Mit dem staatlichen Baukindergeld
erhalten Familien finanzielle
Zuschüsse, um den Traum der eigenen
vier Wände zu verwirklichen. Das
Jahr 2020 bietet die letzte
Gelegenheit, sich diesen Vorteil zu
sichern. Das Baugewerbe und ZDB fordern
zugleich eine Verstetigung von
Investitionen und damit die Verlängerung des Baukindergelds,
Erhöhung der linearen AfA und einen Ausbau
der Sportstättenförderung.
Viele junge Familien
nutzen das Baukindergeld: Seit dem
Start im September 2018 sind bis
Ende dieses Jahres rund 180.000
Anträge eingegangen. Das entspreche
Zuschüssen in Höhe von mehr als 3,5
Milliarden Euro, teilte die
zuständige Förderbank KfW der
Düsseldorfer "Rheinischen Post"
mit. Bis zum 30. November
2019 zählte die Kreditanstalt für
Wiederaufbau 171.510 Anträge,
monatlich kommen etwa 10.000 neue
hinzu. Bis Jahresende lag die Zahl
damit bei rund 180.000. Insgesamt
stehen für das Förderprogramm, das
bis Ende 2020 läuft, 9,9 Milliarden
Euro zur Verfügung. Nach Angaben der
Bank erreicht das Baukindergeld
junge Familien mit niedrigen bis
mittleren Einkommen. 86 Prozent der
Anträge wurden demnach von Familien
mit ein bis zwei Kindern gestellt,
ein Drittel lebte zu dem Zeitpunkt
mit Kindern zwischen null und zwei
Jahren im Haushalt, insgesamt zwei
Drittel hatten Kinder zwischen null
und sechs Jahren. Mehr als 60
Prozent der KfW-Kunden verfügten den
Angaben zufolge über ein
durchschnittliches zu versteuerndes
Haushaltseinkommen von bis zu 40.000
Euro pro Jahr. Kritiker monieren,
dass einkommensschwache Familien
nicht profitierten und die
Bundesregierung deutlich mehr Mittel
für das Baukindergeld ausgebe als
für sozialen Wohnungsbau.
Zehn Monate nach Einführung des
Baukindergeldes ist die staatliche
Förderung zu einer festen Größe bei
Immobilienkäufern mit Kindern im
Haushalt geworden. Auch die Ende Mai
verlängerten Fristen bei der
Antragstellung kommen gut an,
berichtet Interhyp, Deutschlands
größter Vermittler für die private
Baufinanzierung. "Wir verzeichnen
ein großes Interesse am
Baukindergeld. In quasi jedem
Gespräch mit Kunden, die Kinder
haben und sich den Traum vom eigenen
Zuhause erfüllen wollen, ist das
Baukindergeld ein Thema", erklärt
Mirjam Mohr, Interhyp-Vorständin für
das Privatkundengeschäft. Viele
Kunden fragen von selbst nach dieser
Förderung. Falls nicht, sind die
Finanzierungsexperten von Interhyp
geschult, sie darauf hinzuweisen.
"Das Baukindergeld ist eine
Förderung, die Familien wenn möglich
für sich nutzen sollten, um die
Finanzierung ihres Kauf- oder
Bauprojektes zu erleichtern", so
Mohr. Ratsam sei zum Beispiel, das
Baukindergeld als Sondertilgung
einzuplanen oder es zunächst
anzusparen und später einen
Darlehensteil damit zu tilgen. Bei
drei Kindern sei eine
Restschuldreduzierung von fast
38.000 Euro durch das Baukindergeld
möglich. Viele Familien planen die
Förderung auch als Rücklage für
Modernisierungen ein, meldet
die
KVB
Finanzdienstleistungsgesellschaft
mbH.
Auf dem Weg zur
Immobilienfinanzierung
Viele Familien träumen seit jeher
davon, Wohneigentum zu erwerben und
endlich selbstbestimmt und
unabhängig über den eigenen Wohnraum
zu entscheiden. Steigende Mietpreise
- vor allem in Ballungsgebieten -
sorgen für zusätzliche
Unzufriedenheit. Aufgrund der
aktuell niedrigen Zinsen ist es
nicht nötig, länger Trübsal zu
blasen: Immobilienfinanzierungen
sind attraktiv zu realisieren und
stellen gleichzeitig eine lohnende
Investition in die Altersvorsorge
und für die Zukunft der Kinder dar.
