Baurecht

Bundesrat soll §13b BauGB zur Mobilisierung von Bauland streichen

Der Naturschutzbund appelliert an den Bundesrat den Empfehlungen der Ausschüsse zuzustimmen und §13 BauGB zu streichen. Der "Betonparagraph" heizt die Zersiedelung der Kultur- und Naturlandschaft an - ohne nennenswerten Wohnraum zu schaffen. NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger kommentiert: "Durch die massive Bebauung werden die Spielräume unserer und künftiger Generationen immer weiter eingeschränkt. Lösungen gegen Klimawandel, Artensterben und Ressourcenknappheit werden immer schwerer zu finden. Je mehr Fläche in Zukunft verbaut wird, umso gravierender werden die Folgen und umso höher fallen die Kosten in der Zukunft aus. Bund und Länder müssen hier klug entscheiden. Mit der Streichung des $13b BauGB kann der Bundesrat einen ersten Schritt in die richtige Richtung weisen."
 

 

 

Brunnenfigur am Gerechtigkeitsbrunnen in Frankfurt

Die Gegenstimmen in Politik, Wissenschaft und Bevölkerung mehren sich. So sprechen sich inzwischen knapp 34.000 Unterzeichner der NABU-Petition gegen eine Verlängerung des Paragraphen aus, da sie sich um die Zersiedelung ihres gewohnten Wohnumfeldes sorgen. Eine Studie des Umweltbundesamtes kam im Juni zu dem Schluss, dass "auf eine Verlängerung (...) dringend zu verzichten sei, da "die mit Einführung des §13b BauGB verbundenen Zielsetzungen nicht erreicht werden." Demnach fand der Paragraph nachweislich kaum Anwendung in Städten größer als 100.000 Einwohnern.

Vielleicht macht das Eindruck auf die Entscheidungsträger: Möglicherweise geben konservative Befürworter der Einfamilienhauspolitik ihren Widerstand auf und einer umweltfreundlichen, ressourcenschonenden, klimawandelangepassten und nachhaltigen Wohnpolitik eine Chance. Der Bundestag befasst sich im Januar erstmals mit dem Entwurf.

In der Begründung der BauGB-Novelle wird unter anderem eine Vereinbarkeit des Gesetzesentwurfes mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie dargestellt. So soll mit den vorgeschlagenen Änderungen bezahlbarer Wohnraum, eine sozial ausgeglichene Wohnbevölkerung und die Nachverdichtung des Innenbereiches erreicht werden. Da Bebauungspläne nach § 13b BauGB in über 80 Prozent der Anwendungsfälle für Ein- und Zweifamilienhäuser im ländlichen Raum auf vormals unbebauten Flächen aufgestellt werden, steht er im krassen Widerspruch zu sämtlichen genannten Elementen der Nachhaltigkeitsstrategie. Stefan Petzold, Siedlungsreferent des NABU hierzu: "Es wird wenig Wohnraum für Besserverdienende auf Kosten eines erhöhten Flächenverbrauchs mit der Folge der Zersiedelung des Außenbereichs und der Zerstörung der dortigen Naturlandschaft geschaffen. Der Widerspruch zu den Zielen der Nachhaltigkeitsstrategie ist nur eines von 15 faktenbasierten Gegenargumenten zu § 13b BauGB, die ein Hintergrundpapier des NABU aufzeigt."

Eine weitere nicht hinnehmbare Aufweichung des Naturschutzrechts betreffen die Formulierungen zum Ersatzgeld in § 135d als Instrument der naturschutzfachlichen Kompensation. Mit dem Ersatzgeld darf keine gleichberechtigte Alternative zur Realkompensation eingeführt werden, die bereits zu oft gar nicht oder nur ungenügend durchgeführt wird und schlecht überwacht wird. Das Ersatzgeld würde die Kompensation zu einer reinen theoretischen Größe schrumpfen. Dem Wunsch nach Erleichterung liegt ein Irrglaube zu Grunde: Nicht die Kompensationsverpflichtung ist verantwortlich für den Verlust von Landwirtschaftsflächen, sondern die übermäßigen baulichen Eingriffe. Auch hier sei dem Bundesrat angeraten, der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zu folgen und die Einführung des Ersatzgeldes abzulehnen.

Hintergrundpapier zu §13b BauGB
www.nabu.de/Hintergrund-13bBauGB

 

Foto (c) Kulturexpress, Meldung: NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V., Berlin

 

 

Kulturexpress ISSN 1862-1996

 vom 28. Dezember 2020