Gerade während der
aktuellen Bedrohung durch das
Corona-Virus ist es für die
Gesundheit der Beschäftigten von
größter Bedeutung, auf die
notwendigen und vorgeschriebenen
Hygiene-Regeln auf Baustellen zu
achten. Konkrete Hinweise zur
Umsetzung der räumlichen und
hygienischen Anforderungen für
Unternehmen gibt die
Berufsgenossenschaft der
Bauwirtschaft dazu in der neuen
Kurz-Handlungshilfe "Einhaltung
räumlicher und hygienischer
Anforderungen auf Baustellen".
Zusätzlich bietet eine
Entscheidungshilfe mit aufbereiteten
Grafiken einen schnellen Überblick
über die jeweiligen Anforderungen.
Die Kurz-Handlungshilfe unterstützt
Unternehmen dabei,
Mindestanforderungen in Bezug auf
die Ausstattung von Baustellen mit
Toiletten, Pausen- und
Umkleideräumen umzusetzen und deren
vorschriftsgemäße Reinigung zu
beachten. Grundlage dafür ist die
Regel für Arbeitsstätten (ASR A4.1).
Dank der Handlungshilfe können
Unternehmen die konkreten
Anforderungen der jeweiligen
Baustelle am Bildschirm direkt
ermitteln, digital erfassen und mit
Blick auf den Gesundheitsschutz der
Beschäftigten umsetzen.
Vorgaben für Waschplatz, Pausen- und
Umkleideraum schnell erkennbar
Aus der Handlungshilfe sind alle
verbindlichen Vorgaben schnell und
übersichtlich zu erkennen. "Mit
einem Blick in die
Kurz-Handlungshilfe kann der
betriebliche Bedarf sofort
zugeordnet und verbindlich
eingetragen werden", erklärt Prof.
Frank Werner, stellvertretender
Präventionsleiter der BG BAU. "Bis
zu fünf Beschäftigte machen
beispielsweise einen Waschplatz
erforderlich, bei elf bis 20
Personen muss zusätzlich ein
Duschplatz eingerichtet werden.
Außerdem muss eine
Handwaschgelegenheit mit fließendem
Wasser und Papiertüchern vorhanden
sein, und zwar möglichst nahe bei
der Toilette."
Weitere Vorgaben beziehen sich auf
räumliche Anforderungen: So ist
unter Umständen neben einem
Pausenbereich ein zusätzlicher
Umkleideraum erforderlich. "Besteht
beispielsweise im Pausenraum keine
Möglichkeit zum Wechseln der
Kleidung oder haben Beschäftigte
nicht die Gelegenheit, die Kleidung
in geeigneten Schränken
aufzubewahren, muss es einen
zusätzlichen Umkleideraum geben", so
Werner weiter.
Die Kurz-Handlungshilfe ist unter
folgendem Link abrufbar:
PDF-Handlungshilfe...
Einen Überblick zur notwendigen
Hygiene auf Baustellen bietet die
Übersicht zu den sanitären und
baulichen Anforderungen auf
Baustellen. Auf einen Blick lässt
sich erkennen, welche Maßnahmen zu
ergreifen sind - ausgehend von der
jeweiligen Beschäftigtenzahl. Die
Übersicht steht im Mediencenter der
BG BAU bereit und kann unter dem
folgenden Link heruntergeladen
werden:
Hygiene auf
Baustellen – Sanitäre und bauliche
Anforderungen...
Arbeitsschutzstandards in der
Baubranche
Die
Berufsgenossenschaft der
Bauwirtschaft (BG BAU) begrüßt die
von Bundesarbeitsminister Hubertus
Heil gemeinsam mit der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
in Berlin vorgestellten Regeln des
neuen Arbeitsschutzstandards
SARS-CoV-2. Sie wird deren Umsetzung
in der Baubranche aktiv unterstützen
und stellt dazu umfangreiche
Angebote zur Verfügung.
Die vorgelegten Eckpunkte
wurden vom Bundesministerium für
Arbeit und Soziales (BMAS) gemeinsam
mit den Sozialpartnern, den
Bundesländern sowie Vertretern der
gesetzlichen Unfallversicherung
erarbeitet. Sie sehen
Verhaltensregeln vor und geben
Hinweise zu organisatorischen
Maßnahmen in den Betrieben oder zu
Schutzausrüstungen.
In seiner Ansprache forderte
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil,
die vorgestellten Regeln in die
betriebliche Wirklichkeit zu
übersetzen. Dabei sieht er
insbesondere die DGUV sowie die
Berufsgenossenschaften und
Unfallkassen gefordert. „Unsere
Versicherten und unsere
Mitgliedsbetriebe der Baubranche und
der baunahen Dienstleistungen
arbeiten seit Beginn der
Coronavirus-Epidemie zum Teil mit
Einschränkungen weiter. Die BG BAU
sieht sich deshalb in einer
besonderen Verantwortung“, sagt
Klaus-Richard Bergmann,
Hauptgeschäftsführer der BG BAU.
„Daher haben wir gemeinsam mit
unseren Sozialpartnern geeignete
Instrumente entwickelt und geben den
Unternehmen und Versicherten die in
dieser herausfordernden Situation
erforderlichen Hilfsmittel und
Informationen für die Praxis an die
Hand.“
Die BG BAU hat aufgrund der durch
die Coronavirus-Epidemie veränderten
Bedingungen und der damit
verbundenen Arbeitsschutz- und
Hygieneanforderungen an die
Unternehmen der Bauwirtschaft und
baunaher Dienstleistungen zeitnah
reagiert und umfassende
Informationen, Leitfäden,
Handlungsanleitungen und weitere
Unterstützungsangebote
veröffentlicht. Das bestehende
Vorschriften- und Regelwerk wurde
dabei um notwendige Maßnahmen und
Hygieneanforderungen zum Schutz
gegen das Coronavirus ergänzt. Die
im neuen Arbeitsschutzstandard
SARS-CoV-2 beschriebenen
zusätzlichen Anforderungen werden in
den Handlungshilfen der BG BAU
bereits berücksichtigt.
Die Handlungshilfen fokussieren auf
die Gewerke der Bauwirtschaft und
baunaher Dienstleistungen und
beachten auch Besonderheiten und
Wechselwirkungen aus der Interaktion
mit Dritten, wie z. B. bei
Reinigungs- und
Desinfektionsarbeiten in
Krankenhäusern oder bei der
Tätigkeit von Servicehandwerkern im
Kundendienst. Neben technischen und
organisatorischen Maßnahmen sind
zusätzliche Hygieneanforderungen
enthalten.
So wird auch gewährleistet, dass
bereits in der Planungs- und in der
Ausschreibungsphase von Baumaßnahmen
alle erforderlichen zusätzlichen
technischen, organisatorischen und
hygienischen Maßnahmen
berücksichtigt werden können.
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Kulturexpress, Meldung:
Berufsgenossenschaft der
Bauwirtschaft BG Bau