-, Lern- und Arbeitswelten Bürolandschaften, die neue KiTa inklusive Außenflächen und eine Tiefgarage entstehen.

Bestehender Baumbestand wird so weit wie möglich erhalten.

Neben dem Gelände der Bucerius Law School ist die nördlich angrenzende Marseiller Promenade in den Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs aufgenommen worden und entsprechend ihrer bereits realisierten Nutzung als Fußgänger- und Radfahrerbereich festgesetzt.

Zur Realisierung der geplanten Nutzungen sowie der in der Vergangenheit erstellten Erweiterungsbauten wird die im bestehenden Planungsrecht festgesetzte Fläche für den Gemeinbedarf im neuen Bebauungsplan-Entwurf entsprechend erweitert.

Das Bebauungsplanverfahren wird seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung gemäß § 13a BauGB als sogenannter Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt.

Lageplan © Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung Hamburg

 

Meldung: Mediaserver Hamburg
 

 

 

 

 

Kulturexpress ISSN 1862-1996

 vom 09. Februar 2023