Der Naturschutzbund appelliert an
den Bundesrat den Empfehlungen der
Ausschüsse zuzustimmen und §13 BauGB
zu streichen. Der "Betonparagraph"
heizt die Zersiedelung der Kultur-
und Naturlandschaft an - ohne
nennenswerten Wohnraum zu schaffen.
NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger
kommentiert: "Durch die massive
Bebauung werden die Spielräume
unserer und künftiger Generationen
immer weiter eingeschränkt. Lösungen
gegen Klimawandel, Artensterben und
Ressourcenknappheit werden immer
schwerer zu finden. Je mehr Fläche
in Zukunft verbaut wird, umso
gravierender werden die Folgen und
umso höher fallen die Kosten in der
Zukunft aus. Bund und Länder müssen
hier klug entscheiden. Mit der
Streichung des $13b BauGB kann der
Bundesrat einen ersten Schritt in
die richtige Richtung weisen."
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Brunnenfigur
am Gerechtigkeitsbrunnen in
Frankfurt |
Die Gegenstimmen in
Politik, Wissenschaft und
Bevölkerung mehren sich. So sprechen
sich inzwischen knapp 34.000
Unterzeichner der NABU-Petition
gegen eine Verlängerung des
Paragraphen aus, da sie sich um die
Zersiedelung ihres gewohnten
Wohnumfeldes sorgen. Eine Studie des
Umweltbundesamtes kam im Juni zu dem
Schluss, dass "auf eine Verlängerung
(...) dringend zu verzichten sei, da
"die mit Einführung des §13b BauGB
verbundenen Zielsetzungen nicht
erreicht werden." Demnach fand der
Paragraph nachweislich kaum
Anwendung in Städten größer als
100.000 Einwohnern.
Vielleicht macht das Eindruck auf
die Entscheidungsträger:
Möglicherweise geben konservative
Befürworter der
Einfamilienhauspolitik ihren
Widerstand auf und einer
umweltfreundlichen,
ressourcenschonenden,
klimawandelangepassten und
nachhaltigen Wohnpolitik eine
Chance. Der Bundestag befasst sich
im Januar erstmals mit dem Entwurf.
In der Begründung der BauGB-Novelle
wird unter anderem eine
Vereinbarkeit des Gesetzesentwurfes
mit der Deutschen
Nachhaltigkeitsstrategie
dargestellt. So soll mit den
vorgeschlagenen Änderungen
bezahlbarer Wohnraum, eine sozial
ausgeglichene Wohnbevölkerung und
die Nachverdichtung des
Innenbereiches erreicht werden. Da
Bebauungspläne nach § 13b BauGB in
über 80 Prozent der Anwendungsfälle
für Ein- und Zweifamilienhäuser im
ländlichen Raum auf vormals
unbebauten Flächen aufgestellt
werden, steht er im krassen
Widerspruch zu sämtlichen genannten
Elementen der
Nachhaltigkeitsstrategie. Stefan
Petzold, Siedlungsreferent des NABU
hierzu: "Es wird wenig Wohnraum für
Besserverdienende auf Kosten eines
erhöhten Flächenverbrauchs mit der
Folge der Zersiedelung des
Außenbereichs und der Zerstörung der
dortigen Naturlandschaft geschaffen.
Der Widerspruch zu den Zielen der
Nachhaltigkeitsstrategie ist nur
eines von 15 faktenbasierten
Gegenargumenten zu § 13b BauGB, die
ein Hintergrundpapier des NABU
aufzeigt."
Eine weitere nicht hinnehmbare
Aufweichung des Naturschutzrechts
betreffen die Formulierungen zum
Ersatzgeld in § 135d als Instrument
der naturschutzfachlichen
Kompensation. Mit dem Ersatzgeld
darf keine gleichberechtigte
Alternative zur Realkompensation
eingeführt werden, die bereits zu
oft gar nicht oder nur ungenügend
durchgeführt wird und schlecht
überwacht wird. Das Ersatzgeld würde
die Kompensation zu einer reinen
theoretischen Größe schrumpfen. Dem
Wunsch nach Erleichterung liegt ein
Irrglaube zu Grunde: Nicht die
Kompensationsverpflichtung ist
verantwortlich für den Verlust von
Landwirtschaftsflächen, sondern die
übermäßigen baulichen Eingriffe.
Auch hier sei dem Bundesrat
angeraten, der Empfehlung des
Ausschusses für Umwelt, Naturschutz
und nukleare Sicherheit zu folgen
und die Einführung des Ersatzgeldes
abzulehnen.
Hintergrundpapier zu §13b BauGB
www.nabu.de/Hintergrund-13bBauGB
Foto (c)
Kulturexpress, Meldung:
NABU –
Naturschutzbund Deutschland e.V.,
Berlin