VW-Dieselskandal

VW bietet eigene Vergleichslösung an

 

 

 

 

Verhandlungen mit Verbraucherschützern über Vergleich scheiterten an unbegründeten Millionen-Forderungen der Klägeranwälte. Konzernvorstand beschließt in außerordentlicher Sitzung Vergleichspaket in einer Höhe von insgesamt bis zu 830 Millionen Euro.


Am Vormittag des 14. Februar 2020 hat der Konzernvorstand der Volkswagen AG in einer außerordentlichen Sitzung ein Vergleichspaket beschlossen. Das Scheitern der Vergleichsverhandlungen mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) darf nicht zu Lasten der Kundinnen und Kunden gehen. Deshalb wird Volkswagen ihren Kundinnen und Kunden, die sich zur Musterfeststellungsklage angemeldet haben und die Vergleichskriterien erfüllen, den bereits ausgehandelten Vergleich auch ohne die Unterstützung des vzbv anbieten.

Mit dem vzbv gab es bereits eine Einigung über Zahlungen von bis zu 830 Millionen Euro. Ein verbindlicher Vergleich kam trotzdem nicht zustande. Die Verhandlungen scheiterten an unbegründeten hohen Forderungen der Prozessanwälte, die pauschal 50 Millionen Euro für die Abwicklung der Vergleiche verlangten. Trotz mehrfacher Aufforderung legten die Rechtsberater des vzbv keinen ausreichend konkreten Nachweis für die von ihnen zu erbringende Leistung vor und weigerten sich bis zuletzt, die geforderten Gebühren von einem unabhängigen Dritten prüfen zu lassen.


Hiltrud Werner, Vorstand für Integrität und Recht: „Wir haben von Beginn an gesagt, dass eine faire und praktikable Lösung für die Kunden im Vordergrund der Verhandlungen steht. Deshalb werden wir den Kunden den bereits ausgehandelten Vergleich anbieten. Die 50 Millionen Euro, die die Anwälte ohne eine konkrete Rechtfertigung eingefordert haben, waren inakzeptabel. Sinn und Zweck der Musterfeststellungsklage ist es, effizient und kostengünstig Rechtssicherheit zu schaffen. Trotzdem sind wir überzeugt, dass die Vergleichslösung als solche im Sinne der Kunden ist – sie kommen so einfach und schnell an eine Einmalzahlung. Dieses Geschäftsgebaren der Klägeranwälte darf nicht zu Lasten der Kunden gehen.“


Dr. Manfred Döss, Chefjustiziar der Volkswagen AG: „Das Musterfeststellungsverfahren ist vom Gesetzgeber so ausgestaltet, dass selbst nach einer zeitnahen Entscheidung des OLG Braunschweig und des Bundesgerichtshofs hunderttausende Kunden ihre behaupteten Ansprüche vor 115 Landgerichten in Deutschland geltend machen müssten. Es würden weitere Jahre vergehen, bis individuelle rechtskräftige Urteile gesprochen würden. Dieser Kraftakt wäre für die deutsche Justiz nicht zu meistern. Ein Vergleich in diesem Verfahren ist daher für alle die vernünftigste Lösung: für die Kunden, für die Justiz und für Volkswagen“.


Die Volkswagen AG arbeitet bereits mit Hochdruck an der Erstellung einer Plattform. Ab Ende März soll diese den vergleichsberechtigten Kundinnen und Kunden ermöglichen, unkompliziert und schnell das auf sie zugeschnittene Angebot für eine Einmalzahlung zu erhalten. Bis dahin können sich Interessierte unter vergleich.volkswagen.de in einen E-Mail-Newsletter eintragen, um vom Unternehmen zum VW-Vergleich auf dem Laufenden gehalten zu werden.


Foto: Kulturexpress, Meldung: Volkswagen AG

 

Kulturexpress ISSN 1862-1996

    vom 14. Februar 2020