Verhandlungen mit
Verbraucherschützern über Vergleich
scheiterten an unbegründeten
Millionen-Forderungen der
Klägeranwälte. Konzernvorstand
beschließt in außerordentlicher
Sitzung Vergleichspaket in einer
Höhe von insgesamt bis zu 830
Millionen Euro.
Am Vormittag des 14. Februar 2020 hat der
Konzernvorstand der Volkswagen AG in
einer außerordentlichen Sitzung ein
Vergleichspaket beschlossen. Das
Scheitern der
Vergleichsverhandlungen mit dem
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
darf nicht zu Lasten der Kundinnen
und Kunden gehen. Deshalb wird
Volkswagen ihren Kundinnen und
Kunden, die sich zur
Musterfeststellungsklage angemeldet
haben und die Vergleichskriterien
erfüllen, den bereits ausgehandelten
Vergleich auch ohne die
Unterstützung des vzbv anbieten.
Mit dem vzbv gab es bereits eine
Einigung über Zahlungen von bis zu
830 Millionen Euro. Ein
verbindlicher Vergleich kam trotzdem
nicht zustande. Die Verhandlungen
scheiterten an unbegründeten hohen
Forderungen der Prozessanwälte, die
pauschal 50 Millionen Euro für die
Abwicklung der Vergleiche
verlangten. Trotz mehrfacher
Aufforderung legten die
Rechtsberater des vzbv keinen
ausreichend konkreten Nachweis für
die von ihnen zu erbringende
Leistung vor und weigerten sich bis
zuletzt, die geforderten Gebühren
von einem unabhängigen Dritten
prüfen zu lassen.
Hiltrud Werner, Vorstand für
Integrität und Recht: „Wir haben von
Beginn an gesagt, dass eine faire
und praktikable Lösung für die
Kunden im Vordergrund der
Verhandlungen steht. Deshalb werden
wir den Kunden den bereits
ausgehandelten Vergleich anbieten.
Die 50 Millionen Euro, die die
Anwälte ohne eine konkrete
Rechtfertigung eingefordert haben,
waren inakzeptabel. Sinn und Zweck
der Musterfeststellungsklage ist es,
effizient und kostengünstig
Rechtssicherheit zu schaffen.
Trotzdem sind wir überzeugt, dass
die Vergleichslösung als solche im
Sinne der Kunden ist – sie kommen so
einfach und schnell an eine
Einmalzahlung. Dieses
Geschäftsgebaren der Klägeranwälte
darf nicht zu Lasten der Kunden
gehen.“
Dr. Manfred Döss,
Chefjustiziar der Volkswagen AG:
„Das Musterfeststellungsverfahren
ist vom Gesetzgeber so ausgestaltet,
dass selbst nach einer zeitnahen
Entscheidung des OLG Braunschweig
und des Bundesgerichtshofs
hunderttausende Kunden ihre
behaupteten Ansprüche vor 115
Landgerichten in Deutschland geltend
machen müssten. Es würden weitere
Jahre vergehen, bis individuelle
rechtskräftige Urteile gesprochen
würden. Dieser Kraftakt wäre für die
deutsche Justiz nicht zu meistern.
Ein Vergleich in diesem Verfahren
ist daher für alle die vernünftigste
Lösung: für die Kunden, für die
Justiz und für Volkswagen“.
Die Volkswagen AG arbeitet bereits
mit Hochdruck an der Erstellung
einer Plattform. Ab Ende März soll
diese den vergleichsberechtigten
Kundinnen und Kunden ermöglichen,
unkompliziert und schnell das auf
sie zugeschnittene Angebot für eine
Einmalzahlung zu erhalten. Bis dahin
können sich Interessierte unter
vergleich.volkswagen.de in einen
E-Mail-Newsletter eintragen, um vom
Unternehmen zum VW-Vergleich auf dem
Laufenden gehalten zu werden.
Foto: Kulturexpress, Meldung:
Volkswagen AG