Hygienische Anforderungen auf Baustellen

 

 

 

 

Gerade während der aktuellen Bedrohung durch das Corona-Virus ist es für die Gesundheit der Beschäftigten von größter Bedeutung, auf die notwendigen und vorgeschriebenen Hygiene-Regeln auf Baustellen zu achten. Konkrete Hinweise zur Umsetzung der räumlichen und hygienischen Anforderungen für Unternehmen gibt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft dazu in der neuen Kurz-Handlungshilfe "Einhaltung räumlicher und hygienischer Anforderungen auf Baustellen". Zusätzlich bietet eine Entscheidungshilfe mit aufbereiteten Grafiken einen schnellen Überblick über die jeweiligen Anforderungen.

Die Kurz-Handlungshilfe unterstützt Unternehmen dabei, Mindestanforderungen in Bezug auf die Ausstattung von Baustellen mit Toiletten, Pausen- und Umkleideräumen umzusetzen und deren vorschriftsgemäße Reinigung zu beachten. Grundlage dafür ist die Regel für Arbeitsstätten (ASR A4.1). Dank der Handlungshilfe können Unternehmen die konkreten Anforderungen der jeweiligen Baustelle am Bildschirm direkt ermitteln, digital erfassen und mit Blick auf den Gesundheitsschutz der Beschäftigten umsetzen.

Vorgaben für Waschplatz, Pausen- und Umkleideraum schnell erkennbar

Aus der Handlungshilfe sind alle verbindlichen Vorgaben schnell und übersichtlich zu erkennen. "Mit einem Blick in die Kurz-Handlungshilfe kann der betriebliche Bedarf sofort zugeordnet und verbindlich eingetragen werden", erklärt Prof. Frank Werner, stellvertretender Präventionsleiter der BG BAU. "Bis zu fünf Beschäftigte machen beispielsweise einen Waschplatz erforderlich, bei elf bis 20 Personen muss zusätzlich ein Duschplatz eingerichtet werden. Außerdem muss eine Handwaschgelegenheit mit fließendem Wasser und Papiertüchern vorhanden sein, und zwar möglichst nahe bei der Toilette."

Weitere Vorgaben beziehen sich auf räumliche Anforderungen: So ist unter Umständen neben einem Pausenbereich ein zusätzlicher Umkleideraum erforderlich. "Besteht beispielsweise im Pausenraum keine Möglichkeit zum Wechseln der Kleidung oder haben Beschäftigte nicht die Gelegenheit, die Kleidung in geeigneten Schränken aufzubewahren, muss es einen zusätzlichen Umkleideraum geben", so Werner weiter.

Die Kurz-Handlungshilfe ist unter folgendem Link abrufbar:

PDF-Handlungshilfe...      


Einen Überblick zur notwendigen Hygiene auf Baustellen bietet die Übersicht zu den sanitären und baulichen Anforderungen auf Baustellen. Auf einen Blick lässt sich erkennen, welche Maßnahmen zu ergreifen sind - ausgehend von der jeweiligen Beschäftigtenzahl. Die Übersicht steht im Mediencenter der BG BAU bereit und kann unter dem folgenden Link heruntergeladen werden:

 

Hygiene auf Baustellen – Sanitäre und bauliche Anforderungen...

 

 

 

Arbeitsschutzstandards in der Baubranche

 

 

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) begrüßt die von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gemeinsam mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Berlin vorgestellten Regeln des neuen Arbeitsschutzstandards SARS-CoV-2. Sie wird deren Umsetzung in der Baubranche aktiv unterstützen und stellt dazu umfangreiche Angebote zur Verfügung.


Die vorgelegten Eckpunkte wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gemeinsam mit den Sozialpartnern, den Bundesländern sowie Vertretern der gesetzlichen Unfallversicherung erarbeitet. Sie sehen Verhaltensregeln vor und geben Hinweise zu organisatorischen Maßnahmen in den Betrieben oder zu Schutzausrüstungen.

In seiner Ansprache forderte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, die vorgestellten Regeln in die betriebliche Wirklichkeit zu übersetzen. Dabei sieht er insbesondere die DGUV sowie die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen gefordert. „Unsere Versicherten und unsere Mitgliedsbetriebe der Baubranche und der baunahen Dienstleistungen arbeiten seit Beginn der Coronavirus-Epidemie zum Teil mit Einschränkungen weiter. Die BG BAU sieht sich deshalb in einer besonderen Verantwortung“, sagt Klaus-Richard Bergmann, Hauptgeschäftsführer der BG BAU. „Daher haben wir gemeinsam mit unseren Sozialpartnern geeignete Instrumente entwickelt und geben den Unternehmen und Versicherten die in dieser herausfordernden Situation erforderlichen Hilfsmittel und Informationen für die Praxis an die Hand.“

Die BG BAU hat aufgrund der durch die Coronavirus-Epidemie veränderten Bedingungen und der damit verbundenen Arbeitsschutz- und Hygieneanforderungen an die Unternehmen der Bauwirtschaft und baunaher Dienstleistungen zeitnah reagiert und umfassende Informationen, Leitfäden, Handlungsanleitungen und weitere Unterstützungsangebote veröffentlicht. Das bestehende Vorschriften- und Regelwerk wurde dabei um notwendige Maßnahmen und Hygieneanforderungen zum Schutz gegen das Coronavirus ergänzt. Die im neuen Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2 beschriebenen zusätzlichen Anforderungen werden in den Handlungshilfen der BG BAU bereits berücksichtigt.

Die Handlungshilfen fokussieren auf die Gewerke der Bauwirtschaft und baunaher Dienstleistungen und beachten auch Besonderheiten und Wechselwirkungen aus der Interaktion mit Dritten, wie z. B. bei Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten in Krankenhäusern oder bei der Tätigkeit von Servicehandwerkern im Kundendienst. Neben technischen und organisatorischen Maßnahmen sind zusätzliche Hygieneanforderungen enthalten.

So wird auch gewährleistet, dass bereits in der Planungs- und in der Ausschreibungsphase von Baumaßnahmen alle erforderlichen zusätzlichen technischen, organisatorischen und hygienischen Maßnahmen berücksichtigt werden können.      
 

Foto (c) Kulturexpress, Meldung: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft BG Bau

 

 

Kulturexpress ISSN 1862-1996

  vom 29. April 2020