Baufinanzierung

Verlängerung des Baukindergelds gefordert

 

 

 

 

Mit dem staatlichen Baukindergeld erhalten Familien finanzielle Zuschüsse, um den Traum der eigenen vier Wände zu verwirklichen. Das Jahr 2020 bietet die letzte Gelegenheit, sich diesen Vorteil zu sichern. Das Baugewerbe und ZDB fordern zugleich eine Verstetigung von Investitionen und damit die Verlängerung des Baukindergelds, Erhöhung der linearen AfA und einen Ausbau der Sportstättenförderung.

 

Viele junge Familien nutzen das Baukindergeld: Seit dem Start im September 2018 sind bis Ende dieses Jahres rund 180.000 Anträge eingegangen. Das entspreche Zuschüssen in Höhe von mehr als 3,5 Milliarden Euro, teilte die zuständige Förderbank KfW der Düsseldorfer "Rheinischen Post" mit. Bis zum 30. November 2019 zählte die Kreditanstalt für Wiederaufbau 171.510 Anträge, monatlich kommen etwa 10.000 neue hinzu. Bis Jahresende lag die Zahl damit bei rund 180.000. Insgesamt stehen für das Förderprogramm, das bis Ende 2020 läuft, 9,9 Milliarden Euro zur Verfügung. Nach Angaben der Bank erreicht das Baukindergeld junge Familien mit niedrigen bis mittleren Einkommen. 86 Prozent der Anträge wurden demnach von Familien mit ein bis zwei Kindern gestellt, ein Drittel lebte zu dem Zeitpunkt mit Kindern zwischen null und zwei Jahren im Haushalt, insgesamt zwei Drittel hatten Kinder zwischen null und sechs Jahren. Mehr als 60 Prozent der KfW-Kunden verfügten den Angaben zufolge über ein durchschnittliches zu versteuerndes Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr. Kritiker monieren, dass einkommensschwache Familien nicht profitierten und die Bundesregierung deutlich mehr Mittel für das Baukindergeld ausgebe als für sozialen Wohnungsbau.
 

Zehn Monate nach Einführung des Baukindergeldes ist die staatliche Förderung zu einer festen Größe bei Immobilienkäufern mit Kindern im Haushalt geworden. Auch die Ende Mai verlängerten Fristen bei der Antragstellung kommen gut an, berichtet Interhyp, Deutschlands größter Vermittler für die private Baufinanzierung. "Wir verzeichnen ein großes Interesse am Baukindergeld. In quasi jedem Gespräch mit Kunden, die Kinder haben und sich den Traum vom eigenen Zuhause erfüllen wollen, ist das Baukindergeld ein Thema", erklärt Mirjam Mohr, Interhyp-Vorständin für das Privatkundengeschäft. Viele Kunden fragen von selbst nach dieser Förderung. Falls nicht, sind die Finanzierungsexperten von Interhyp geschult, sie darauf hinzuweisen. "Das Baukindergeld ist eine Förderung, die Familien wenn möglich für sich nutzen sollten, um die Finanzierung ihres Kauf- oder Bauprojektes zu erleichtern", so Mohr. Ratsam sei zum Beispiel, das Baukindergeld als Sondertilgung einzuplanen oder es zunächst anzusparen und später einen Darlehensteil damit zu tilgen. Bei drei Kindern sei eine Restschuldreduzierung von fast 38.000 Euro durch das Baukindergeld möglich. Viele Familien planen die Förderung auch als Rücklage für Modernisierungen ein, meldet die KVB Finanzdienstleistungsgesellschaft mbH.
 