Familien haben außerdem dieses Jahr
noch die Chance, Ansprüche auf das
staatliche Baukindergeld zu erheben
und erhalten damit eine lukrative
Finanzspritze für die Verwirklichung
des Eigenheim-Traums.
Was ist das Baukindergeld?
Da insbesondere Familien mit Kindern
in ihrem alltäglichen Leben viele
Kosten haben - sei es für neue
Kleidung, Spielzeug, Schulmaterial,
Hobbys, Freizeitaktivitäten und
vieles mehr - hat der Staat im Jahr
2018 beschlossen, Familien bis Ende
2020 beim Eigenheimkauf oder -bau zu
entlasten: Die Unterstützung
erhalten Familien in Form des
Baukindergelds. Diese
Familien-Immobilienförderung kann
unter anderem dazu beitragen, den
Einkommensverlust eines Elternteils
auszugleichen, wenn die Kinder noch
klein sind, und hat zum Ziel,
Familien einen Anreiz für den Erwerb
von Eigentum zu bieten. Das gilt
sowohl für den Kauf als auch für den
Neubau von Haus oder
Eigentumswohnung.
Wer hat Anspruch auf Baukindergeld?
Anspruch auf Baukindergeld haben
Familien, die im Förderzeitraum
erstmals eine Immobilie gekauft oder
gebaut haben beziehungsweise kaufen
möchten und in deren Haushalt
mindestens ein Kind lebt, das zum
Zeitpunkt der Antragstellung unter
18 Jahren alt ist. Da nur der
Ersterwerb gefördert wird, muss
beachtet werden, dass im Vorfeld
keine Eigentumswohnung im Besitz
war, keine Immobilie vererbt wurde
und kein Nießbrauchrecht besteht.
Darüber hinaus darf das
Haushaltsnettoeinkommen 75.000 Euro
brutto jährlich nicht übersteigen.
Je Kind kommt ein Freibetrag von
15.000 Euro hinzu, sodass
beispielsweise eine Familie mit zwei
Kindern eine Einkommensgrenze von
105.000 Euro im Jahr hat. Die
Berechnung orientiert sich dabei am
Durchschnittseinkommen des
vorletzten und vorvorletzten Jahrs
vor dem Antrag.
Die Beantragung der Förderung ist
bis zum 31. Dezember 2020 möglich.
Das bedeutet, dass interessierte
Familien die Baugenehmigung oder den
Kaufvertrag spätestens zum Ende
dieses Jahres unterzeichnet haben
sollten, um das Baukindergeld noch
vor Ablauf zu erhalten. Anschließend
kann der Antrag bis zum 31. Dezember
2023 eingereicht werden. Wichtig:
Die Förderung wird nicht nur
Familien mit zwei Partnern gewährt,
sondern auch Alleinerziehende
profitieren von der staatlichen
Hilfe.
Wie funktioniert der Antrag auf
Baukindergeld?
Der Antrag für das Baukindergeld
wird bei der Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) eingereicht. Der
Antrag kann jedoch erst abgegeben
werden, wenn die eigenen vier Wände
tatsächlich bezogen worden sind und
im Rahmen der amtlichen
Meldebestätigung ein offizieller
Nachweis dafür besteht. Die
Einreichungsfrist für das Formular
beträgt genau drei Monate nach
Aushändigung der Meldebescheinigung.
Weitere Dokumente, die die KfW
Bankengruppe für die Bearbeitung
benötigt sind: Einkommensnachweise,
Nachweise für den Bezug von
staatlichem Kindergeld sowie eine
schriftliche Erklärung, in der die
Beantragenden bezeugen, dass es sich
um den Ersterwerb einer Immobilie
handelt, die als Wohneigentum
genutzt wird.
Wie hoch ist das Baukindergeld?
