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Blick in eine Buchhandlung
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Die Bundesregierung
hatte am 15. April zusammen mit den
Ministerpräsident*innen der Länder
beschlossen, die Öffnung von
Einzelhandelsgeschäften bestimmter
Größe unter Einhaltung der
notwendigen Schutzmaßnahmen wieder
zu erlauben. Buchhandlungen zählen
zu den wenigen Ausnahmen, die
unabhängig von ihrer Ladengröße
öffnen dürfen. Der Börsenverein des
Deutschen Buchhandels wertet dies
als wichtigen Schritt.
„Wir begrüßen die Entscheidung der
Bundesregierung und der Länder, dass
Buchhandlungen im ersten Schritt zur
Lockerung der Corona-Auflagen wieder
öffnen dürfen. So können sie in
Kürze wieder in vollem Umfang ihren
Beitrag zur geistigen
Grundversorgung leisten. Wir danken
den politisch Verantwortlichen,
insbesondere Kulturstaatsministerin
Monika Grütters, die mit dieser
Entscheidung auch die wichtige Rolle
anerkennen, die die Buchbranche für
die Gesellschaft spielt“, sagt
Alexander Skipis,
Hauptgeschäftsführer des
Börsenvereins.
Die bislang vier Wochen andauernden
Ladenschließungen haben in der
Buchbranche zu drastischen
Umsatzeinbrüchen geführt, die viele
Buchhandlungen, Verlage und
Autor*innen in Existenznot gebracht
haben. Skipis: „Die schnelle
Wiederöffnung kann dabei helfen, die
Situation in der Branche
schrittweise zu verbessern. Die
mittel- und langfristigen Folgen der
Krise lassen sich aber nicht ohne
staatliche Finanzhilfen abfedern.
Daher bitten wir die Bundesregierung
weiterhin, die bestehenden
Soforthilfen für die Branche zu
ergänzen.“
Den Umsatzausfall für die gesamte
Branche bei Ladenschließungen für
einen Monat schätzt der Börsenverein
auf eine halbe Milliarde Euro. Der
Verband hatte daher Anfang April die
Ausweitung der Soforthilfen der
Bundesregierung gefordert.
Foto (c)
Kulturexpress, Meldung: Börsenverein
des Deutschen Buchhandels, Frankfurt
am Main