Auf dem Weg zur Immobilienfinanzierung

Viele Familien träumen seit jeher davon, Wohneigentum zu erwerben und endlich selbstbestimmt und unabhängig über den eigenen Wohnraum zu entscheiden. Steigende Mietpreise - vor allem in Ballungsgebieten - sorgen für zusätzliche Unzufriedenheit. Aufgrund der aktuell niedrigen Zinsen ist es nicht nötig, länger Trübsal zu blasen: Immobilienfinanzierungen sind attraktiv zu realisieren und stellen gleichzeitig eine lohnende Investition in die Altersvorsorge und für die Zukunft der Kinder dar. Familien haben außerdem dieses Jahr noch die Chance, Ansprüche auf das staatliche Baukindergeld zu erheben und erhalten damit eine lukrative Finanzspritze für die Verwirklichung des Eigenheim-Traums.

Was ist das Baukindergeld?

Da insbesondere Familien mit Kindern in ihrem alltäglichen Leben viele Kosten haben - sei es für neue Kleidung, Spielzeug, Schulmaterial, Hobbys, Freizeitaktivitäten und vieles mehr - hat der Staat im Jahr 2018 beschlossen, Familien bis Ende 2020 beim Eigenheimkauf oder -bau zu entlasten: Die Unterstützung erhalten Familien in Form des Baukindergelds. Diese Familien-Immobilienförderung kann unter anderem dazu beitragen, den Einkommensverlust eines Elternteils auszugleichen, wenn die Kinder noch klein sind, und hat zum Ziel, Familien einen Anreiz für den Erwerb von Eigentum zu bieten. Das gilt sowohl für den Kauf als auch für den Neubau von Haus oder Eigentumswohnung.

Wer hat Anspruch auf Baukindergeld?

Anspruch auf Baukindergeld haben Familien, die im Förderzeitraum erstmals eine Immobilie gekauft oder gebaut haben beziehungsweise kaufen möchten und in deren Haushalt mindestens ein Kind lebt, das zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 18 Jahren alt ist. Da nur der Ersterwerb gefördert wird, muss beachtet werden, dass im Vorfeld keine Eigentumswohnung im Besitz war, keine Immobilie vererbt wurde und kein Nießbrauchrecht besteht. Darüber hinaus darf das Haushaltsnettoeinkommen 75.000 Euro brutto jährlich nicht übersteigen. Je Kind kommt ein Freibetrag von 15.000 Euro hinzu, sodass beispielsweise eine Familie mit zwei Kindern eine Einkommensgrenze von 105.000 Euro im Jahr hat. Die Berechnung orientiert sich dabei am Durchschnittseinkommen des vorletzten und vorvorletzten Jahrs vor dem Antrag.

Die Beantragung der Förderung ist bis zum 31. Dezember 2020 möglich. Das bedeutet, dass interessierte Familien die Baugenehmigung oder den Kaufvertrag spätestens zum Ende dieses Jahres unterzeichnet haben sollten, um das Baukindergeld noch vor Ablauf zu erhalten. Anschließend kann der Antrag bis zum 31. Dezember 2023 eingereicht werden. Wichtig: Die Förderung wird nicht nur Familien mit zwei Partnern gewährt, sondern auch Alleinerziehende profitieren von der staatlichen Hilfe.

Wie funktioniert der Antrag auf Baukindergeld?

Der Antrag für das Baukindergeld wird bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingereicht. Der Antrag kann jedoch erst abgegeben werden, wenn die eigenen vier Wände tatsächlich bezogen worden sind und im Rahmen der amtlichen Meldebestätigung ein offizieller Nachweis dafür besteht. Die Einreichungsfrist für das Formular beträgt genau drei Monate nach Aushändigung der Meldebescheinigung. Weitere Dokumente, die die KfW Bankengruppe für die Bearbeitung benötigt sind: Einkommensnachweise, Nachweise für den Bezug von staatlichem Kindergeld sowie eine schriftliche Erklärung, in der die Beantragenden bezeugen, dass es sich um den Ersterwerb einer Immobilie handelt, die als Wohneigentum genutzt wird.

Wie hoch ist das Baukindergeld?

