Die britische
Regierung bestätigte am 27. Februar
2020, dass sie sich aus dem
Einheitlichen Patentgericht (EPG)
zurückziehen werde, obwohl
Großbritannien das zugrunde liegende
Abkommen im April 2018 ratifiziert
hat. Dr. Luke McDonagh, Experte für
geistiges Eigentum und leitender
Dozent an der City Law School,
behauptet, dass die Entscheidung,
nicht am einheitlichen Patentgericht
teilzunehmen, für britische
Patentinhaber und Anwälte eine
Enttäuschung sein wird, ist jedoch
„keine Überraschung angesichts der
harten Haltung der derzeitigen
Regierung zur Rechtsprechung des
EU-Gerichtshofs."
Das Einheitliche Patentgericht (EPG)
ist ein internationaler Gerichtshof,
der von 25 der teilnehmenden
Mitgliedstaaten eingerichtet wurde,
um sich mit der Verletzung und
Gültigkeit sowohl von
Einheitspatenten als auch von
europäischen Patenten zu befassen.
Seine Urteile gelten in allen
Mitgliedstaaten, die das
Übereinkommen über ein einheitliches
Patentgericht (EPG-Übereinkommen)
ratifiziert haben. Das EPG besteht
aus einem Gericht erster Instanz,
einem Berufungsgericht in Luxemburg,
einem Schieds- und
Schlichtungszentrum und einer
gemeinsamen Kanzlei. Das Gericht
erster Instanz besteht aus einer
zentralen Kammer in Paris (mit
thematischen Kammern in London und
München) sowie aus mehreren lokalen
und regionalen Kammern.
Nach McDonagh schien London auf dem
richtigen Weg gewesen zu sein, das
neue Gericht willkommen zu
heißen. In Abwesenheit des
Vereinigten Königreichs werden die
Richter vom EPG jedoch die Befugnis
haben, Entscheidungen über
Streitigkeiten zu treffen, die für
ein großes geografisches Gebiet der
EU verbindlich sind. „Die Richter
vom EPG werden für die Verhandlung
von Patentstreitigkeiten und für die
Erteilung von Rechtsbehelfen an die
Streitparteien zuständig sein, die
in einem fast die gesamte EU
abdeckenden Bereich verbindlich sein
werden. Dies ist eine große
Veränderung gegenüber dem
umständlichen gegenwärtigen System,
das in jedem einzelnen
Mitgliedsstaat nationale
Rechtsstreitigkeiten erfordert. 25
der 28 EU-Mitgliedsstaaten, darunter
ursprünglich auch Großbritannien,
stimmten dem Beitritt zum EPG zu,
nur Spanien, Polen und Kroatien
nahmen nicht teil. Bis zum
Brexit-Referendum schien
Großbritannien auf dem besten Weg
zur vollständigen Ratifizierung vom
EPG zu sein. In der Tat hat die
britische Regierung in den letzten
Jahren Pläne für eine der zentralen
Kammern des neuen Gerichtshofs in
Aldgate im Osten Londons
geschmiedet, wo ein Gebäude
angemietet und in Vorbereitung auf
die Einrichtung des neuen
Gerichtshofs renoviert wurde. In den
letzten Jahren fanden dort
Scheinprozesse statt.“
Er ist der Ansicht, dass das EPG
zwar in den meisten Patentfragen,
wie z.B. der Verletzung von
patentierten Arzneimitteln, seine
eigene Zuständigkeit haben wird,
aber in einigen wenigen Bereichen
des EU-Rechts - Fragen, die sich aus
der Biotech-Richtlinie ergeben, oder
Fragen im Zusammenhang mit
ergänzenden Schutzzertifikaten - auf
den EuGH zurückgreifen muss. "In
diesem Sinne hat der EuGH in seinem
Gutachten 1/09 festgestellt, dass
nur Staaten, die den Vorrang des
EU-Rechts und die Rechtsprechung vom
EuGH akzeptieren, unterzeichnen
dürfen. Die vorherige britische
Regierung unter Premierminister May
hat das EPG im Jahr 2018
ratifiziert. Doch letztlich erwies
sich diese Verbindung mit dem EuGH
als zu viel für die gegenwärtige
Regierung. Italien hat bereits den
Anspruch erhoben, die zentrale
Kammer vom EPG in Mailand zu
beherbergen. Nach dem Verlust der
Europäischen Arzneimittelagentur an
Amsterdam ist der Verlust vom EPG
ein weiterer Schlag für die
britischen Naturwissenschaften."
Meldung: Ida Junker,
PPOOL, Paris