Airlines haben es
versäumt, personelle Lücken der
Pandemie rechtzeitig zu schließen:
Die Folge sind Verspätungen und
Ausfälle Fluggastrechteexperte
Julián Navas von AirHelp klärt von
Ausfällen betroffene Flugreisende
über ihre Rechte auf Passagiere
haben Anspruch auf eine
Entschädigungszahlung gemäß der
europäischen
Fluggastrechteverordnung EG
261/2004.
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Landeanflug,
aufgenommen im Juni 2021
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Nachdem viele
Reiselustige seit 2020 überhaupt
nicht oder nur begrenzt verreisen
konnten, scheint auch das Jahr 2022
nicht viel leichter für die
Tourismusbranche werden: Eine hohe
Inflation, der russische
Angriffskrieg auf die Ukraine und
damit einhergehende
Flugraumsperrungen, hohe
Treibstoff-Preise, Kapazitätsmängel
an Flughäfen, Streiks und
Personalmangel sorgen für zahlreiche
Verspätungen und Ausfälle. Die
gesamte Reiseindustrie versucht eine
wirtschaftliche Erholung zu
bewältigen, vor allem nachdem
während der Pandemie tausende
Mitarbeiter:innen entlassen worden
sind. Julián Navas,
Fluggastrechteexperte bei der
weltweit größten Organisation für
Fluggastrechte, AirHelp, erklärt die
Situation und welche Rechte
betroffene Passagiere haben:
„Es liegt auf der Hand, dass die
Bemühungen der Fluggesellschaften,
den geregelten Betrieb nach der
Pandemie wieder aufzunehmen,
unzureichend waren. Es handelt sich
hier nicht um außergewöhnliche
Umstände oder gar eine höhere
Gewalt. Die Airlines hatten die
Gelegenheit, sich für die
Hauptreisezeit im Sommer nach der
Pandemie vorzubereiten – welche sie
einfach nicht genutzt haben.
Personalmangel im Sicherheitsbereich
und im Bodenpersonal, schlechtes
Wetter und Bauarbeiten an einigen
europäischen Flughäfen könnten
zusätzlich für Probleme im
Flugverkehr sorgen.
Aufgrund der schwierigen Bedingungen
für den Flugreiseverkehr rechnen wir
mit gravierenden Ausfällen und
Verspätungen an Wochenenden und den
kommenden Sommerferien. Bereits
jetzt werden zahlreiche Flüge im
Sommer ersatzlos gestrichen. Da die
Airlines maßgeblich für den
Personalmangel verantwortlich sind,
sind diese auch zu Entschädigungen
gemäß der europäischen
Fluggastrechteverordnung EG 261/2004
verpflichtet.
Die personelle Lücke zu schließen
und die Arbeitsbedingungen zu
verbessern, sollte Priorität der
Fluglinien sein. Die Unternehmen
haben viel Vertrauen verspielt,
beispielsweise als sie durch
Sonderzahlungen von Regierungen
unterstützt wurden, während
Passagiere auf Erstattungen ihrer
Tickets warteten. Haben Airlines wie
EasyJet oder die Lufthansa ihre
Verpflichtungen gegenüber Reisenden
missachtet, weil sie mehr Tickets
verkauften als sie Flüge durchführen
konnten, und jetzt wieder die
Buchungen ihrer Kunden stornieren
müssen?”
So sollten sich Passagiere
verhalten
„Die größte Herausforderung für
Flugreisende wird es sein,
herauszufinden, wer letztendlich für
Ausfälle und Verspätungen
verantwortlich ist. Ob die Airline
oder der Flughafen Schuld an
Problemen des Fluges hat, wirkt sich
auf das Recht auf Entschädigung aus.
Sollte der Flug beispielsweise
aufgrund von langen Wartezeiten bei
der Sicherheitskontrolle nicht
erreicht werden, sind
Entschädigungen unwahrscheinlich.
Anders sieht es bei betrieblichen
Gründen wie einer fehlenden Crew
aus, sowie Crew-Streiks wie dem
Kabinen-Personal: Hier werden
Entschädigungen seitens der Airline
fällig. Wir empfehlen, dass
Passagiere den Online-Check-In
nutzen und so früh wie möglich am
Flughafen erscheinen – statt zwei
oder drei Stunden vielleicht sogar
vier bis fünf. Bei Ausfällen
empfehlen wir, sämtliche möglichen
Beweise für den Ausfall zu sammeln
und aufzuheben.
Wird der Flug bis zu 14 Tage vor
Reisedatum seitens der Airline
gestrichen, haben Reisende ein Recht
auf Entschädigung oder auf einen
alternativen Flug, unabhängig davon,
ob dieser von einer anderen Airline
durchgeführt wird. Wird der Flug
früher als 14 Tage vor Abflugdatum
gestrichen, so haben Passagiere kein
Recht auf Entschädigung, aber auf
eine alternative Verbindung.”
Diese Rechte haben Passagiere
Flugausfälle und -verspätungen
können zu Entschädigungszahlungen in
Höhe von bis zu 600 Euro pro
Fluggast berechtigen. Die Höhe der
Entschädigungszahlung berechnet sich
aus der Länge der Flugstrecke. Der
rechtmäßige Entschädigungsanspruch
ist abhängig von der tatsächlichen
Verspätungsdauer am Ankunftsort
sowie dem Grund für den
ausgefallenen oder verspäteten Flug.
Betroffene Passagiere können ihren
Entschädigungsanspruch rückwirkend
durchsetzen, bis zu drei Jahre nach
ihrem Flugtermin.
Außergewöhnliche Umstände wie
Unwetter oder medizinische Notfälle
können bewirken, dass die
ausführende Airline von der
Kompensationspflicht befreit wird.
Angekündigte wie unangekündigte
Streiks bei der Airline gehören
nicht dazu.
Über AirHelp
AirHelp ist die weltweit größte
Organisation für Fluggastrechte.
Seit der Gründung 2013 hilft das
Unternehmen Reisenden dabei,
Entschädigungen für verspätete oder
ausgefallene Flüge sowie im Falle
einer Nichtbeförderung
durchzusetzen. Zudem ergreift
AirHelp juristische und politische
Maßnahmen, um die Rechte von
Fluggästen weltweit weiter zu
stärken. Das Unternehmen hat bereits
mehr als 16 Millionen Menschen
geholfen und ist weltweit tätig.
Seit 2019 kooperiert AirHelp mit
Verbraucherschutz Deutschland (www.verbraucherschutz.de/airhelp)
und hilft bei der Durchsetzung der
Fluggastrechte von Verbrauchern, die
sich an den Verbraucherschutz
Deutschland gewandt haben.
www.airhelp.com/de
Foto (c)
Kulturexpress, Meldung: Pia Senkel,
Tomka GmbH, Berlin