Sind alle Unterlagen vollständig und korrekt bei der KfW eingegangen, wird das Anliegen bearbeitet. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind und die Antragstellung erfolgreich ist, erhalten die Eigentümer anschließend eine Mitteilung über das erste Auszahlungsdatum. Familien mit einem Kind haben zehn Jahre lang einen jährlichen Anspruch auf 1.200 Euro Baukindergeld, insgesamt also auf 12.000 Euro. Die Rate für das Baukindergeld wird im Rahmen der Förderung monatlich ausgezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden. Für jedes weitere Kind, das bei der Antragstellung schon auf der Welt ist, mit in der neuen Immobilie lebt und für das Anspruch auf Kindergeld besteht, erhalten Eltern eine zusätzliche Subvention vom Staat. Bei zwei Kindern summiert sich die Höhe des Baukindergelds auf 24.000 Euro, bei drei Kindern würde die Förderung dementsprechend 36.000 Euro betragen und so weiter - eine maximale Begrenzung gibt es nicht.

 

Wie lange gibt es die Förderung noch?

Wie die LBS Bayern erklärt, ist grundsätzlich vorgesehen, dass Baukindergeld und Eigenheimzulage beantragt werden können, wenn der Kaufvertrag für die Immobilie spätestens am 31. 12. 2020 unterzeichnet wurde oder bis dahin die Baugenehmigung erhalten worden ist. Der Antrag kann bis maximal 31. 12. 2023 gestellt werden. Aber es gibt keine Garantie auf die Förderung. Wären die dafür vorgesehenen Mittel vorzeitig aufgebraucht, könnte es auch vor diesen Stichtagen keine Förderung mehr geben.
 

Können andere Förderungen zusätzlich in Anspruch genommen werden?

Ja, auch andere Eigenheimförderungen sind in Kombination mit Baukindergeld und Eigenheimzulage möglich, so die LBS Bayern. Dazu zählt zum Beispiel die Wohnriester-Förderung, die mit Zuschüssen und Steuervorteilen bei einer Immobilienfinanzierung ebenfalls Vorteile von mehreren zehntausend Euro bringen kann.


Wann ist das Baukindergeld nicht sinnvoll?

Die KVB Finanzdienstleistungsgesellschaft mbH erläutert dies so: Da das Baukindergeld als staatlicher Zuschuss nicht dem Eigenkapital für eine Finanzierung zuzurechnen ist, sollte das Bau- oder Kaufvorhaben nicht nur aufgrund des jährlichen Bonus verwirklicht werden. Sowohl für den Neubau einer Immobilie als auch für den Kauf eines älteren Hauses muss folglich ein schlüssiger Finanzplan aufgestellt werden. Denn im seltensten Fall kann so ein Vorhaben vollständig mit den eigenen Ersparnissen bewältigt werden. Unter Berücksichtigung des vorhandenen Eigenkapitals und monatlichen Einkommens muss realistisch ermittelt werden wie hoch eine Baufinanzierung maximal ausfallen darf. Dabei sind Zukunftsprognosen von Experten wie der KVB Finanz erforderlich: Ein Baukredit läuft über mehrere Jahre, meist ist nach Ablauf der ersten Zinsbindung die Schuld noch nicht komplett getilgt. Demnach wird eine Anschlussfinanzierung benötigt, die gegebenenfalls auf Basis eines höheren Zinsniveaus verläuft, sodass die Tilgung teurer wird als geplant. Dem kann zwar mit einem Forward-Darlehen - das heißt der frühzeitigen Festschreibung eines günstigen Zinses für die Anschlussfinanzierung - entgegengesteuert werden. Dennoch gilt folgender Grundsatz: Wie eine herkömmliche Baufinanzierung, sollte eine Finanzierung mit Baukindergeld als Unterstützung nur in Betracht gezogen werden, wenn ein durchdachter Finanzierungsplan vorhanden ist.

Foto (c) Living Fertighaus GmbH, Meldung: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe, KVB Finanzdienstleistungsgesellschaft mbH, LBS Bayern

 

 

Kulturexpress ISSN 1862-1996

  vom 08. Mai 2020