Zur vorliegenden
Publikation der HOAI 2021 liegt im
Beuth Verlag eine elektronische
Fassung vor, die nach Eingabe eines
dafür vorgesehenen Benutzer-Codes
erworben werden kann. Die
überarbeitete 3. Auflage des
Rechtstextes in seiner gedruckten
Fassung umfasst 323 Seiten. Das
Handbuch ist in einem typischen Look
für Rechtstexte aus dem Beuth Verlag
gestaltet und ähnelt in seiner
Aufmachung wissenschaftlichen
Publikationen anderer Verlage wie
etwa denen aus dem Thieme Verlag.
Wenn das kein Zufall ist,
anscheinend vermittelt der Look auf
ansprechende Art eine sachliche
Herangehensweise. Der Beuth Verlag
wiederum ist bekannt für seine
Veröffentlichung der DIN-Normen, die
zumeist im PDF-Format vorliegen und
in dieser Form häufig gebraucht
werden. Meiner Erkenntnis nach
verfügt der Verlag über das Monopol
auf die Veröffentlichung anerkannter
Normen nach DIN.
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Hierin besteht eine besondere
Abhängigkeit, denn jeder der eine
DIN-Norm zum Arbeiten benötigt, muss
diese erst käuflich erwerben, um
überhaupt in den aktuellen
Kenntnisstand versetzt zu werden,
die geforderten Normen und
Gesetzesvorlagen in die Praxis
umzusetzen. Andererseits unterliegt
der gesamte Normenkatalog nach DIN
einer permanenten Forderung nach
Überarbeitung. Das soll heißen, es
muss eine andere Form gefunden
werden, um Normen, Verordnungen und
Baugesetze in die Praxis umzusetzen,
ohne jedes mal erst auf sprachliche
Barrieren und Krücken zu stoßen.
Hierbei spielen meiner Meinung die
neuen medialen Möglichkeiten und mit
ihnen die Digitalisierung bei der
Vermittlung eine wesentliche Rolle,
um sich Zugang zu Inhalten aus der
Baubranche zu verschaffen. Letztlich
sind subjektive Einflüsse ebenso
wichtig, um herauszufinden, welches
Anliegen und mit welchem Aufwand der
Bauherr oder die Bauherrin einen
Auftrag erfüllt haben möchten.
Hierfür wird eine Architektursprache
benötigt, die allen geläufig und
verständlich ist, die über
Möglichkeiten verfügt auch
unausgesprochene Dinge auszudrücken
und die in der Lage ist, sachlich
und subjektiv gleichermaßen
Bedürfnisse aus allen
Himmelsrichtungen aufzufangen und in
die Tat umzusetzen.
Der Beuth Verlag ist ein
Tochterunternehmen des Deutschen
Institut für Normung, DIN, und
vertreibt nationale und
internationale Normen sowie weitere
technische Regelwerke und entwickelt
Fachliteratur in unterschiedlichen
medialen Aufbereitungen für Handel,
Industrie, Wissenschaft,
Dienstleistungsgewerbe, Studium und
Handwerk. Jeder der mit DIN-Normen
in Berührung kommt, bei denen es
sich streng genommen nicht um
Gesetzestexte handelt, sondern um
Normen, die als Gebote verstanden
werden, aber nahezu die gleichen
Auswirkungen mit gesetzlicher
Wirkkraft haben, kommt dem Umgang
mit Gesetzestexten schon sehr nahe.
Was regional betrachtet von großer
Unterschiedlichkeit sein kann in
Benutzung und Herangehensweise.
Hierauf zielt die Interpretation als
Normierung ab im Unterschied zu
einem Gesetz, was mit den sehr
verschiedenen baulichen Traditionen
innerhalb des Bundesgebietes zu tun
haben kann.
Die HOAI ist eine ausschließlich auf
Bundesebene bestellte Norm, die sich
mit dem Honorarrecht von Architekten
befasst. Auf diesem Gebiet hat es
mit der neuen Fassung, der 8.
