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Hauptsitz der Wirecard AG in Aschheim |
TILP hatte schon am
12. Mai 2020 die erste Anlegerklage
gegen die Wirecard AG eingereicht
und einen Tag später die erste
Meldung herausgegeben sowie Antrag
auf Einleitung eines
Musterverfahrens vor dem Landgericht
München I gestellt – Aktienschäden
auf mindestens 32 Prozent vom
jeweiligen Einstandskurs beziffert.
Am
18. Juni 2020 meldete das
Rechtsanwaltsbüro: Nach
Ad-hoc-Mitteilung zum verschobenen
Wirecard-Geschäftsbericht sieht TILP
weitere erhebliche Verstöße gegen
das Kapitalmarktrecht und plant
Erweiterung des Musterverfahrens zum
Wirecard-Bilanzskandal.
Die Tübinger Kanzlei TILP
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP)
sieht sich nach der heutigen
Veröffentlichung der
Ad-hoc-Mitteilung der Wirecard AG (Wirecard)
bestätigt, dass Wirecard mehrfach
erheblich gegen deutsches und
europäisches Kapitalmarktrecht
verstoßen und sich damit gegenüber
Anlegern und Investoren
schadensersatzpflichtig gemacht hat.
Die nunmehr bekannt gewordenen
Informationen erhöhen die Chancen
der Anleger auf Schadensersatz
deutlich: „Die Ad-hoc-Mitteilung von
heute untermauert unsere
Einschätzung, dass bei Wirecard in
der Vergangenheit in ganz
erheblichem Maße falsch bilanziert
wurde. Zusätzlich zu den von uns
bisher schon angenommenen Verstößen
halten wir die
Kapitalmarktkommunikation von
Wirecard daher nunmehr auch wegen
falscher Bilanzierung für eklatant
falsch und irreführend. Was zunächst
als Compliance-Skandal begann, hat
sich nach unserer Überzeugung nun
endgültig zu einem handfesten
Bilanzskandal ausgeweitet“, erklärt
Rechtsanwalt Andreas W. Tilp.
Nach der Aufdeckung der zusätzlichen
Umstände vom 18. Juni ist auch das
beantragte Musterverfahren gegen
Wirecard um weitere Gesichtspunkte
zu erweitern. Von einer Klage gegen
die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY),
den Wirtschaftsprüfer von Wirecard,
sieht TILP hingegen weiterhin ab: „EY
hat sich nach unserem Verständnis
hier zwar nicht mit Ruhm bekleckert.
Zentral verantwortlich ist aus
kapitalmarktrechtlicher Sicht aber
weiterhin Wirecard. Und das ist von
entscheidender Bedeutung. Gegen
Wirecard bestehen die besten
Aussichten, Schadensersatz zu
erlangen, schon weil diese rechtlich
viel leichter durchzusetzen sind.
Deswegen sollten geschädigte Anleger
sich auch weiterhin an Wirecard als
Haftungsgegner halten. Dies ist aus
meiner Sicht der beste und sicherste
Weg“, erläutert Maximilian Weiss,
Rechtsanwalt der TILP-Gruppe.
Wirecard, ein DAX 30 Unternehmen aus
Aschheim bei München, ist ein
weltweit tätiger
Zahlungsdienstleister. Wirecard
steht seit Jahren in der Kritik
wegen angeblicher
Bilanzunregelmäßigkeiten. Mehrfach
hatte es in diesem Zusammenhang nach
der Veröffentlichung von Dossiers
und Presseartikeln, insbesondere der
britischen Zeitung Financial Times,
in der Vergangenheit Kurseinbrüche
im zweistelligen Prozentbereich
gegeben. Im Oktober 2019 hatte
Wirecard daher selbst eine
unabhängige Sonderuntersuchung durch
die renommierte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG
zu den Vorwürfen in Auftrag gegeben.
Nachdem mehrfach angekündigte
Termine zu dessen Vorlage verschoben
wurden, wurde der Bericht am 28.
April 2020 der Öffentlichkeit
vorgelegt. Darin sprach KPMG unter
anderem von Mängeln in der internen
Organisation von Wirecard sowie von
einem Untersuchungshemmnis. Aufgrund
dessen konnte KPMG beispielsweise zu
der Existenz und der Höhe von
Umsatzerlösen aus bestimmten
Geschäftsbeziehungen mit Wirecard
keine konkreten Aussagen treffen.
