Am 20. April 2022 hatte die
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
eine überarbeitete Neubauförderung
gestartet. Doch die große Menge an
Anträgen erschöpfte den gedeckelten
Fördermitteltopf noch am selben Tag.
Seit dem 21. April gelten daher
verschärfte Regelungen für weitere
Förderungen, über die das
Serviceportal "Intelligent heizen"
informiert.
Nachdem die Bundesförderung für
effiziente Gebäude (BEG) für den
Neubau von Häusern am 24. Januar
wegen einer zu großen Menge an
Anträgen gestoppt wurde, lief das
Programm am 20. April unter
verschärften Rahmenbedingungen und
mit einer Deckelung der Förderungen
auf einer Milliarde Euro weiter.
Doch bereits wenige Stunden nach
Wiederaufnahme des Förderprogramms
war der Fördertopf bereits
erschöpft. Eine Förderung über die
KfW ist trotzdem weiterhin möglich.
Jedoch wurden die Rahmenbedingungen
weiter spezifiziert und verschärft.
Rahmenbedingungen
des
Bundesförderprogramms seit dem 21.
April 2022
Derzeitige Förderungen haben den
Schwerpunkt auf Klimaschutz und
Nachhaltigkeit und richten sich nach
einem dreistufigen Plan. Bis zum 20.
April galt die Stufe 1 der
Förderungen, bei der Neubauten der
Effizienzgebäudestufen 40
Erneuerbare Energien (EE),
Nachhaltigkeit (NH) und 40 Plus
akzeptiert wurden.
Zusätzlich zu den bisherigen
Regelungen müssen seit dem 21. April
2022 weitere verschärfte
Rahmenbedingungen erfüllt werden.
Damit ist Stufe 2 des dreistufigen
Plans der BEG erreicht. Nach der
Ausschöpfung der Fördermittel am 20.
April werden demzufolge nun
ausschließlich Förderungen für den
Standard
Effizienzhaus-/Effizienzgebäude 40
mit der Nachhaltigkeits-Klasse (NH)
angeboten. Die Fördermittel für die
Effizienzgebäudestufen 40
Erneuerbare Energien (EE) und 40
Plus sind seit dem 20.04.
ausgeschöpft, weshalb die KfW dafür
keine weiteren Anträge annimmt.
Gefördert werden nach den Vorgaben
der Effizienzgebäudestufe NH deshalb
nur noch Neubauten in Verbindung mit
dem so genannten Qualitätssiegel
Nachhaltiges Gebäude (QNG). Das QNG
ist seit Mitte letzten Jahres
optionaler Bestandteil der
Förderungen und seit dem 21. April
nun verpflichtend für Neubauten mit
Förderungen über die KfW. Die BEG
sieht für das Qualitätssiegel
Nachhaltiges Gebäude vor, dass
besondere ökologische, ökonomische
und soziokulturelle Bedingungen
erfüllt werden müssen.
Weitere Förderungen ab 2023 in
Aussicht
Das generelle Ziel der
KfW-Förderungen ist es, die
Baubedingungen immer mehr an den
Werten Nachhaltigkeit und
Klimafreundlichkeit auszurichten.
Für Anfang 2022 ist deshalb ein
neues, umfangreiches Förderprogramm
auf Stufe 3 geplant. Unter dem Titel
"klimafreundliches Bauen" wird dabei
der Lebenszyklus der zukünftigen
Neubauten im Zusammenhang mit
Treibhausgas-Emissionen im
Vordergrund stehen.
Meldung: VdZ - Forum
für Energieeffizienz in der
Gebäudetechnik e.V., Berlin