Sind alle Unterlagen vollständig und
korrekt bei der KfW eingegangen,
wird das Anliegen bearbeitet. Wenn
alle Bedingungen erfüllt sind und
die Antragstellung erfolgreich ist,
erhalten die Eigentümer anschließend
eine Mitteilung über das erste
Auszahlungsdatum. Familien mit einem
Kind haben zehn Jahre lang einen
jährlichen Anspruch auf 1.200 Euro
Baukindergeld, insgesamt also auf
12.000 Euro. Die Rate für das
Baukindergeld wird im Rahmen der
Förderung monatlich ausgezahlt und
muss nicht zurückgezahlt werden. Für
jedes weitere Kind, das bei der
Antragstellung schon auf der Welt
ist, mit in der neuen Immobilie lebt
und für das Anspruch auf Kindergeld
besteht, erhalten Eltern eine
zusätzliche Subvention vom Staat.
Bei zwei Kindern summiert sich die
Höhe des Baukindergelds auf 24.000
Euro, bei drei Kindern würde die
Förderung dementsprechend 36.000
Euro betragen und so weiter - eine
maximale Begrenzung gibt es nicht.
Wie lange gibt es die Förderung
noch?
Wie die LBS Bayern erklärt, ist grundsätzlich vorgesehen, dass
Baukindergeld und Eigenheimzulage
beantragt werden können, wenn der
Kaufvertrag für die Immobilie
spätestens am 31. 12. 2020
unterzeichnet wurde oder bis dahin
die Baugenehmigung erhalten worden
ist. Der Antrag kann bis maximal 31.
12. 2023 gestellt werden. Aber es
gibt keine Garantie auf die
Förderung. Wären die dafür
vorgesehenen Mittel vorzeitig
aufgebraucht, könnte es auch vor
diesen Stichtagen keine Förderung
mehr geben.
Können andere Förderungen zusätzlich
in Anspruch genommen werden?
Ja, auch andere Eigenheimförderungen
sind in Kombination mit
Baukindergeld und Eigenheimzulage
möglich, so die LBS Bayern. Dazu
zählt zum Beispiel die
Wohnriester-Förderung, die mit
Zuschüssen und Steuervorteilen bei
einer Immobilienfinanzierung
ebenfalls Vorteile von mehreren
zehntausend Euro bringen kann.
Wann ist das Baukindergeld nicht
sinnvoll?
Die KVB
Finanzdienstleistungsgesellschaft
mbH erläutert dies so: Da das Baukindergeld als staatlicher
Zuschuss nicht dem Eigenkapital für
eine Finanzierung zuzurechnen ist,
sollte das Bau- oder Kaufvorhaben
nicht nur aufgrund des jährlichen
Bonus verwirklicht werden. Sowohl
für den Neubau einer Immobilie als
auch für den Kauf eines älteren
Hauses muss folglich ein schlüssiger
Finanzplan aufgestellt werden. Denn
im seltensten Fall kann so ein
Vorhaben vollständig mit den eigenen
Ersparnissen bewältigt werden. Unter
Berücksichtigung des vorhandenen
Eigenkapitals und monatlichen
Einkommens muss realistisch
ermittelt werden wie hoch eine
Baufinanzierung maximal ausfallen
darf. Dabei sind Zukunftsprognosen
von Experten wie der KVB Finanz
erforderlich: Ein Baukredit läuft
über mehrere Jahre, meist ist nach
Ablauf der ersten Zinsbindung die
Schuld noch nicht komplett getilgt.
Demnach wird eine
Anschlussfinanzierung benötigt, die
gegebenenfalls auf Basis eines
höheren Zinsniveaus verläuft, sodass
die Tilgung teurer wird als geplant.
Dem kann zwar mit einem
Forward-Darlehen - das heißt der
frühzeitigen Festschreibung eines
günstigen Zinses für die
Anschlussfinanzierung -
entgegengesteuert werden. Dennoch
gilt folgender Grundsatz: Wie eine
herkömmliche Baufinanzierung, sollte
eine Finanzierung mit Baukindergeld
als Unterstützung nur in Betracht
gezogen werden, wenn ein
durchdachter Finanzierungsplan
vorhanden ist.
Foto (c)
Living Fertighaus
GmbH, Meldung:
ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe,
KVB
Finanzdienstleistungsgesellschaft
mbH, LBS Bayern