Dies teilte das Statistische
Bundesamt in Wiesbaden mit. Insgesamt
starben im vergangenen Jahr 445
Radfahrerinnen und -fahrer bei einem
Unfall, darunter fuhren 118 ein Pedelec (auch Elektrofahrrad
genannt). Die Zahl der getöteten
Radfahrenden ist gegenüber 2010 um
16,8 Prozent gestiegen. Dies
ist eine Entwicklung gegen den
Trend: Die Zahl der Verkehrstoten
insgesamt lag im Jahr 2019 um 16,5
Prozent niedriger als 2010.
Die Bundesregierung plant, den
Radverkehr zu fördern und für mehr
Sicherheit zu sorgen. Profitieren
würden davon auch die älteren
Radfahrenden, die besonders
gefährdet sind. Unter den tödlich
verletzten Fahrradfahrerinnen und
-fahrern war 2019 mehr als die
Hälfte (53,8 Prozent) 65 Jahre
oder älter, bei Elektrofahrrädern
lag der entsprechende Anteil der
Seniorinnen und Senioren sogar bei
72,0 Prozent. Ältere Menschen
haben unter anderem aufgrund der mit
zunehmenden Alter nachlassenden
physischen Widerstandskraft eine
geringere Chance, einen
Verkehrsunfall zu überleben.
Autofahrerinnen und -fahrer sind
häufigste Unfallgegner von
Radfahrenden
An rund 65 200 Fahrradunfällen mit
Personenschaden war eine zweite
Verkehrsteilnehmerin oder ein
zweiter Verkehrsteilnehmer
beteiligt, in 73,9 Prozent der
Fälle war dies eine Autofahrerin
oder ein Autofahrer (48 230 Unfälle)
Fahrradfahrerinnen und -fahrer, die
in einen Unfall mit Personenschaden
verwickelt waren, trugen insgesamt
an weniger als der Hälfte der
Unfälle die Schuld (45,4
Prozent). Je nach Unfallbeteiligten
zeigen sich allerdings Unterschiede:
Waren Autofahrerinnen oder -fahrer
an einem Radunfall mit
Personenschaden beteiligt, trugen
die Radfahrenden nur in 23,4
Prozent der Fälle die Hauptschuld.
Bei Radunfällen mit
Güterkraftfahrzeugen lag der Anteil
noch darunter: Nur zu 18,8
Prozent wurde die Hauptschuld bei
der Radlerin oder dem Radler
gesehen. Bei Unfällen mit
Fußgängerinnen und Fußgängern wurde
dagegen der Person auf dem Fahrrad
häufig (59,5 Prozent) die
Hauptschuld angelastet. Auch
Kollisionen mit Krafträdern wurden
überwiegend von Radfahrinnen und
-fahrern verschuldet (51,7
Prozent).
Methodischer Hinweis:
Pedelecs im Sinne der Statistik der
Straßenverkehrsunfälle sind
Fahrräder mit Trethilfe und einem
elektromotorischen Hilfsantrieb mit
einer maximalen Nenndauerleistung
von 0,25 Kilowatt, dessen
Unterstützung sich mit zunehmender
Fahrgeschwindigkeit progressiv
verringert und spätestens beim
Erreichen von 25 Stundenkilometern
unterbrochen wird.
Sogenannte Speed-Pedelecs oder
S-Pedelcs, deren elektromotorischer
Hilfsantrieb erst bei 45
Stundenkilometern unterbrochen wird,
zählen in der Statistik zu den
Krafträdern mit
Versicherungskennzeichen.
Weitere Informationen zu Kraftrad-
und Fahrradunfällen im
Straßenverkehr 2019 bietet der
gleichnamige Bericht auf unserer
Themenseite. Genaue Angaben zu
Unfallhäufigkeiten und Unfallorten
(Geokoordinaten) von Fahrradunfällen
finden Sie im Unfallatlas, zum
Unfallgeschehen nach Tagen im
Unfallkalender.
Foto (c) Kulturexpress,
Meldung: Statistisches Bundesamt,
destatis, Wiesbaden