Der Bundesgerichtshof
(BGH) in Karlsruhe hat Volkswagen
heute erstmals wegen des Einbaus
illegaler Abschalteinrichtungen in
Dieselfahrzeugen verurteilt. So muss
der Konzern den manipulierten PKW
des Klägers zurücknehmen und diesem
dafür eine Entschädigung in Höhe von
28.257,74 Euro zahlen. “Das Urteil
bedeutet Rechtssicherheit für
Millionen Verbraucher in Deutschland
und zeigt einmal mehr, dass auch ein
großer Konzern nicht über dem Gesetz
steht. Heute haben wir Geschichte
geschrieben”, kommentiert der
Rechtsanwalt Claus Goldenstein,
dessen Kanzlei Goldenstein & Partner
für den Fall verantwortlich ist und
insgesamt rund 21.000 Mandanten im
Dieselskandal vertritt.
Das sind die Hintergründe des
BGH-Falls
In dem Fall ging es um einen
manipulierten VW Sharan mit einem
Dieselmotor des Typs EA 189. Der PKW
wurde im Jahr 2014 als
Gebrauchtwagen bei einem freien
Händler gekauft. Im Juni 2019 sprach
das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz
dem Kläger eine Entschädigung für
die Rückgabe seines manipulierten
Fahrzeugs zu. Dieses Urteil
bestätigte der BGH nun und
verurteilte Volkswagen wegen bewusst
sittenwidriger Handlung.
“Der Bundesgerichtshof hat das
Urteil des OLG Koblenz bestätigt,
obwohl VW dagegen in Revision
gegangen ist und den Betrug bis
zuletzt bestritten hat. Damit
konnten wir von Goldenstein &
Partner einen Präzedenzfall für
sämtliche deutsche Halter von
Dieselfahrzeugen schaffen”, erklärt
Claus Goldenstein und führt fort:
“Jetzt geht der Dieselskandal erst
richtig los!”
“Besitzer von manipulierten
VW-Fahrzeugen haben nun die
Gewissheit, dass sie diese an den
Konzern zurückgeben und dafür den
ursprünglichen Kaufpreis erhalten
können. Sie müssen sich dabei
lediglich die bisherige Laufleistung
ihres Fahrzeugs als sogenannte
Nutzungsentschädigung anrechnen
lassen, erhalten aber Verzugszinsen.
Unserem Mandanten stehen demnach
mehr als 28.000 Euro für einen PKW
zu, den er vor knapp sechs Jahren
für nur rund 3000 Euro mehr gekauft
und seitdem etwa 50.000 Kilometer
genutzt hat. Über die
Musterfeststellungsklage von VW
hätte er hingegen nur einen
Bruchteil dieser Summe erhalten.
Zukünftig werden sich sämtliche
deutschen Amts-, Landes- und
Oberlandesgerichte in ihren
Dieselskandal-Urteilen auf diese
Entscheidung des Bundesgerichtshof
beziehen. In der Folge wissen
betroffene Halter ganz genau, welche
Entschädigungen ihnen zustehen.
Jetzt geht der Dieselskandal erst
richtig los! Das Urteil wird auch
für die manipulierten PKW anderer
Fahrzeughersteller eine
Signalwirkung haben, denn nahezu
alle Autobauer haben illegale
Abschalteinrichtungen in ihren
Dieselfahrzeugen integriert. Wir von
Goldenstein & Partner raten
sämtlichen Haltern von
Dieselfahrzeugen dazu, sich
bezüglich ihrer Rechtsmöglichkeiten
beraten zu lassen.”
Baldiges EuGH-Urteil könnte zu
Klagewelle führen
Ende April hat die
Generalanwaltschaft des Europäischen
Gerichtshof (EuGH) in einem
Schlussantrag verkündet, dass
sämtliche Fahrzeugfunktionen als
illegale Abschalteinrichtungen
gelten, wenn diese im Realbetrieb zu
einem höheren Abgasausstoß führen
als auf dem Prüfstand. Zahlreiche
Autobauer – darunter BMW,
Mercedes-Benz und Volvo – haben
Abschalteinrichtungen verbaut. Tests
haben zudem ergeben, dass auch die
manipulierten VW-Dieselfahrzeuge
nach der Durchführung des
verpflichtenden Software-Updates nur
bei bestimmten Temperaturen
tatsächlich sauber sind.
Sollten die Richter des EuGH dieser
Rechtsauffassung in ihrem baldigen
Urteil folgen, würden allein in
Deutschland Millionen
Fahrzeug-Rückrufe und damit eine
Klagewelle drohen. “Die
Fahrzeughalter sämtlicher
Dieselfahrzeuge in Deutschland
könnten sich dann auf unser
BGH-Urteil beziehen und
Entschädigungen in Milliardenhöhe
durchsetzen”, prognostiziert Claus
Goldenstein.
Das sind die Verbraucherrechte im
Abgasskandal
Vom Abgasskandal betroffene
Fahrzeughalter können die Auszahlung
des vollständigen Kaufpreises ihres
Fahrzeuges bei dem jeweiligen
Hersteller geltend machen und ihr
Auto dafür zurückgeben. Alternativ
gibt es auch die Möglichkeit, das
Fahrzeug weiterzunutzen und einen
Teil des Kaufpreises als
Entschädigung zu erstreiten.
So
setzen sich die
Volkswagen-Entschädigungen zusammen
Die jeweilige Entschädigungssumme im
Dieselskandal setzt sich aus dem
ursprünglichen Kaufpreis des
Fahrzeuges abzüglich einer
Nutzungsentschädigung zusammen.
Letztere ist abhängig von der
individuellen Laufleistung des
jeweiligen Fahrzeuges. Darüber
hinaus erhalten die betroffenen
Kläger Verzugszinsen, die die
Entschädigungssumme erhöhen. Auf
www.goldenstein-partner.de können
Autobesitzer ihren möglichen
Anspruch kostenfrei prüfen lassen.
Meldung:
Nils Leidloff,
Tonka GmbH ,
Alt-Moabit 62-63, Berlin