Novellierung der HOAI,
einschneidende Veränderungen
gegeben. Hierzu zählt zum Beispiel
die Honorarfreiheit bei der
Bezahlung. Das Honorar für
Architekten- und Ingenieurleistungen
gilt seit 01. Januar 2021 als frei
vereinbar. Der EuGH hat entschieden,
dass die Mindest- und Höchstsätze
der Honorarordnung für Architekten
und Ingenieure nach HOAI auf
europäischer Ebene rechtswidrig
waren.
Die HOAI 2021 aus dem Beuth Verlag
gliedert sich in vier Teile.
Sinnvoll ist, pragmatisch vorzugehen
bei Erschießung der Inhalte und
Rechtsnormen im Paragraphenmodus
oftmals tabellarischer Natur, die
nicht mehr zu vermitteln haben, als
das was die Bezahlung einer
planerischen Leistung verlangt.
Letztlich zählt jeder Cent, das
sollte immer beherzigt werden. Teil A
ist gleichzusetzen mit der
Textfassung zu den neuen
Honorarregeln. Fängt an bei
Paragraph 1 und geht bis Paragraph
58. Anschließend folgen Anlagen 1 -
15 zum Text, die umfangreiches
Tabellenwerk beinhalten. Im
neugefassten § 2a der HOAI finden
sich die Honorartafeln, die jedoch
nur Orientierungswerte wiedergeben.
Diese Honorartafeln werden weiterhin
beibehalten, um damit mögliche
Honorarspannen aus der Praxis zu
repräsentieren.
Teil B ist eine Synopse, die in
tabellarischer Form rückblickend auf
die Versionsgeschichte der HOAI
blickt, geteilt in einen allgemeinen
Teil und den der Anlagen 1 - 15.
Teil C endlich beinhaltet die
Kommentierung der Paragraphen §§ 1 -
58, womit sich die eigentliche
Leistung dieser Publikation
herauskristallisiert, denn eine
kommentierte Fassung verdeutlicht
immer das Bemühen aus einem Sachtext
sowohl inhaltliche als auch an der
Praxis orientierte Fakten zu sammeln
und fachgerecht zu erläutern. Diese
Kommentierung der Paragraphen aus
der HOAI ist es, welche dem Buch
eine wissenschaftliche Note
verleiht, was zugleich als
Hilfestellung beim Lesen und
Verstehen dient. Die Kommentierung
in Teil C bezieht sich über mehrere
Seiten auf Änderungen,
die im BGB § 650 Abs. 1 und 2 durch
die Neufassung der gesetzlichen
Bestimmungen bevorstehen werden. §
650 Abs. 1 und 2 erklärt die
Rückbezüglichkeit auf die HOAI in
den Fragen der Preisfindung zum
Honorarrecht bei Planern und
Architekten, welche durch die
Freistellung in der HOAI nicht mehr
auf das Bürgerliche Gesetzbuch BGB
angewendet werden können. Es heißt
im Vorwort, die
Ermächtigungsgrundlage der HOAI, das
Gesetz zur Reglung von Ingenieur-
und Architektenleistungen (ArchLG)
vom 12. November 2020, wurde
verändert, so dass Mindest- und
Höchsthonorare nicht mehr
verbindlich sind.
Schließlich folgt Teil D, in welchem
nochmal in einem Schlussexkurs
zahlreiche Haftungsgrundsätze aus
Architekten- und Ingenieurverträgen
offen dargestellt werden.
HOAI 2021
Rechtstext und praxisnahe Einführung
(Hg.) Hans Rudolf Sangenstedt
Beuth Verlag, Berlin
vollständig überarbeitete 3.
Auflage, 2021
Broschiert, 324 Seiten
Format: 14.4 x 21 cm
ISBN 978-3-410-30693-1
elektronische Ausgabe
auch für Tablets und Smartphones