Die Kapitalhöhe der
Europäischen Zentralbank (EZB) wird
sich nach dem Ausscheiden der Bank
of England aus dem Europäischen
System der Zentralbanken (ESZB)
unverändert auf 10,8 Mrd € belaufen.
Gegenwärtig hat die Bank of England
einen Anteil am gezeichneten Kapital
der EZB in Höhe von 14,3 Prozent.
Dieser wird auf die nationalen
Zentralbanken (NZBen) des
Euro-Währungsgebiets und die
verbleibenden NZBen außerhalb des
Euroraums aufgeteilt.
Von den 14,3 Prozent Anteil sind
3,75 Prozent – d. h. 58 Mio. € –
eingezahlt. Diesen Betrag zahlt die
EZB gemäß den Bedingungen des
Austrittsabkommens zwischen dem
Vereinigten Königreich und der EU
zurück. Die Anteile der anderen
NZBen am gezeichneten Kapital der
EZB werden daher nach einem
aktualisierten Kapitalschlüssel
angepasst.
Grundlage für die Neuberechnung der
Gewichtsanteile ist der Anteil des
jeweiligen Mitgliedsstaats an der
Gesamtbevölkerung und am
Bruttoinlandsprodukt (BIP) der
Europäischen Union nach dem Austritt
des Vereinigten Königreichs aus der
EU. Die NZBen des
Euro-Währungsgebiets zahlen 100
Prozent des von ihnen gezeichneten
EZB-Kapitals ein, die nicht dem
Euro-Währungsgebiet angehörenden
NZBen dagegen 3,75 Prozent.
Da die Anteile der NZBen des
Euro-Währungsgebiets steigen und
voll eingezahlt werden, wird sich
das eingezahlte Kapital der EZB von
7 659 Mio € im Jahr 2020 auf 8 880
Mio € im Jahr 2022 erhöhen, wie der
nachfolgenden Tabelle zu entnehmen
ist.
Im Jahr des Austritts des
Vereinigten Königreichs aus der EU
bleibt die Höhe des eingezahlten
Kapitals der EZB unverändert, da die
verbleibenden NZBen das von der
ausgeschiedenen Bank of England
eingezahlte Kapital in Höhe von 58
Mio € ausgleichen werden. Die NZBen
des Euroraums werden dann ihre
erhöhten Kapitalanteile in zwei
jährlichen Raten voll einzahlen, von
denen die erste 2021 fällig wird.
Diese Veränderungen werden in den
Bilanzen der NZBen unter den
Beteiligungen an der EZB
ausgewiesen.
Meldung: Deutsche Bundesbank