Wenn von 2025 an die
Grundsteuer auch in Frankfurt am
Main nach einem neuen Modell
berechnet wird, soll die Stadt
insgesamt nicht mehr einnehmen als
bisher. „Wir werden die
Grundsteuerreform aufkommensneutral
umsetzen“, versichert Stadtkämmerer
Bastian Bergerhoff. 2021 hat die
Stadt aus der Grundsteuer insgesamt
rund 220 Millionen Euro eingenommen.
„In dieser Größenordnung sollen sich
die Eigentümerinnen und Eigentümer
von Immobilien auch künftig an der
Finanzierung der öffentlichen
Aufgaben der Stadt beteiligen“, sagt
Bergerhoff. Dennoch werde es
Gewinner und Verlierer geben. „Für
manche Grundstücke wird sich eine
höhere Steuer ergeben, für andere
hingegen werden die Beträge gesenkt.
Das lässt sich nicht vermeiden, wenn
gesetzlich die Berechnungsgrundlage
geändert wird.“
Die Reform ist wegen eines Urteils
des Bundesverfassungsgerichts vom
April 2018 nötig. Demnach dürfen die
bisher zur Berechnung herangezogenen
Einheitswerte, die seit Jahrzehnten
unverändert sind, nicht mehr
verwendet werden. Der Hessische
Landtag hat deshalb im Dezember 2021
ein Modell beschlossen, bei dem
Grundstücksgröße und ein vom
Bodenrichtwert abhängiger Faktor die
Berechnungsgrundlage bilden. Der
Bodenrichtwert orientiert sich an
der Lage und wird vom
Gutachterausschuss für
Immobilienwerte regelmäßig auf der
Basis des Marktgeschehens in der
jeweiligen Zone ermittelt. „Hessen
hat sich für ein Modell entschieden,
bei dem Größe und Wert eines
Grundstücks berücksichtigt werden“,
sagt der Stadtkämmerer. „Vereinfacht
gesagt heißt das: Je größer und
wertvoller ein Grundstück ist, desto
höher ist die Steuer – ein gerechtes
Verfahren. Gleichzeitig ist das
Modell aber auch relativ einfach und
nachvollziehbar umzusetzen.“
Die Grundsteuer wird ab 2025 nach
dem neuen Modell berechnet. Im Laufe
des Jahres 2022 wird die
Finanzverwaltung des Landes die für
die Berechnung nötigen Daten
erheben. Alle
Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer
müssen dazu in der Zeit vom 1. Juli
bis zum 31. Oktober eine Erklärung
beim zuständigen Finanzamt
einreichen. Benötigt werden zum
Beispiel Angaben zu Lage und Größe
des Grundstücks sowie zur Wohn- und
Nutzungsfläche. Das Kassen- und
Steueramt der Stadt Frankfurt am
Main unterstützt die hessische
Finanzverwaltung, indem es den
Grundsteuerjahresbescheiden, die
derzeit verschickt werden, ein
Informationsblatt der hessischen
Steuerverwaltung zur
Grundsteuerreform beilegt.
Darüber hinaus werden große
Grundsteuerzahlende wie
Wohnungsbaugesellschaften
angeschrieben und über die Reform
informiert. „Ich bitte alle
Steuerpflichtigen, ihre Erklärungen
fristgerecht beim Finanzamt
einzureichen“, sagt Bergerhoff. „Nur
so kann die Finanzverwaltung des
Landes die neuen
Grundsteuermessbeträge ermitteln,
auf deren Basis wir einen
aufkommensneutralen
Grundsteuer-Hebesatz berechnen
können.“ Der neue Hebesatz wird von
der Stadtverordnetenversammlung
durch die Änderung der
Hebesatzsatzung beschlossen.
Meldung: Presseinfo
der Stadt Frankfurt am Main (pia)