Der Kurs der Wirecard-Aktie brach
daraufhin zeitweise um rund 40
Prozent ein. Allein dadurch wurden
zeitweise über 5 Mrd. EUR an
Marktkapitalisierung vernichtet.
„Nach dem KPMG-Bericht sehen wir
unsere feste Überzeugung bestätigt,
dass Wirecard ein massives
Compliance-Problem hatte und hat -
und darüber hätte Wirecard den
Kapitalmarkt rechtzeitig in Kenntnis
setzen müssen“, sagt Maximilian
Weiss, Rechtsanwalt der TILP-Gruppe.
„Das Maß ist jetzt voll. Wir haben
nunmehr alle rechtlich
erforderlichen Fakten beieinander
und können diese belegen – daher
messen wir der von uns eingereichten
Klage hohe Erfolgschancen bei“,
erläutert Weiss.
TILP macht vor dem LG München I zu
Gunsten der klagenden
Effecten-Spiegel AG wegen derer
Aktienkäufe im Jahr 2019 sogenannte
Kursdifferenzschäden nach § 97 des
Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG)
geltend. TILP begründet die Klage
damit, dass Wirecard dem
Kapitalmarkt gravierende Mängel in
seinem Compliance-System
verschwiegen hat. TILP beziffert den
Schaden dabei auf mindestens 32,07
Prozent des jeweiligen von der
Klägerin bezahlten Einstandskurses
pro Aktie.
Nach der festen Rechtsüberzeugung
von TILP hat sich die Wirecard AG
wegen einer Reihe von falschen,
unterlassenen sowie unvollständigen
Kapitalmarktinformationen gegenüber
ihren Aktionären
schadenersatzpflichtig gemacht.
Betroffen sind zumindest alle
Aktienkäufe in dem Zeitraum vom 24.
Februar 2016 bis 27. April 2020.
Schadenersatzberechtigt sind nach
Einschätzung von TILP sowohl
Anleger, welche die Aktien noch am
27. April 2020 gehalten haben, wie
auch solche, die sie bereits zuvor
mit Verlust veräußert haben.
„Unsere Kanzlei hat mit der jetzigen
Klage zeitgleich einen Antrag auf
die Einleitung eines
Musterverfahrens nach dem KapMuG vor
dem Oberlandesgericht München
gestellt. Ein solches Verfahren
erhöht die Erfolgsaussichten von
klagenden Anlegern und Investoren
deutlich, senkt deren Kostenrisiko
erheblich und bedeutet maximalen
Druck für die Beklagtenseite“,
erklärt Rechtsanwalt Andreas W. Tilp,
Geschäftsführer von TILP, die
prozessuale Strategie der Kanzlei.
Die Kanzlei TILP ist auf das Führen
von Musterverfahren nach dem KapMuG
spezialisiert. Dieses spezielle
Gesetz wurde aufgrund der von TILP
im Jahr 2001 als erster Kanzlei
initiierten Telekom-Klagen
geschaffen, um eine Vielzahl von
Klägern in einem Musterverfahren zu
bündeln. Es ist quasi eine Art
„deutsche Sammelklage für
Kapitalanleger“. Die Kanzleien der
TILP-Gruppe vertreten u. a. die
jeweiligen Musterkläger in dem
DT3-Verfahren gegen die Deutsche
Telekom AG, die frühere Hypo Real
Estate Holding AG (HRE), die
Volkswagen AG und die Steinhoff
International Holdings N.V.
(Steinhoff). Der Bundesgerichtshof
entschied im Oktober 2014 im Fall
DT3 zu Gunsten des Musterklägers,
das OLG München im Fall HRE im
Dezember 2014 ebenfalls. Das
Musterverfahren im
Steinhoff-Bilanzskandal vor dem OLG
Frankfurt am Main ruht derzeit wegen
Vergleichsverhandlungen.
TILP hat eine Plattform unter
www.wirecard-klage.de
eingerichtet, auf der sich Anleger
und Investoren kostenfrei
registrieren können und dann
kostenfrei weitere Informationen
erhalten.
Foto (c) Wirecard AG, Meldung: TILP,
Kirchentellinsfurt