Das Landgericht (LG) Stuttgart hat
am 14. Januar den lange erwarteten
Vorlagebeschluss nach dem gesetzlich
geregelten
Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG)
gegen die Daimler AG wegen
Dieselgate erlassen und damit das
Musterverfahren vor dem OLG
Stuttgart
eröffnet (Beschluss vom 14.01.2021,
Az. 129 AR 1/21 Kap).
Der Beschluss enthält
sogenannte Feststellungsziele u.a.
zu unterlassenen und falschen
Ad-hoc-Mitteilungen sowie falschen
Geschäftsberichten der Daimler AG.
Er basiert auf
Musterverfahrensanträgen der TILP
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP)
vom Juni 2018 und Mai 2019, die TILP
beim LG Stuttgart gestellt hatte, um
das Musterverfahren nach dem KapMuG
einzuleiten. „Unsere Anträge wurden
im Februar 2019 und Februar 2020 im
Klageregister des Bundesanzeiger
veröffentlicht, damit war ein
Vorlagebeschluss nach dem KapMuG
zwingend zu erlassen und nur noch
eine Frage der Zeit“, erläutert der
Tübinger Rechtsanwalt Andreas Tilp.
„Der Vorlagebeschluss enthält quasi
das Arbeitsprogramm für das OLG
Stuttgart, mit dem nunmehr die
Anlegerklagen gegen Daimler
aufgearbeitet werden“, ergänzt
TILP-Anwalt Axel Wegner.
Die Kanzleien TILP und TILP
Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft
mbH (TILP Litigation) vertreten vor
dem LG Stuttgart aktuell hunderte
private und institutionelle
Investoren gegen die Daimler AG mit
Klagforderungen in Höhe von rund 1,1
Milliarden Euro. Die Klagen basieren
auf Käufen von
Daimler-Finanzinstrumenten und
Finanzinstrumenten auf
Daimler-Aktien im Zeitraum vom 10.
Juli 2012 bis 20. Juni 2018
(sogenannte Desinformationsphase).
Die Kläger werfen Daimler die
Verletzung kapitalmarktrechtlicher
Pflichten im Zusammenhang mit dem
Daimler-Dieselskandal vor. Der
Vorwurf lautet insbesondere, dass
Daimler die Verwendung von illegalen
Abschalteinrichtungen in seinen
Diesel-Fahrzeugen und die hiermit
verbundenen Risiken und Kosten dem
Kapitalmarkt verschwiegen und diesen
über die wahren Umstände getäuscht
hat. Während der
Desinformationsphase vom 10. Juli
2012 bis 20. Juni 2018 sank der Kurs
der Daimler-Aktie von über 90 Euro
auf unter 60 Euro. Die dadurch
erlittenen Schäden sind Gegenstand
des jetzigen Stuttgarter
Musterverfahrens.
„Ende 2021 droht der Eintritt der
Verjährung von Anlegeransprüchen.
Der gestrige Vorlagebeschluss
ermöglicht nunmehr die zeitnahe
Bestimmung eines Musterklägers durch
das OLG Stuttgart und damit
Anlegern, die noch nicht geklagt
haben die Möglichkeit, ihre Rechte
mit deutlich reduziertem
Kostenrisiko zu verfolgen“, führt
Rechtsanwalt Wegner aus. „Die
Rechtsverfolgung mittels
KapMuG-Musterverfahren ist
kostengünstiger und bietet
erfahrungsgemäß signifikant höhere
Erfolgschancen als normale Klagen“,
ergänzt Rechtsanwalt Tilp.
Die TILP-Kanzleien kooperieren im
Schadensfall Daimler-Dieselgate mit
dem Prozessfinanzierer Therium,
welcher TILP-Mandanten die
kostenfreie Rechtsverfolgung gegen
die Daimler AG gegen
Erfolgsbeteiligung ermöglicht. Zudem
hat TILP hat eine Plattform unter
www.daimler-klage.de
eingerichtet, auf der sich
geschädigte Anleger und Investoren
kostenfrei registrieren können und
dann kostenfrei weitere
Informationen zum Musterverfahren
gegen Daimler erhalten.
Hintergrund
Im September 2015 wurden bekanntlich
die Dieselmanipulationen des
Volkswagen-Konzerns öffentlich
bekannt. Hierauf behauptete Daimler
vehement, derartiges komme bei
Daimler-Fahrzeugen nicht vor und
wies den Vorwurf der Manipulation in
einer Pressemitteilung vom 25.
September 2015 „auf das Schärfste
zurück“. Auch der damalige
Daimler-Chef Dieter Zetsche
persönlich verwahrte sich in einem
Interview mit der Frankfurter
Allgemeinen Sonntagszeitung gegen
entsprechende Verdächtigungen und
behauptete: „Ein Defeat Device,
sprich eine Funktion, die die
Wirksamkeit der Abgasnachbehandlung
unzulässig einschränkt, kommt bei
Mercedes-Benz nicht zum Einsatz“.
Knapp drei Jahre später kam das
Kraftfahrt-Bundesamt („KBA“) jedoch
zu einer anderen Einschätzung und
ordnete im Mai 2018 den Rückruf
erster Daimler-Fahrzeuge wegen der
Verwendung illegaler
Abschalteinrichtungen an. Im Juni
2018 kündigte schließlich
Bundesverkehrsminister Scheuer an:
„Der Bund wird für deutschlandweit
238.00 Daimler-Fahrzeuge wegen
unzulässiger Abschalteinrichtungen
unverzüglich einen amtlichen Rückruf
anordnen. Insgesamt sind in Europa
774.000 Fahrzeuge betroffen.“
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Kulturexpress, Meldung: TILP
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht,
Kirchentellinsfurt